.

Grundsätze
für die Verleihung des Ansgarkreuzes
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland1#

Vom 26. April 2017

(KABl. S. 301)

#

###
Die Erste Kirchenleitung hat am 24. Februar 2017 folgende Grundsätze für die Verleihung des Ansgarkreuzes der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschlossen:
Als Dankzeichen verleiht die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) das
Ansgarkreuz.
Das Ansgarkreuz wurde erstmals durch die Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche am 11. Juli 1994 gestiftet. Die Vorläufige Kirchenleitung der Nordkirche hat durch Beschluss vom 9./10. Juni 2012 diese Tradition übernommen.
Die Verleihung des Ansgarkreuzes an Gemeindeglieder geschieht im Gedenken an Ansgar von Bremen, der im 9. Jahrhundert als Erzbischof von Hamburg-Bremen in Norddeutschland und Skandinavien gewirkt hat und als „Apostel des Nordens“ erinnert wird.
Für die Verleihung dieser Auszeichnung legt die Erste Kirchenleitung folgende Grundsätze fest:
I.
Vergabekriterien
Das Ansgarkreuz soll grundsätzlich an Gemeindeglieder verliehen werden, die durch großen persönlichen und ehrenamtlichen Einsatz in der kirchlichen Arbeit, vorbildliche Förderung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und deren Dienste und Werke sowie durch beispielhaftes Eintreten für den christlichen Glauben in der Öffentlichkeit hervorgetreten sind. Mit der Verleihung des Ansgarkreuzes wird für ein ehrenamtliches Engagement gedankt, das langjährig oder in besonderen Projekten insbesondere in einer Kirchengemeinde oder in einem Dienst und Werk ausgeübt wurde. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung.
II.
Verfahren
Das Ansgarkreuz wird durch Kirchenkreisräte, das Präsidium der Landessynode, den Bischofsrat, das Landeskirchenamt und die Leitungsgremien der Hauptbereiche verliehen. Sie beschließen über die Verleihung unter Berücksichtigung dieser Grundsätze.
Jede Kirchengemeinde kann dem Kirchenkreisrat pro Jahr eine Person zur Verleihung durch den Kirchenkreis vorschlagen. Aus besonderen Gründen können auch mehrere Personen, die sich durch eine gemeinsame Tätigkeit verdient gemacht haben, vorgeschlagen werden.
Darüber hinaus können landeskirchliche Gremien dem Präsidium der Landessynode, dem Bischofsrat, dem Landeskirchenamt oder den Leitungsgremien der Hauptbereiche Vorschläge unterbreiten, wenn das zu würdigende Engagement vorrangig auf landeskirchlicher Ebene getätigt wurde.
Die Gremien informieren vor Verleihung des Ansgarkreuzes das Landeskirchenamt über ihre Beschlüsse. Das Landeskirchenamt prüft diese auf die Einhaltung der Grundsätze. Das Landeskirchenamt stellt die Ansgarkreuze den verleihenden Stellen in der gewünschten Form zur Verfügung.
Das Landeskirchenamt führt eine Liste über die Personen, die mit dem Ansgarkreuz geehrt wurden.
III.
Verleihung
Das Ansgarkreuz soll der zu ehrenden Person an ihrem Wirkungsort in freier Form verliehen werden. Die zuständige kirchliche Öffentlichkeitsarbeit soll die Verleihung intern wie extern kommunizieren.
Das Ansgarkreuz ist wahlweise in zwei Ausführungen inklusive Urkunde erhältlich:
  1. Als Anstecknadel, Größe 17 mm (Durchmesser); bronzefarben patiniert, Kreuzdarstellung Glasemail, Farbton violett,
  2. Als Brosche, Größe 25 mm (Durchmesser), sonst Ausführung wie zu Buchstabe a.
Zu den Kreuzen gehört eine Urkunde, die den Sinn und die Bedeutung des Zeichens erläutert und von der verleihenden Stelle unterschrieben wird.

#
1 ↑ Red. Anm.: Die Grundsätze lösen die zuletzt in den Nordkirchen-Mitteilungen 2014 S. 216 bekannt gemachten Grundsätze zur Verleihung des Ansgarkreuzes ab.