.Partnerschaftsvertrag
I
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Partnerschaftsvertrag
zwischen der Diözese Wroclaw
und der Diözese Pomorsko-Wielkopolska
der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen
und der
Pommerschen Evangelischen Kirche1#
in Deutschland2#
(ABl. 1999 S. 180)
####Die Diözesen Wroclaw und Pomorsko-Wielkopolska der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen, vertreten durch die Diözesanräte und die Diözesansynoden
und
schließen in Dankbarkeit für eine jahrelange gegenseitig praktizierte Partnerschaft, im Wissen um die aus der Geschichte erwachsene gemeinsame Verantwortung und als Zeichen für Versöhnung und Hoffnung in der Mitte Europas, den nachstehenden Vertrag:
#I
1 Die Diözese Wroclaw, die Diözese Pomorsko-Wielkopolska und die Pommersche Evangelische Kirche sind Glieder der einen christlichen Kirche. 2 Hervorgegangen aus der Reformation bekennen sie sich zum dreieinigen Gott gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift. 3 Sie wissen sich durch eine wechselvolle Geschichte zusammengeführt und mit dem Erbe der Reformation in Pommern (Pomorze) verbunden.
4 Ihre Partnerschaft bedeutet einen sichtbaren Schritt auf dem Weg der Versöhnung zwischen den Kirchen und den Völkern in Polen und Deutschland, die unter dem 2. Weltkrieg und seinen Folgen sehr gelitten haben und in ihre Länder eingebunden sind. 5 »Gott war in Christus und versöhnte die Welt mit sich selber und rechnete ihnen ihre Sünden nicht zu und hat unter uns aufgerichtet das Wort von der Versöhnung.« (2. Kor. 5,19).
#II
Zur Vertiefung und Ausgestaltung ihrer Partnerschaft verpflichten sich die Diözese Wroclaw, die Diözese Pomorsko-Wielkopolska und die Pommersche Evangelische Kirche
- zu gegenseitiger Information, Beratung und Zusammenarbeit im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet,
- zur Förderung des theologischen Gesprächs,
- zum gegenseitigen Besuch ihrer Synoden und wichtiger Konferenzen und Arbeitstagungen,
- zur gemeinsamen Beschäftigung mit den Ergebnissen aus der Leuenberger Kirchengemeinschaft,
- zur Weiterarbeit an den Themen des Konziliaren Prozesses,
- zur Förderung praktischer Versöhnungsarbeit untereinander und mit ihren Nachbarn im Ostseeraum.
III
1 In die Zusammenarbeit werden besonders einbezogen die evangelischen Kirchengemeinden in Stettin (Szczecin), Köslin (Koszalin), Stolp (Shupsk), Lansberg (Gorzöw Wielkopolski) und die Kirchenkreise Pasewalk und Greifswald. 2 Zwischen ihnen und den übergemeindlichen Einrichtungen der Pommerschen Evangelischen Kirche und ihrem Diakonischen Werk werden vereinbart
- Zusammenarbeit bei besonderen Ereignissen, Feier gemeinsamer Gottesdienste und kirchenmusikalischer Veranstaltungen,
- gemeinsame Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche,
- Tagungen der Evangelischen Akademie,
- Zusammenarbeit im diakonischen Auftrag der Kirchen,
- Zusammenarbeit im seelsorgerlichen Auftrag der Kirchen,
- Einladungen zu gemeinsamen Rüstzeiten für Theologie-Studierende,
- Planung und Durchführung von Fortbildungsangeboten in den Bereichen Theologie, Gemeinde- und Religionspädagogik,
- Fortentwicklung ökumenischer Zusammenarbeit, insbesondere mit Kirchen des Ostseeraums.
IV
1 Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vereinbarung wird einer Arbeitsgruppe übertragen.
2 Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden von den Diözesanräten und der Kirchenleitung berufen.
3 Die Arbeitsgruppe erstattet den Diözesansynoden und der Landessynode regelmäßig Bericht.
#V
Alle zwei Jahre soll ein gemeinsamer Austausch der Diözesanräte und der Kirchenleitung über die weitere Ausgestaltung der Partnerschaft stattfinden.
#VI
Der Vertrag wird nach Zustimmung durch die Diözesansynoden und die Landessynode von den Bischöfen, Diözesanräten und Präses der Landessynode unterzeichnet und tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.4#
Breslau /Wroclaw), Zopot (Sopot), Greifswald am 14. November 1999
#Diözese Wroclawska | Diözese Pomorsko -Wielkopolska | Pommersche Evangelische Kirche |
Bischof Ryszard Bogusz | Bischof Tadeusz Warczynski | Bischof Eduard Berger |
Diözesanrat Dr. Leopold Weinbrenner | Diözesanrat Dr. Jacek Romankow | Präses Elke König |
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1 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
1 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag wurde undatiert und mit geringen redaktionellen Abweichungen bekannt gemacht, Ausfertigungsdatum war der 14. November 1999.
2 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag wurde undatiert und mit geringen redaktionellen Abweichungen bekannt gemacht, Ausfertigungsdatum war der 14. November 1999.