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Partnerschaftsvereinbarung
zwischen der
Evangelisch-Lutherischen Jeypore-Kirche
und der
Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche1#, 2#

(GVOBl. 2012 S. 158)

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Evangelisch-Lutherische Jeypore-Kirche (im Folgenden: JELC), in den Distrikten Koraput, Malkangiri, Nowrangpur und Rayagada im Süden von Orissa gelegen, umfasst zurzeit 17 Propsteien, zwölf Propsteien direkt unter der JELC und fünf Propsteien unter der Vereinigung der Adivasi-Gemeinden (ACS)
Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche3# (im Folgenden: NEK) im Gebiet von Hamburg und Schleswig-Holstein umfasst zurzeit 27 Kirchenkreise in drei Sprengeln
Präambel – Grundlage der Partnerschaft
Wir loben Gott, den Allmächtigen, der uns die Möglichkeit eröffnet, unsere seit 1882 bestehende gesegnete und fruchtbare Beziehung auf eine neue Grundlage zu stellen. Unter der Führung des Heiligen Geistes bezeugen wir gemeinsam und bestätigen, dass wir unsere Beziehung als ein Verhältnis zwischen Partnern ausbauen und erhalten wollen.
Beide Kirchen reichen sich einander die Hände im Gebet und in der Hoffnung, dass ihre Partnerschaft im gemeinsamen Grund Jesus Christus wurzelt, so wie es im 1. Korintherbrief, Kapitel 3, Vers 11 heißt:
Denn einen anderen Grund kann niemand legen als den, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.
In unserer sich ändernden Welt sind die Grenzen zwischen den Menschen und Ländern niedergerissen worden. Andererseits leiden Menschen weiterhin unter den ökonomischen und anderen Herausforderungen der Globalisierung. Daher ist es dringend notwendig, die weltweite Kirche und die gesamte Christenheit als eine Gemeinschaft zu bekräftigen. Von dieser ökumenischen Gemeinschaft geht Stärkung und Ermutigung aus.
Als Kirchen in verschiedenen Kontexten sehen wir uns als die zwei Jünger, die nach Ostern gemeinsam mit Christus auf dem Weg nach Emmaus sind, als Pilger auf der gemeinsamen Reise dem Reich Gottes entgegen (Lukas 24:13 ff.), die sich gegenseitig auf ihrem Weg mit dem auferstandenen Christus begleiten – mit „brennenden“ Herzen. Der auferstandene Christus ruft uns in unserem jeweiligen eigenen Kontext, und gemeinsam, wenn wir uns die Hände dazu reichen, missionarische Kirchen zu werden und in der Kraft des Heiligen Geistes allen Menschen in Wort und Tat Zeugnis vom Evangelium Jesu Christi zu geben.
Beide Kirchen wissen von den Unterschieden zwischen ihrer jeweiligen Situation und Umgebung. Sie nehmen auch deutlich die bestehenden Unterschiede von Kultur, Tradition und Sprache innerhalb unserer Kirchen wahr und erkennen sie an. Wir sind darin einig, diese Unterschiede zu akzeptieren, verpflichten uns aber als Mitchristen, dem Ruf Christi zu folgen und Grenzen zu überschreiten, indem wir als christliche Geschwister voneinander lernen und miteinander teilen.
Ausdruck dieser lebendigen Partnerschaft
Die Partner vereinbaren, füreinander zu beten. Sie werden Ausdrucksformen ihres Glaubens miteinander teilen und einander in der Mission begleiten.
1. Austausch von Berichten und Informationen
Die offizielle Kommunikation zwischen der JELC und der NEK findet zwischen besonders dazu beauftragten Personen statt.
Die Partner vereinbaren, regelmäßig Informationen auszutauschen. Sie informieren sich gegenseitig über wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Leben und Zeugnis ihrer Kirchen und Gemeinden. Bestimmte Personen werden im Namen der Partnerkirchen damit beauftragt, die Verantwortung für den regelmäßigen Austausch von bestimmten Informationen zu übernehmen. Die Partner wollen einander intensiver wahrnehmen und zu gemeinsamen Themen Netzwerke aufbauen.
