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Kirchengesetz
über die Zustimmung zum Vertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der
Union Evangelischer Kirchen in der
Evangelischen Kirche in Deutschland1#

Vom 10. November 2005

(ABl. EKD S. 550)

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Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland hat mit Zustimmung der Kirchenkonferenz aufgrund des Artikels 10 Absatz 1 und 2 Buchstabe a der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland das folgende Kirchengesetz beschlossen:
Dem Vertrag2# zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 2005 wird zugestimmt.

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1 ↑ Red. Anm.: Das Gesetz ist als Artikel 2 Bestandteil des "Beschlusses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands" vom 10. November 2005 (ABl. EKD S. 549). Es trat gemäß der Verordnung über das Inkrafttreten des Kirchengesetzes zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 9. Dezember 2006 (ABl. EKD 2007 S. 1) in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 2 des oben genannten Beschlusses am 1. Januar 2007 in Kraft.
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2 ↑ Red. Anm.: Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrags ist unter der Ordnungsnummer 1.210-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.