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Kirchengesetz
über die Zustimmung zum Kirchengesetz
zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses
(Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG)
vom 28. Oktober 2009 (ABl. EKD 2009 S. 352)1#

Vom 18. April 2010

(ABl. S. 11)2#

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§ 1

Die Landessynode stimmt dem Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) vom 28. Oktober 2009 zu.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz gilt auf dem Gebiet der ehemaligen Pommerschen Ev. Kirche bis zu einer anderweitigen Regelung durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland weiter, soweit es der Verfassung, dem Einführungsgesetz und den weiteren von der Verfassunggebenden Synode beschlossenen Kirchengesetzen nicht widerspricht oder im Einführungsgesetz keine abweichende Regelung getroffen wird, vgl. Teil 1 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) in der jeweils geltenden Fassung.
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2 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde ohne Eingangsformel verkündet.