.Kirchengesetz
Kirchengesetz
über die Zustimmung
zu der Partnerschaftsvereinbarung zwischen
der Diözese Lichfield der Kirche von England und
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Vom 14. Oktober 2014
(KABl. S. 472)
####Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
#Artikel 1
1 Dem Abschluss der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Diözese Lichfield der Kirche von England und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. 2 Sie wird nachstehend veröffentlicht.1#
#Artikel 2
(
1
)
Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(
2
)
Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.2#
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1 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaftsvereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.311-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
1 ↑ Red. Anm.: Die Partnerschaftsvereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.311-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist am 29. November 2014 in Kraft getreten, s. KABl. 2015 S. 48.
2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist am 29. November 2014 in Kraft getreten, s. KABl. 2015 S. 48.