.Hinweis
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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Generationen und Geschlechter der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
####Die Zusammensetzung des Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 30 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519), zuletzt geändert durch Kirchengesetz vom 31. März 2023 (KABl. A Nr. 29 S. 74), in seiner jeweils geltenden Fassung.
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
- Zentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Junge Nordkirche),
- Frauenwerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Jugendaufbauwerk Plön-Koppelsberg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Fachstelle Männerforum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Fachstelle Ältere der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Fachstelle Evangelische Erwachsenenbildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Evangelisches Kurzentrum und Sanatorium für Frauen und Kinder Gode Tied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
- Ökologische Freiwilligendienste – Träger Koppelsberg der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Generationen und Geschlechter können gemäß § 30 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Mai 2023