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Geltungszeitraum von: 13.10.1959

Geltungszeitraum bis: 26.04.2017

Verleihung der Bugenhagen-Medaille1#

Vom 23. September 1977

(GVOBl. S. 211)

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Die Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche hat am 30. August 1977 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit bekanntgegeben wird:
„Die Kirchenleitung beschließt, an die Hamburger Tradition der Verleihung einer Bugenhagen-Medaille für hervorragende Verdienste um das kirchliche Leben anzuknüpfen. Die Stiftung des Hamburger Kirchenrats vom 13. Oktober 19592# wird durch die Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche erneuert. An die bisherige Praxis soll angeknüpft werden.“3#
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Die Erneuerung der Stiftung durch die Kirchenleitung geschieht im Gedenken an der hervorragenden Reformator Norddeutschlands, Johannes Bugenhagen.
Die Verleihung soll Dank und Ermutigung zum Ausdruck bringen und öffentlich bekunden, dass die Kirche aus dem lebendigen Glauben ihrer Gemeindeglieder gestaltet wird.
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Die Medaille trägt wie bisher auf der Vorderseite das Bildnis Johannes Bugenhagens und auf der Rückseite die Aufschrift „CHRISTUM LEEF HEBBEN IS VELE BETER ALSE ALLE WETENT“.
An Pastoren und hauptamtliche Mitarbeiter kann die Medaille während ihrer Amtszeit nicht verliehen werden. Langjährige ehren- oder hauptamtliche Tätigkeit in der Nordelbischen Kirche und ihren Gemeinden allein ist nicht als Verleihensgrund gedacht.
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Die Medaille wird auf Beschluss der Kirchenleitung jährlich zum Reformationsfest verliehen. In einem Jahr sollen in der Regel nicht mehr als drei Medaillen verliehen werden.4#
Die Verleihung geschieht in feierlicher Form und wird auf geeignete Weise veröffentlicht. Mit ihr wird eine vom Vorsitzenden der Kirchenleitung unterzeichnete, persönlich abgefasste Urkunde überreicht.
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nichtamtlicher Anhang
Stiftung und Verleihung der Bugenhagenmedaille

Bekanntmachung des Landeskirchenrates der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburger Staate vom 9. Oktober 1959 (GVM5# S. 80):
Der Landeskirchenrat sitftet im Gedenken an den Reformator Hamburgs zum Reformationsfest 1959 eine Bugenhagenmedaille. Diese trägt auf der Vorderseite das Bildnis Johannes Bugenhagens und auf der Rückseite die Aufschrift „CHRISTUM LEEFF HEBBEN IS VELE BETER ALSE ALLE WETENT“. Die Medaille wird für hervorragende Verdienste um die Hamburgische Landeskirche verliehen. An Geistliche, Mitglieder des Präsidiums der Synode und die Mitglieder des Landeskirchenamtes kann die Medaille während ihrer Amtszeit nicht verliehen werden. Langjährige ehren- oder hauptamtliche Tätigkeit in der Landeskirche oder ihren Gemeinden allein ist nicht als Verleihensgrund gedacht.
Die Medaille wird auf Beschluss des Landeskirchenrates jährlich am Reformationsfest verliehen. Die erste Verleihung ist vorgesehen für den 31. Oktober 1959 als den Tag der Einführung der neuen Verfassung der Hamburgischen Landeskirche. In einem Jahr sollen in der Regel nicht mehr als drei Medaillen verliehen werden.
Die Verleihung geschieht in feierlicher Form und wird in den GVM6# veröffentlicht. Mit ihr ist eine Urkunde zu überreichen, die jedesmal persönlich abgefasst und vom Präsidenten des Landeskirchenrates unterzeichnet wird.
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1 ↑ Red. Anm.: Der Beschluss wurde durch die Grundsätze für die Verleihung der Bugenhagenmedaille der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 26. April 2017 (KABl. S. 301) abgelöst.
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2 ↑ Red. Anm.: siehe nichtamtlicher Anhang
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3 ↑ Red. Anm.: Die Vorläufige Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat hierzu auf ihrer ersten Sitzung am 8./9. Juni 2012 den Beschluss gefasst, die Stiftung zu erneuern und an die bisherige Tradition und Verleihungspraxis anzuknüpfen.
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4 ↑ Red. Anm.: Auf ihrer Sitzung am 21. August 2007 hat die Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche den folgenden Beschluss gefasst: „In der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche können jährlich bis zu sechs Bugenhagenmedaillen vergeben werden.
Dazu kommt in jedem zweiten Jahr eine Bugenhagenmedaille, die aufgrund eines Vorschlags der Kammer für Dienste und Werke vergeben wird, so dass in der Regel bis zu sieben Medaillen pro Jahr vergeben werden können.“
In der langjährigen Praxis wurden die o. g. „sechs Bugenhagenmedaillen“ jeweils als „zwei pro Sprengel“ der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche gelesen. Den Kirchenkreisvorständen wurde ein entsprechendes Vorschlagsrecht eingeräumt. Formell festgeschrieben wurde diese Praxis durch Beschluss der Kirchenleitung vom 3. August 2009 (vgl. die Niederschriften der 65., der 66. und der 67. Sitzung der Kirchenleitung).Ferner ist dem Protokoll der Sitzung der Kirchenleitung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche vom 3. August 2009 zu entnehmen, dass sie es als wünschenswert erachtet, dass Männer und Frauen gleichermaßen berücksichtigt werden.
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5 ↑ Red. Anm.: Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate.
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6 ↑ Red. Anm.: Gesetze, Verordnungen und Mitteilungen der Evangelisch-Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate.