.Kirchengesetz
Kirchengesetz
zu dem Vertrage zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den
evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein
vom 23. April 1957
Vom 6. Mai 1957
(KGVOBl. S. 31)
Die Landessynode hat folgendes Kirchengesetz beschlossen:
####Artikel 1
(
1
)
Dem in Kiel am 23. April 1957 unterzeichneten Vertrage zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein und der am gleichen Tage unterzeichneten Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrage wird zugestimmt.
#Artikel 2
1 Dieses Kirchengesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 2 Der Tag, an dem der Vertrag und die Zusatzvereinbarung in Kraft treten, ist im kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.2#