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Hinweis
zur Zusammensetzung des Hauptbereichs
Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
#####Die Zusammensetzung des Hauptbereichs Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ergibt sich aus § 26 Absatz 2 und 3 des Hauptbereichsgesetzes vom 3. November 2017 (KABl. S. 519).
Demnach gehören dem Hauptbereich folgende rechtlich unselbstständige Dienste und Werke an:
- Pädagogisch-Theologisches Institut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- die oder der Landeskirchliche Beauftragte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für die Berufsgruppen der gemeindebezogenen Dienste,
- Bibliothek der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
- Kirchenmusikbibliothek der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
- Schulkooperative Arbeit/Tage Ethischer Orientierung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
Dem Hauptbereich Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik können gemäß § 26 Absatz 3 Hauptbereichsgesetz rechtlich selbstständige Träger kirchlicher Arbeit (§ 4 Hauptbereichsgesetz) nach Maßgabe eines Vertrags angeschlossen werden. Der Vertrag ist durch das Landeskirchenamt im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu machen.
Die Redaktion
Januar 2018