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Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland
sowie der Länder Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

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Die Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beinhaltet einige wenige bundes- und landesrechtliche Vorschriften, die für das Verständnis und die Anwendung der kirchlichen Rechtsvorschriften erforderlich sind. Zusätzlich werden Kirchenverträge mit den Ländern Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie Verträge gliedkirchlicher Zusammenschlüsse mit der Bundesrepublik Deutschland aufgeführt.
Die in der Rechtssammlung enthaltenen Texte des Bundes- und Landesrechts werden auf der Grundlage der amtlichen Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt, in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder und anderen amtlichen Bekanntmachungsorganen des Bundes und der Länder ermittelt und redaktionell bearbeitet. Änderungen des geltenden Rechts werden von der Redaktion in die vorhandenen Fassungen der staatlichen Rechtstexte eingearbeitet.
Die Mehrzahl dieser staatlichen Vorschriften ist aus Platzgründen lediglich online unter www.kirchenrecht-nordkirche.de einsehbar und nicht Bestandteil des Druckwerks.
Die Redaktion behält sich vor, Rechtsvorschriften aus technischen Gründen hinsichtlich der Darstellungsform und unter Berücksichtigung der Regeln der geltenden amtlichen Rechtschreibung redaktionell zu verändern. Im Einzelfall kann auf eine Wiedergabe von Tabellen, Karten etc. verzichtet werden. In diesen Fällen erfolgt ein Hinweis auf die Fundstelle der nicht aufgenommenen Inhalte.
Die Geltung von Landesrecht ist auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränkt. Aufgrund der Harmonisierung landesrechtlicher Vorschriften in den vergangegen Jahren haben diese Rechtsvorschriften z. T. identische Überschriften. Zwecks leichterer Auffindbarkeit wurden die Seitentitel landesrechtlicher Rechtsvorschriften in der Rechtssammlung mit den amtlichen Abkürzungen für das jeweilige Bundesland (HH, MV, SH, BB, Ni) ergänzt.
Die verbindliche Textfassung der in dieser Rechtssammlung enthaltenen Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstigen Vorschriften ergibt sich ausschließlich aus ihren amtlichen Bekanntmachungen in den jeweiligen Bekanntmachungsorganen.
Die Aktualisierung der Texte in der Onlineversion und ihren mobilen Anwendungsversionen erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Erscheinen der amtlichen Bekanntmachungsorgane. Der abgebildete Rechtsstand der elektronischen Fassungen und des Druckwerks ergibt sich jeweils aus der Standangabe bzw. aus dem Änderungsregister.
Wir weisen freundlich darauf hin, dass die meisten Gesetze und Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder im Internet kostenlos bereitgestellt werden. Nahezu das gesamte Bundesrecht kann kostenlos unter
abgerufen werden.
Die jeweils aktuellen Textfassungen der meisten Gesetze und Rechtsverordnungen der Länder Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein werden in folgenden Internetportalen kostenlos zur Verfügung gestellt:
- das Internetportal des Landes Brandenburg:
- das Internetportal der Freien und Hansestadt Hamburg:
- das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:
- das Internetportal des Landes Niedersachsen:
- das Internetportal des Landes Schleswig-Holstein:
Die Redaktion
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