.Partnerschaftsvertrag
Die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Tansania
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Partnerschaftsvertrag
zwischen der Zentral-Diözese der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania
und der Pommerschen Evangelischen Kirche1#, 2#
Vom 4. September 2011
####Die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Tansania
und die
Pommersche Evangelische Kirche
schließen in Dankbarkeit für einen langjährigen gemeinsamen Weg in ihrer Partnerschaft und der daraus erwachsenen Verantwortung den nachstehenden Vertrag:
#I
1 Die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania und die Pommersche Evangelische Kirche sind Glieder der einen christlichen Kirche. 2 Sie bekennen sich zum dreieinigen Gott gemäß dem Zeugnis der Heiligen Schrift. 3 Durch das Erbe der lutherischen Reformation und eine lange Geschichte der Partnerschaft eng miteinander verbunden, erkennen sie sich gegenseitig als gleichberechtigte Partner in der weltweiten ökumenischen Gemeinschaft an.
4 Auf dem Weg eines globalen Erfahrungs-und Lernprozesses, besonders zwischen Nord und Süd, will ihre Partnerschaft zur gemeinsamen christlichen Mission beitragen. 5 Im Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung sehen sie Schwerpunkte ihres gemeinsamen Weges.
#II
Um ihre Partnerschaft zu vertiefen und auszugestalten, verpflichten sich die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania und die Pommersche Evangelische Kirche zu gegenseitiger Information, Beratung und Unterstützung im gemeinsamen Zeugnis, Dienst und Gebet, insbesondere in:
- •
- der Förderung des theologischen Gesprächs,
- •
- der Wahrnehmung des missionarischen und diakonischen Auftrags,
- •
- gegenseitigem Austausch über die Themen `Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung`,
- •
- gemeinsamer Stärkung der ökumenischen Bewegung.
III
Die Partner verpflichten sich, in ihren Gemeinden, Kirchenkreisen, übergemeindlichen Werken und Vereinigungen die Partnerschaft zu konkretisieren, unter anderem durch:
- •
- Feier eines gemeinsamen Partnerschafts-Sonntags,
- •
- regelmäßigen Austausch von Fürbittanliegen,
- •
- gegenseitige Einladung von Delegationen,
- •
- Begegnungen von Gemeindegruppen,
- •
- gegenseitige Einladung zu Synoden und besonderen kirchlichen Ereignissen,
- •
- Förderung gemeinsamer Projekte, zum Beispiel in den Bereichen Mission, Kirchenmusik, Entwicklung und Diakonie, Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Frauenarbeit,
- •
- Austausch von Pastoren bzw. Pastorinnen, Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen, Studierenden und Ökumenischen Freiwilligen.
IV
Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vereinbarung tragen die jeweiligen Kirchenleitungen.
#V
1 In regelmäßigen Abständen soll ein Austausch der Kirchenleitungen über die weitere Ausgestaltung der Partnerschaft stattfinden.
2 Der Vertrag wird nach Zustimmung durch den Diözesanrat der Zentral-Diözese für deren Synode und der Kirchenleitung für die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche von den Bischöfen beider Kirchen unterzeichnet und tritt mit dem Tage der Ratifizierung durch die Synoden3# in Kraft.
#Greifswald, 4. September 2011 |
Zentral Diözese der Evangelisch-Luherischen Kirche in Tansania | Pommersche Evangelische Kirche | |
Eliuphoo Sima Bischof | Dr. Hans-Jürgen Abromeit Bischof |
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2 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
2 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaft wird in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gemäß § 4 Absatz 3 EGVerf-Teil 1 auf der Ebene der Landeskirche fortgeführt, vgl. Ordnungsnummer 1.104.
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3 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche ratifizierte diesen Vertrag mit Beschluss vom 11. November 2011 (ABl. S. 138). Das Datum der Ratifizierung durch die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania wird derzeit ermittelt.
3 ↑ Red. Anm.: Die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche ratifizierte diesen Vertrag mit Beschluss vom 11. November 2011 (ABl. S. 138). Das Datum der Ratifizierung durch die Zentral-Diözese der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania wird derzeit ermittelt.