.Vereinbarung
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Geltungszeitraum von: 19.01.2011
Geltungszeitraum bis: 31.08.2016
Vereinbarung
zwischen
der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Mecklenburgs
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
der Pommerschen Evangelischen Kirche
über die Errichtung und Finanzierung der Arbeitsstelle Kirche im Dialog 1#
Vom 19. Januar 20112#
####Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Pommersche Evangelische Kirche sind auf dem Weg zu einer gemeinsamen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Am 8. März 2009 haben die Synoden aller drei Kirchen dem Fusionsvertrag zugestimmt. Das Ziel der Fusion ist eine langfristige und grenzübergreifende Stärkung der Voraussetzungen für die Verkündigung des Evangeliums unter unterschiedlichen Bedingungen. Besonders die Begegnung mit Menschen, die nicht der Kirche angehören, soll dabei gefördert werden. Deshalb haben die Kirchenleitungen die Einrichtung einer Arbeitsstelle beschlossen, die sich mit den Herausforderungen der Konfessionslosigkeit befasst.
Dieses vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien Folgendes:
Errichtung der Arbeitsstelle
- Die vertragschließenden Kirchen errichten zum 1. Juni 2011 eine Arbeitsstelle für den Dialog mit Menschen ohne konfessionelle Bindung. Sie trägt den Titel Arbeitsstelle Kirche im Dialog. Das von der Gemeinsamen Kirchenleitung am 17./18. September 2010 beschlossene Konzept (Anlage 1) ist Gegenstand dieser Vereinbarung, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt wird.
- Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog ist ein gemeinsames Projekt der drei Kirchen. Hierzu errichtet die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche ein rechtlich unselbständiges Werk. Die Arbeitsstelle hat ihren zentralen Standort in Rostock und ein Büro in Hamburg.
- In der Arbeitsstelle arbeiten in der Pilotphase (Nummer 8) drei Referentinnen bzw. Referenten (jeweils 100 % Stellenumfang) und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter für Verwaltungsaufgaben/Sekretariat (50 % Stellenumfang).
- Die geistliche Aufsicht führt der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.
- Ein Beirat, besetzt mit je drei Personen aus den vertragschließenden Kirchen, initiiert und unterstützt unter Leitung des Landesbischofs (Nummer 4) die Arbeitsstelle. Die Entsendung erfolgt jeweils durch die Kirchenleitungen der vertragschließenden Kirchen. Mit beratender Stimme nimmt die Sprecherin bzw. der Sprecher der Arbeitsstelle an den Sitzungen teil.
- Der Beirat hat bei der Besetzung der Referentenstellen nach Nummer 3 ein Vorschlagsrecht.
- Der Beirat (Nummer 5) benennt eine der Referentinnen bzw. einen Referenten für einen Zeitraum von zwei Jahren zur Sprecherin bzw. zum Sprecher der Arbeitsstelle Kirche im Dialog.
- Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog hat zunächst eine Pilotphase von fünf Jahren. Nach drei Jahren erfolgt ein Zwischenbericht an die Kirchenleitung und nach vier Jahren erfolgen eine Evaluation und ein Bericht an die Kirchenleitung und die Synode.
Finanzierung
- 9.
- Für die Finanzierung der Arbeitsstelle Kirche im Dialog stellen die vertragschließenden Kirchen nach Maßgabe der Nummer 10 bis 12 ein jährliches Budget von jeweils 300.000 Euro für drei Jahre zur Verfügung (insgesamt 900.000 Euro).
- 10.
- Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs bringt in die Arbeitsstelle Mittel in Höhe von 180.000 Euro ein. Sie begründet befristet auf fünf Jahre eine Referentenstelle. Diese kann sowohl öffentlich-rechtlich wie auch privatrechtlich besetzt werden. Die Stellenbesetzung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Dienstsitz ist Rostock. Die Vergütung erfolgt nach mecklenburgischem Besoldungsrecht bzw. arbeitsrechtlichen Regelungen.
- 11.
- Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche bringt in die Arbeitsstelle Mittel in Höhe von 665.000 Euro ein. Darin enthalten sind die Stellen der Nordelbischen Beauftragten bzw. des Nordelbischen Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen (Pfarrstelle) mit Dienstsitz in Hamburg. Die Stellenbeschreibung der Beauftragten bzw. des Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen wird den Erfordernissen der Arbeitsstelle Kirche im Dialog angepasst. Dazu gehört eine regelmäßige Anwesenheit und Wahrnehmung der Aufgaben am zentralen Standort in Rostock. Die Stellenbesetzung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Die Vergütung erfolgt nach nordelbischen Besoldungsrecht.Ferner ist in den Mitteln die Finanzierung einer Referentenstelle durch projektübergreifende Mittel der Hauptbereiche einbegriffen. Diese kann sowohl öffentlich-rechtlich wie auch privat-rechtlich besetzt werden. Die Stellenbesetzung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Dienstsitz ist Rostock. Die Vergütung erfolgt nach nordelbischem Besoldungsrecht bzw. Tarifrecht.Weiter ist in den Mitteln die Finanzierung einer Sekretariatsstelle einbegriffen. Die Stellenbesetzung erfolgt befristet auf fünf Jahre. Dienstsitz ist Rostock. Die Vergütung richtet sich nach nordelbischem Tarifrecht.
- 12.
- Die Pommersche Evangelische Kirche bringt in die Arbeitsstelle Mittel in Höhe von 55.000 € ein.
Anbindung an Hauptbereich 3
- 13.
- Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog wird an den Hauptbereich 3 „Gottesdienst und Gemeinde“ angebunden.
- 14.
- Die Dienst- und Fachaufsicht über die Stellen in der Arbeitsstelle Kirche im Dialog (Ziffer 3) erfolgt durch die Leiterin bzw. den Leiter des Hauptbereiches 3 „Gottesdienst und Gemeinde“.
- 15.
- Die Erledigung der Verwaltungsgeschäfte der Arbeitsstelle erfolgt durch den Hauptbereich 3 unter Aufsicht des Nordelbischen Kirchenamtes und unter Anwendung der gesetzlichen Grundlagen der Nordelbischen Kirche.
- 16.
- Ein Mitglied des Beirats der Arbeitsstelle Kirche im Dialog (Nummer 5) wird von der Kirchenleitung der Nordelbischen Kirche auf Vorschlag des Beirates in das Kuratorium des Hauptbereiches 3 berufen.
- 17.
- Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog sucht die Kooperation und Vernetzung mit den Diensten und Werken der Vertragskirchen bzw. den Arbeitsbereichen der Hauptbereiche der Nordelbischen Kirche, insbesondere mit den Bereichen im Hauptbereich 3 „Gottesdienst und Gemeinde“.
- 18.
- Mit der Gründung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird die Arbeitsstelle Kirche im Dialog in den Hauptbereich 3 integriert.
Gleichzeitig wird die Arbeitsstelle Kirche im Dialog mit dem Zielsteuerungsprozess der Hauptbereiche verbunden. - 19.
- Die Vertragspartner nehmen in Aussicht, nach dem Zwischenbericht der Arbeitsstelle Kirche im Dialog in 2014 die Inhalte der Arbeit im Rahmen der Zielsteuerung in die Prioritätendiskussion einzubringen und die notwendigen Finanzmittel für die Fortführung der Arbeitsstelle im Rahmen der Pilotphase bis 2015 in den landeskirchlichen Haushalt einzustellen.
- 20.
- Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland über.
Lübeck, den 19. Januar 2011 | |
Für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburg | |
Dr. Andreas von Maltzahn Landesbischof und Vorsitzender der Kirchenleitung | Dr. Jürgen Danielowski Oberkirchenrat und Mitglied der Kirchenleitung |
Für die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche | |
Gerhard Ulrich Bischof und Vorsitzender der Kirchenleitung | Margrit Semmler Mitglied der Kirchenleitung |
Für die Pommersche Evangelische Kirche | |
Dr. Hans-Jürgen Abromeit Bischof und Vorsitzender der Kirchenleitung |
Anlage 1
Arbeitsstelle der Evangelischen Kirchen in Norddeutschland |
Konzeption |
1. | Ausgangspunkt: | |||||
