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Grundsätze
für die Verleihung der Bugenhagenmedaille
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland1#

Vom 26. April 2017

(KABl. S. 301)

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Die Erste Kirchenleitung hat am 24. Februar 2017 folgende Grundsätze für die Verleihung der Bugenhagenmedaille der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland beschlossen:
Als hervorgehobenes Dankzeichen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland verleiht die Kirchenleitung die
Bugenhagenmedaille.
Die Verleihung der Bugenhagenmedaille geschieht im Gedenken an den prägenden Reformator Norddeutschlands, Johannes Bugenhagen. Sie wurde erstmals 1929 zum 400. Jahrestag der Einführung der Hamburger Kirchenordnung in Hamburg geprägt. Als besonderes Zeichen des Dankes wurde sie durch den Kirchenrat der Hamburgischen Kirche am 13. Oktober 1959 gestiftet. Die Kirchenleitung der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche hat die Tradition durch Beschluss am 23. August 1977 übernommen. Für die Nordkirche gilt die Bugenhagenmedaille als besonderes Zeichen des Dankes für überregionales Engagement seit dem Beschluss der Vorläufigen Kirchenleitung am 8./9. Juni 2012.
Die Bugenhagenmedaille soll grundsätzlich an Personen verliehen werden, die sich durch ihren hervorragenden und überregionalen Einsatz um das kirchliche Leben in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland verdient gemacht haben. Sie soll Dank und Ermutigung zum Ausdruck bringen und öffentlich bekunden, dass die Kirche aus dem lebendigen Glauben ihrer Gemeindeglieder gestaltet wird.
Für die Verleihung dieses Zeichens legt die Erste Kirchenleitung folgende Grundsätze fest:
I.
Vergabekriterien
Die Bugenhagenmedaille wird erst nach einer langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeit vergeben werden, in der der persönliche Einsatz in der kirchlichen Arbeit, die vorbildliche Förderung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland sowie das beispielhafte Eintreten für den christlichen Glauben in der Öffentlichkeit eine hervorragende und überregionale Bedeutung haben. Die Verleihung soll grundsätzlich an Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erfolgen.
Die Kirchenleitung kann in besonderen Fällen von diesen Kriterien abweichen.
II.
Verfahren
Über die Verleihung der Bugenhagenmedaille entscheidet die Kirchenleitung. Das Landeskirchenamt bereitet den Beschluss der Kirchenleitung vor und achtet auf die Einhaltung der Grundsätze. Einen Anspruch auf die Verleihung der Bugenhagenmedaille gibt es nicht.
Vorschlagsberechtigt gegenüber der Kirchenleitung sind die Bischöfinnen und Bischöfe und die Kammer für Dienste und Werke.
Ein Kirchenkreisrat, das Präsidium der Landessynode und das Landeskirchenamt können bei der zuständigen Bischöfin bzw. beim zuständigen Bischof einen Vorschlag unterbreiten. Die Bischöfin bzw. der Bischof entscheidet darüber nach Beratung mit den Pröpstinnen und Pröpsten eines Sprengels.
Die Vorschläge sind bis zum 15. Mai eines Jahres über das Landeskirchenamt an die Kirchenleitung zu richten. Den Vorschlägen sind die nötigen Beschlussfassungen und Begründungen beizufügen.
Die Bugenhagenmedaille soll jährlich an bis zu zwei Personen je Sprengel und alle zwei Jahre zusätzlich an eine weitere Person auf Vorschlag der Kammer für Dienste und Werke vergeben werden. Soll die Bugenhagenmedaille in einem Jahr an mehr als sechs bzw. sieben Personen vergeben werden, ist dies von der Kirchenleitung besonders zu begründen. Bei der Vergabe sollen Frauen und Männer in gleichem Maße bedacht werden.
Das Landeskirchenamt führt ein Verzeichnis über die Personen, die mit der Bugenhagenmedaille geehrt wurden.
III.
Verleihung
Nach Beschluss der Kirchenleitung stellt das Landeskirchenamt der zuständigen Bischöfin oder dem zuständigen Bischof die Bugenhagenmedaille sowie eine Urkunde, die vom vorsitzenden Mitglied der Kirchenleitung unterzeichnet ist und eine Würdigung enthält, zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Auszeichnung erfolgt durch die Kirchenleitung.
Die Bugenhagenmedaille soll der geehrten Person in festlicher Form, in der Regel in einem Gottesdienst möglichst am Reformationstag und durch eine Bischöfin oder einen Bischof verliehen werden. Die Bischöfin bzw. der Bischof richtet den Gottesdienst aus. Soll es anschließend einen Empfang geben, wird dieser von der Institution, die der Bischöfin bzw. dem Bischof den Vorschlag unterbreitet hat (Kirchenkreis, Präsidium der Landessynode, Landeskirchenamt) bzw. von der Kammer für Dienste und Werke ausgerichtet.
Die Bugenhagenmedaille trägt auf der Vorderseite das Bildnis Johannes Bugenhagens und auf der Rückseite die Aufschrift „CHRISTUM LEEF HEBBEN IS VELE BETER ALSE ALLE WETENT“.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Grundsätze lösen den zuletzt im Gesetz- und Verordnungsblatt der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche (GVOBl. 1977 S. 211) bekannt gemachten Beschluss zur Verleihung der Bugenhagen-Medaille ab, der im Folgenden durch mehrere nicht veröffentlichte Beschlüsse der Kirchenleitungen der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland modifiziert wurde.