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Hinweis zum Denkmalschutzrecht

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Bei der Auswahl der Inhalte der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) wurden die Vorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze, Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene sowie die wichtigsten Satzungen der Kirchenkreise der Nordkirche – vorrangig berücksichtigt.
Für die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Länder Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Denkmalschutzrecht verweisen wir auf folgende Internetportale, in denen die jeweils aktuellen Textfassungen der meisten Gesetze und Rechtsverordnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden:
- das Internetportal des Bundesministeriums der Justiz:
www.gesetze-im-internet.de
- das Internetportal des Landes Brandenburg:
https://www.bravors.brandenburg.de
- das Internetportal der Freien und Hansestadt Hamburg:
www.landesrecht.hamburg.de
- das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
www.landesrecht-mv.de
- das Internetportal des Landes Niedersachsen:
www.nds-voris.de
- das Internetportal des Landes Schleswig-Holstein:
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Die Redaktion
Juni 2022