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche und die Pommersche Evangelische Kirche sind auf dem Weg zu einer gemeinsamen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland. Am 8. März 2009 haben die Synoden aller drei Kirchen dem Fusionsvertrag zugestimmt. Das Ziel der Fusion ist eine langfristige und grenzübergreifende Stärkung der Vorraussetzungen für die Verkündigung des Evangeliums unter unterschiedlichen Bedingungen. Besonders die Begegnung mit Menschen, die nicht der Kirche angehören, soll dabei gefördert werden. Deshalb haben die Kirchenleitungen beschlossen, ein „Zentrum für die Herausforderungen konfessionslosen Lebens zu errichten“3#. Dieses soll seinen Standort in Mecklenburg haben. Das Zentrum, das im Folgenden „Arbeitsstelle“ genannt wird, wird in enger Zusammenarbeit mit anderen Partnern, u. a. den Theologischen Fakultäten und dem Fachbereich Evangelische Theologie der Universitäten Greifswald, Rostock, Kiel und Hamburg und der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, sowie in Verbindung mit dem Zentrum für Mission in der Region der EKD praxisbezogen und mit theologischer Vielfalt in dem Bereich der Kirchen des Verbandes agieren. Unterschiedliche Kulturformen werden dabei berücksichtigt, eine Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des Gemeinwesens angestrebt. | ||||||
2. | Problembeschreibung | |||||
Alle drei Kirchen stehen vor großen Herausforderungen. In einer Gesellschaft, bei der im östlichen Bereich der gemeinsamen Kirche nur noch 21,2 %, im Bereich von Schleswig-Holstein 60,4 % und in Hamburg 41 % der Wohnbevölkerung Mitglieder einer der beiden großen christlichen Kirche sind4#, stehen sie vor der Aufgabe, ihren Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums zeitgemäß zu definieren, neue Arbeitsformen zu entwickeln, vielfältige Möglichkeiten der Begegnung anzubieten und dabei ihre Kräfte zu bündeln. |
Im Mittelpunkt steht die wechselseitige Bezogenheit von Binnen- und Außenperspektive. Dies zwingt zu einer neuen Positionierung kirchlichen Handelns. Niemals zuvor standen die Kirchen vor der Voraussetzung, in bestimmten Regionen auf nachchristliche Voraussetzungen zu treffen. Die Kirchen sind zwar strukturell präsent und durch ihre Gebäude und Einrichtungen sichtbar, aber sie repräsentieren für viele Menschen keine Botschaft. Ein großer Bevölkerungsteil lebt nicht „neben der Kirche“, sondern die Kirche ist etwas „neben ihrem Leben“.
Viele Formen kirchlicher Kommunikation bleiben deshalb wirkungslos und verlangen nach neuen Formen.
Die Zielgruppe ist extrem heterogen. Sie differenziert sich im Blick auf ihre institutionellen (kirchendistanziert), ihre kulturellen (säkularisiert) und ihre religiösen (konfessionslos, religiös Interessierte und ansprechbare Aufgeschlossene) Entscheidungen und Präferenzen. Normalitätserwartungen5#, kirchliches Analphabetentum, religiöse Entwöhnungs- und Absetzprozesse (Ausgetretene) überlagern sich dabei.
Viele Formen kirchlicher Kommunikation bleiben deshalb wirkungslos und verlangen nach neuen Formen.
Die Zielgruppe ist extrem heterogen. Sie differenziert sich im Blick auf ihre institutionellen (kirchendistanziert), ihre kulturellen (säkularisiert) und ihre religiösen (konfessionslos, religiös Interessierte und ansprechbare Aufgeschlossene) Entscheidungen und Präferenzen. Normalitätserwartungen5#, kirchliches Analphabetentum, religiöse Entwöhnungs- und Absetzprozesse (Ausgetretene) überlagern sich dabei.
3. | Ziele und Strategien |
3.1 | Grundsätzlich arbeitet die Arbeitsstelle in einem Dreischritt:
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3.2 | Dafür fördert die Arbeitsstelle die Wahrnehmungsfähigkeit der Kirche, sich aus dem Blickwinkel kirchlicher und religiöser Distanziertheit oder Desinteressiertheit zu sehen und sich selbst als Fragende und Suchende zu verstehen. Die Arbeit der Arbeitsstelle zielt auf die Bereitschaft der Kirche, diesen Perspektivwechsel vorzunehmen. Kirche versteht sich dabei zunehmend als lernende Organisation. |
3.3 | Die Arbeitsstelle verfolgt das Ziel, neue Begegnungsräume zu eröffnen. Sie fördert die Kommunikation in verschiedenen Dimensionen: kulturell und diakonisch, liturgisch und bildend, religiös, spirituell und kybernetisch. Die Kommunikation aktualisiert sich auf unterschiedlichen Organisationsebenen. |
3.4 | Die Arbeitsstelle reflektiert die Beobachtungen und Ergebnisse der Gespräche und Begegnungen. Sie entwickelt eine Antwort, wie die Kirche in dem Dialog aus einer suchenden Kirche zu einem gesuchten Ort der Begegnung des Evangeliums werden kann. |
3.5 | Die Arbeitsstelle entwickelt Kommunikationsformen des christlichen Glaubens unter Einbeziehung der Gesprächspartner. |
3.6 | Die Arbeitsstelle initiiert und koordiniert entsprechende Aktivitäten und sie befähigt Einzelne und kirchliche Einrichtungen dazu, in diesem Sinne tätig zu werden. Dies setzt die Bereitschaft voraus, sich auf neue, auch missionarische Wege einzulassen und sich in ihrem theologischen Denken und Sprechen zu öffnen. |
