.

Schulergänzende Bildungs- und Erziehungsarbeit
im Rahmen des Projektes
„Tage Ethischer Orientierung (TEO)“

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Vom 21. November 2002

(Mittl.bl. BM M-V S. 736)

####
Auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2002 (GVOBl. M-V S. 394), wird folgende Regelung erlassen:
#

1. Geltungsbereich

Die Verwaltungsvorschrift regelt das Angebot TEO im Rahmen der schulergänzenden Bildungs- und Erziehungsarbeit für die verschiedenen Schularten in Mecklenburg-Vorpommern im Primarbereich sowie in den Sekundarbereichen I und II einschließlich der Förderschulen.
#

2. Inhalt

TEO ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Pommerschen Evangelischen Kirche und der Katholischen Kirche.
Ziel dieses Projektes ist es, gemäß § 2 ff. des Schulgesetzes, insbesondere § 5 Abs. 4, durch das freiwillige Angebot zur Projektteilnahme einen Beitrag zu leisten
  • zur Unterstützung der Jugendlichen beim Erwerb sozialer und ethischer Kompetenz, wobei ethisches Lernen am konkreten, lebensweltlichen Bezug ausgerichtet und reflektiert wird;
  • zur Auseinandersetzung mit ethisch begründeten Wertvorstellungen zur Förderung des Verständnisses für die Grundlagen des geistig-moralischen Zusammenhalts unserer Gesellschaft gemäß der Präambel des Grundgesetzes (zum Beispiel Menschenwürde);
  • zur Orientierung besonders in Gefährdungs- und Risikosituationen einschließlich der Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung;
  • zur Förderung der individuellen Belastbarkeit in ethischen Konfliktsituationen;
  • zur bewussten Förderung von Gemeinschaftsfähigkeit mit den Attributen Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit, Wahrnehmungsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Beziehungskompetenz, Kritikfähigkeit, solidarische Verantwortung und Identitätsgewinnung.
#

3. Durchführung

TEO wird jahrgangs- und schulartübergreifend im Rahmen von Projekttagen/Projektwochen angeboten. Zur Koordinierung und Planung wurde durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bei den Staatlichen Schulämtern in Schwerin und Greifswald jeweils eine Koordinierungsstelle eingerichtet.
Diese informieren interessierte Schulleiter, Lehrer, Eltern und Schüler über Art und Umfang möglicher Veranstaltungenund wirken an deren Vorbereitung und Durchführung mit.
Die Vorbereitung und Durchführung von TEO geschieht auf der Grundlage der „Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an den öffentlichen Schulen“ vom 6. Februar 1997 (Mittl.bl. KM M-V S. 198), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 21. Dezember 2000 (Mittl.bl. BM M-V 2001 S. 68) und obliegt der jeweiligen Schule. Veranstaltungen im Rahmen des Projektes „Tage ethischer Orientierung“ auf der Grundlage dieses Erlasses sind für die teilnehmenden Schüler Schulveranstaltungen.
#

4. Teilnahme

Die Teilnahme für die Schüler ist grundsätzlich freiwillig und setzt die Zustimmung der Eltern voraus. Die Durchführung einer TEO-Projektveranstaltung kann von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig gemacht werden.
#

5. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.1#

#
1 ↑ Red. Anm.: Die Verwaltungsvorschrift ist am 17. Dezember 2002 in Kraft getreten.