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Kirchengesetz vom 18. November 2006
zur Zustimmung zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der EKD
und
zur Ratifizierung der Verträge
der Evangelischen Kirche in Deutschland
mit der Union der Evangelischen Kirche
in der Evangelischen Kirche in Deutschland
und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
und
zur Zustimmung des Kirchengesetzes der VELKD
zur Änderung der Verfassung

(KABl 2006 S. 73)1#

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§ 1

Dem Kirchengesetz über die Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 10. November 2005 wird zugestimmt.
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§ 2

Den Verträgen zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 20052# wird zugestimmt.
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§ 3

Dem Kirchengesetz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 18. Oktober 2005 zur Änderung der Verfassung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche wird zugestimmt.
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§ 4

Dieses Kirchengesetz tritt am 20. November 2006 in Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde ohne Eingangsformel verkündet. Es wurde mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen, vgl. KABl 2006 S. 73.
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2 ↑ Red. Anm.: Die jeweils aktuelle Fassung des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2006 S. 144) und des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 31. August 2005 (ABl. EKD 2006 S. 144) sind als Ordnungsnummern 1.215-501 und 1.210-501 Bestandteil dieser Rechtssammlung.