3.7 | Die Arbeitsstelle ermöglicht der Kirche, die eigene Verunsicherung im Dialog zuzulassen. Sie bedenkt, welche Möglichkeiten es gibt, auf die Infragestellung in diesem Dialog zu antworten und trägt so zur Vergewisserung der eigenen Identität bei. |
4. | Aufgaben
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5. | Arbeitsweise |
5.1 | Die Arbeitsstelle arbeitet exemplarisch in Arbeitsbereichen und Regionen. |
5.2 | Die Ergebnisse werden kontinuierlich dokumentiert. |
5.3 | Die Arbeitsstelle ist Ansprechpartner für kirchliche Mitarbeitende. |
5.4 | Die Arbeitsstelle unterstützt Projekte finanziell und personell. Dafür sind Kriterien zu erarbeiten. Bereits existierende Projekte und geeignete Regionen können sich über eine kircheninterne Ausschreibung bewerben. Auf der Suche nach weiteren Kontaktzonen kann die Arbeitsstelle darüber hinaus auch neue Projekte in weiteren Regionen definieren. |
5.5 | Projekte werden mit den jeweiligen kirchlichen Partnern, z. B. in Ortsgemeinden und Region abgestimmt. Das geschieht in Zusammenarbeit mit kommunalen Trägern und Interessenvertretern. |
5.6 | Projekte sollen evaluiert und die Ergebnisse in den kirchlichen Verantwortungsbereichen kommuniziert werden. |
5.7 | Die Arbeitsstelle sorgt für eine intensive innerkirchliche und außerkirchliche Öffentlichkeitsarbeit. |
5.8 | Sie bemüht sich um zusätzliche Mitarbeitende (z. B. Ehrenamt, Mitarbeitende durch Drittmittel). |
5.9 | Die Arbeitsstelle bemüht sich um die Einwerbung von Drittmitteln. |
5.10 | Die Arbeitsstelle arbeitet eng mit unterschiedlichen kirchlichen und außerkirchlichen Partnern zusammen. |
6. | Organisationsform, Ausstattung, Zeitraum |
6.1 | Die Arbeitsstelle ist eine gemeinsame Einrichtung der drei Kirchen. Sie wird einem Hauptbereich durch Vertrag zugeordnet. Die geistliche Aufsicht führt eine Bischöfin/ein Bischof. |
6.2 | Ein Kuratorium, besetzt mit je zwei Personen aus den Kirchen des Verbandes, initiiert und unterstützt unter Leitung des Bischofs/der Bischöfin die Arbeit des Zentrums. |
6.3 | In der Arbeitsstelle arbeiten in der Pilotphase 3 Referenten/Referentinnen (jeweils 100 % Stellenumfang) und ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin für Verwaltungsaufgaben (50 % Stellenumfang). Die Referenten haben unterschiedliche berufliche Qualifikationen (z. B. Theologie, Soziologie, Sozialwissenschaft, Kulturwissenschaft) und Erfahrung in entsprechenden Handlungsfeldern. Sie kommen aus den verschiedenen Bundesländern der Kirchen des Verbandes. Die Anstellungsträgerschaft liegt bis zur Bildung der gemeinsamen Kirche bei den entsendenden Kirchen, danach bei der Landeskirche. |
6.4 | Zur Unterstützung der Aufgaben der Arbeitsstelle können Sondervikariate, Praktika, sowie die teilweise und zeitlich befristete Freistellung kirchlicher Mitarbeitender für einzelne Projekte vor Ort mit den entsprechenden Dienststellen vereinbart werden. |
6.5 | Die Arbeitsstelle hat ihren zentralen Standort in Rostock und ein Büro in Hamburg. Daneben arbeiten die Referenten und Referentinnen gemeinsam mit unterschiedlichen Partnern an verschiedenen Orten in exemplarischen Projekten. |
6.6 | Die Arbeitsstelle hat zunächst eine Pilotphase von fünf Jahren. Nach drei Jahren erfolgt ein Zwischenbericht an die Kirchenleitung und nach vier Jahren eine Evaluation und ein Bericht an die Kirchenleitung und die Synode. |
7. | Finanzierung Der Aufbau und die Finanzierung erfolgt:
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Ausgaben | |
Personalkosten: | 210 000 € |
Sachkosten: (Miete, Ausstattung, Reisekosten, Projektmittel) | |
90 000 € | |
Jährlicher Gesamtbedarf: | 300 000 € |
Gesamtausgaben für drei Jahre bis zur Evaluierung: | 900 000 € |
Einnahmen | |||
ELLM : | im 1. und 2. Jahr jeweils 69 000 € (1 Stelle und 10 % der Sachkosten) | 138 000 € | |
im 3. Jahr (10 % der Gesamtkosten) | 30 000 € | ||
NEK : | Stellen für Weltanschauungsfragen | 90 000 € pro Jahr | 270 000 € |
Hauptbereiche | 60 000 € pro Jahr | 180 000 € | |
Mittel für missionarischen Lernprozess | 30 000 € pro Jahr | 90 000 € | |
PEK : | drei Jahre 5 % der Gesamtkosten jeweils 15 000 € | 45 000 € | |
Gesamteinnahmen für drei Jahre | 753 000 € | ||
Fehlbetrag: 147 000 € für drei Jahre | |||
Es wird vorgeschlagen, den Unterschuss verteilt über 2 Jahre (2011, 2012 jeweils 73 500 €) in den Verbandshaushalt aufzunehmen und nach dem Verbandsschlüssel 10/85/5 auf die drei Kirchen aufzuteilen.
