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Kirchengesetz über die Zustimmung
zu der Partnerschaftsvereinbarung zwischen
der Diözese Durham der Kirche von England und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 14. Oktober 2014

(KABl. S. 470)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Abschluss der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Diözese Durham der Kirche von England und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. Sie wird nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft1#.
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben2#.

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 2. Dezember 2014 in Kraft.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung trat am 9. November 2015 in Kraft, vgl. KABl. 2016 S. 32. Sie ist als Ordnungsnummer 1.350-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.