Die Kommunikation zwischen den Partnerkirchen kann durch weitergehende Bestimmungen geregelt werden.
2. Austauschprogramme
Der Austausch von Personal und Besuchern wird, wann immer sich ein Bedürfnis und eine Möglichkeit dafür ergibt, als eine Manifestation der Einheit in Christus und als ein Zeichen für die wechselseitige Abhängigkeit im Leben und Zeugnis der Kirche in Mission gesehen.
Die Partner vereinbaren, das Ziel zu ermöglichen und es zu fördern, Beziehungen zwischen Gemeinden, Institutionen und Gruppen wie z. B. Frauen, Jugend, Kindern und anderen von der Kirche anerkannten Gruppen aufzubauen.
Der Austausch von Personal und Besuchenden wird durch spezielle Bestimmungen geregelt.
3. Teilen von Ressourcen
Die Partner werden als einen weiteren Ausdruck ihrer Zusammengehörigkeit miteinander personelle, materielle und andere kulturell akzeptierte Ressourcen teilen, um einander zu ermutigen, das Zeugnis der Kirche in der Gesellschaft zu verstärken.
Finanzielle Ressourcen werden zwischen den Partnern in Übereinstimmung mit den Prinzipien von Haushalterschaft und Transparenz, soweit verfügbar und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen seitens des Staates und der Kirche, geteilt.
Finanzielle Ressourcen werden auch innerhalb der Kirchen entsprechend den oben genannten Prinzipien geteilt.
Die Identität und Unabhängigkeit des anderen Partners wird respektiert und Mut gemacht für die Schaffung einer Ordnung zur finanziellen Eigenständigkeit der Partner.
Dieser Abschnitt überträgt keine gegenseitigen Rechtsansprüche aber spezielle Richtlinien für das Teilen von Ressourcen können vereinbart werden.
4. Lernerfahrungen zur Vertiefung gegenseitigen Verstehens
Beide Kirchen stimmen darin überein, dass es ein Bedürfnis danach gibt, Freiräume für ein miteinander Lernen zu schaffen, um das gegenseitige Verständnis und die gegenseitige Achtung zu vergrößern. Es wird vereinbart, dass gemeinsame Ressourcen für solche „Lernorte“ eingeplant werden sollen. „Lernorte“ können sich auf Themenfelder wie Perspektivbildung, Identität, Prozesse der Entscheidungsfindung oder auf Verständigung und gemeinsame Geschichte konzentrieren oder können auch, wenn beide Partner es wünschen, thematisch offen gehalten werden.
5. Überprüfung der Vereinbarung
Regelmäßige Konsultationen sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Alle vier Jahre soll eine gemeinsame Auswertung stattfinden, die die Prinzipien der Vereinbarung wie auch die Richtlinien überprüft.
Veränderungen dieser Vereinbarung können von jedem der Partner initiiert werden und können Bestandteil der Vereinbarung werden, sofern beide Partner ihnen zustimmen.
Die Vereinbarung kann durch weitere Richtlinien ergänzt werden.
Für die Überprüfung der Vereinbarung können spezielle Richtlinien entworfen werden.
Diese Vereinbarung tritt mit Datum vom 14. Oktober 2007 in Kraft.
Für die
Nordelbische Kirche
Für die
Jeypore Evangelical Lutheran Church
Bischof Dr. Hans-Christian Knuth
Vorsitzender der Kirchenleitung
Rt. Rev. Dr. Anam Chandra Khosla
Bishop Jeypore Evangelical Lutheran Church
Bischöfin Bärbel Wartenberg-Potter
Mitglied der Kirchenleitung
Ramesti Khosla
Secretary – JELC
Pastor Dr. Klaus Schäfer
Direktor des Nordelbischen Missionszentrums
Rev. Moses Akarshit Sung
Synode Chairman JELC
Cynthia Lies
Vizepräsidentin der Synode
Amar Thomas
Treasurer JELC
Ilse Morgenroth
Mitglied der Kirchenleitung
Rev. Mathew Joni
Präsident ACS

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1 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag wurde undatiert bekannt gemacht.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.