Die Finanzierung nach Ablauf von drei Jahren (Ende 2013) ist Aufgabe der gemeinsamen Kirche.
Schwerin, den 5. September 2010 | |
gez. Dorothea Strube |
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1 ↑ Red. Anm:. Die Vereinbarung trat nach dem Ende der in Nummer 8 geregelten Pilotphase außer Geltung.Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog war in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2016 tätig (vgl. https://www.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/Synodenportal/Dokumente_2017/Synode-201703-TOP-6-1_Beschluss_zur_Errichtung_eines_unselbsstaendigen_Werks_Kirche_im_Dialog.pdf), s. a. Rechtsverordnung über das Werk „Kirche im Dialog“ vom 17. August 2017 (KABl. S. 458).
1 ↑ Red. Anm:. Die Vereinbarung trat nach dem Ende der in Nummer 8 geregelten Pilotphase außer Geltung.Die Arbeitsstelle Kirche im Dialog war in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2016 tätig (vgl. https://www.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/Synodenportal/Dokumente_2017/Synode-201703-TOP-6-1_Beschluss_zur_Errichtung_eines_unselbsstaendigen_Werks_Kirche_im_Dialog.pdf), s. a. Rechtsverordnung über das Werk „Kirche im Dialog“ vom 17. August 2017 (KABl. S. 458).
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3 ↑ Beschluss der drei Kirchenleitungen auf der Sitzung vom 1. September 2008: „Die Kirchenleitungen begrüßen den Vorschlag zur Einrichtung eines Zentrums für die Herausforderung konfessionslosen Lebens in Mecklenburg. Sie bittet die Steuerungsgruppe um die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der zuständigen Mitglieder der Kirchenämter zur Ausarbeitung des Projektes mit einer Vorlage zur Beschlussfassung.“ und Beschluss der Gemeinsamen Kirchenleitung am 26. Januar 2010: „1. Die Gemeinsame Kirchenleitung stimmt der Konzeption eines Zentrums für den Dialog mit Konfessionslosen im Grundsatz zu. Sie strebt eine Umsetzung vor Bildung der gemeinsamen Kirche im Mai 2012 an.... 4. Unter Beachtung dieser Aspekte bittet die Kirchenleitung um die Erarbeitung eines Plans zur Umsetzung durch die Kirchenämter des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bis zur Beratung am 28. Mai 2010.“
3 ↑ Beschluss der drei Kirchenleitungen auf der Sitzung vom 1. September 2008: „Die Kirchenleitungen begrüßen den Vorschlag zur Einrichtung eines Zentrums für die Herausforderung konfessionslosen Lebens in Mecklenburg. Sie bittet die Steuerungsgruppe um die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der zuständigen Mitglieder der Kirchenämter zur Ausarbeitung des Projektes mit einer Vorlage zur Beschlussfassung.“ und Beschluss der Gemeinsamen Kirchenleitung am 26. Januar 2010: „1. Die Gemeinsame Kirchenleitung stimmt der Konzeption eines Zentrums für den Dialog mit Konfessionslosen im Grundsatz zu. Sie strebt eine Umsetzung vor Bildung der gemeinsamen Kirche im Mai 2012 an.... 4. Unter Beachtung dieser Aspekte bittet die Kirchenleitung um die Erarbeitung eines Plans zur Umsetzung durch die Kirchenämter des Verbandes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bis zur Beratung am 28. Mai 2010.“