.Vertrag
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Die Aufgaben des Diakonie-Hilfswerks Hamburg
Vertrag
zwischen
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
sowie
dem Diakonie-Hilfswerk Hamburg
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
und
dem Diakonischen Werk Hamburg
– Landesverband der Inneren Mission e. V.
8. Dezember 1994
Änderungen
Lfd. Nr.: | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Geänderte Paragrafen | Art der Änderung |
1 | Beschluss der Kirchenleitung zur Neufassung der Aufgaben des Diakonie-Hilfswerkes Hamburg – Vertrag zwischen der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche, dem Diakonie-Hilfswerk Hamburg und dem Diakonischen Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission | 6. Oktober 2005 | Anlage zu § 1 | neu gefasst |
Zwischen
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
– vertreten durch die Kirchenleitung –
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
– vertreten durch die Kirchenleitung –
sowie
dem Diakonie-Hilfswerk Hamburg
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
– vertreten durch den Hilfswerkausschuss –
der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche
– vertreten durch den Hilfswerkausschuss –
und
dem Diakonischen Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V.
– vertreten durch den Vorstand –
– vertreten durch den Vorstand –
wird in Angelegenheiten des Diakonie-Hilfswerkes Hamburg der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche folgender
Vertrag
geschlossen:
#Präambel
Das durch das Erste Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Ordnung des Hilfswerkes der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Schleswig-Holstein vom 30. Oktober 1993 geordnete Diakonie-Hilfswerk Hamburg ist Teil der Diakonie der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Das Diakonie-Hilfswerk Hamburg will den besonderen Herausforderungen der Großstadtsituation auf dem Feld diakonischen Handelns Rechnung tragen. Es steht mit diesem Auftrag in der Tradition des auf Anregung von Johann Hinrich Wichern gegründeten „Verein für Innere Mission in Hamburg“, des „Landeskirchlichen Amtes für Innere Mission“ und des nachfolgenden „Landeskirchlichen Amtes für Gemeindedienst“ sowie des 1981 von der Kirchenkreiskonferenz Hamburg gegründeten „Evangelisches Hilfswerk Hamburg“ der Hamburger Kirchenkreise. Das Diakonie-Hilfswerk Hamburg steht in der Gemeinschaft der vielfältigen Träger, die in unterschiedlicher Weise für Hamburg diakonische Dienste ausrichten und die im Diakonischen Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V. zusammengeschlossen sind. Im Bewusstsein ihrer Verantwortung für die Diakonie Hamburgs vereinbaren die Vertragspartner:
###§ 1
Übertragung der Aufgaben und Führung der laufenden Geschäfte
des Diakonie-Hilfswerkes
1 Die im Diakonie-Hilfswerk Hamburg zusammengefassten Aufgaben1# werden dem Diakonischen Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V. übertragen. 2 Der Landesverband bedient sich zur Durchführung der Aufgaben seiner Geschäftsstelle. 3 Die Wahrnehmung der Geschäftsführung erfolgt auf der Grundlage des Kirchengesetzes über die Ordnung der Diakonie-Hilfswerke der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Schleswig-Holstein und Hamburg vom 30. Oktober 1993 sowie der Regelungen dieses Vertrages und schließt die rechtsgeschäftliche Vertretung ein.
#§ 2
Finanzierung
Die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche finanziert die Durchführung der Aufgaben des Diakonie-Hilfswerkes Hamburg im Rahmen der jährlichen Pauschalfinanzierung für die Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes.
#§ 3
Rechnungsführung
1 Die Rechnungsführung des Diakonie-Hilfswerkes Hamburg erfolgt im Rahmen des und in Einheit mit dem im System der kaufmännischen Buchführung geführten Rechnungswerk des Diakonischen Werkes Hamburg. 2 Auf eine gesonderte Bilanzierung des Diakonie-Hilfswerkes Hamburg wird zurzeit verzichtet.
#§ 4
Inkrafttreten und Kündigung des Vertrages
(
1
)
Der Vertrag tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
(
2
)
1 Der Vertrag ist spätestens drei Jahre nach seinem Inkrafttreten, insbesondere hinsichtlich des Zusammenwirkens von Vorstand des Diakonischen Werkes Hamburg und Hilfswerkausschuss sowie hinsichtlich einer größeren wirtschaftlichen Selbstständigkeit und hinsichtlich der Zuordnung der Aufgaben des Diakonie-Hilfswerkes und der Geschäftsführung zu überprüfen. 2 Geschieht dieses nicht, so gilt der Vertrag unverändert weiter.
(
3
)
1 Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Wirtschaftsjahres gekündigt werden. 2 Bei einer Kündigung treffen die Vertragspartner eine Vereinbarung über die Abwicklung.
#Anlage
#Die Aufgaben des Diakonie-Hilfswerks Hamburg
(Stand 1. Januar 2005)
(Aktualisierte Anlage zu § 1 des Vertrages zwischen der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche und dem Diakonischen Werk Hamburg – Landesverband der Inneren Mission e. V.)
- Beratung, Seelsorge und Supervision (Psychologische Beratung und Seelsorge)
- Ehe-, Paar-, Partnerschafts-, Familien- und LebensberatungAllgemeine psychologische Beratung von Einzelnen, Paaren und Gruppen
- ErziehungsberatungErziehungs- und Familienberatung, insbesondere nach SGB VIII
- SeelsorgeSeelsorgerliche Begleitung von Menschen in Krisen, Konflikten und Problemsituationen
- SupervisionSupervision für Mitarbeitende in kirchlichen und beratenden Arbeitsfeldern.
- Mediale Seelsorge / Mediale Beratung
- TelefonseelsorgeSeelsorgerliches Krisentelefon mit Ehrenamtlichen, täglich 24 Stunden
- Internetseelsorge (E-Mail-Seelsorge/-Beratung, Chatseelsorge/-Beratung)Seelsorge und Beratung im Internet über E-Mail und Chat
- Arbeit mit Wohnungslosen / Soziale Beratung
- Tagesaufenthaltsstätte Bundesstraße einschließlich sozialer BeratungsstelleBeratung und diverse Serviceleistungen für Obdachlose
- Soziale Beratungsstelle HarburgBeratung und begleitende Hilfe bei Obdachlosigkeit oder drohendem Wohnungsverlust
- MitternachtsbusBasisversorgung von Obdachlosen auf der Straße per Bus durch Ehrenamtliche
- StraßensozialarbeitAufsuchende Arbeit für Obdachlose durch Fachkräfte
- ÄmterLotseBegleitung von Hilfesuchenden auf Behörden und Ämter durch geschulte Ehrenamtliche
- Schuldnerberatung
- Allgemeine SchuldnerberatungAllgemeine Beratung bei Überschuldung
- InsolvenzberatungAnerkannte Schuldnerberatung nach dem Privatinsolvenzrecht
- Arbeit mit Migrantinnen und Migranten
- Migrationsberatung / MigrationserstberatungBeratung für Migrantinnen und Migranten im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes
- CappelloSecondhand-Laden, Mittagessen, Seminarangebote sowie Beratung und Betreuung, insbesondere für Aussiedlerinnen und Aussiedler sowie Migrantinnen und Migranten
- Frauenberatung
- Schwangeren- und SchwangerschaftskonfliktberatungAnerkannte Beratungsstelle; längerfristige Begleitung; Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit
- Mittelvergabe für die Bundesstiftung „Mutter und Kind“Einzige evangelische Beratungs- und Vergabestelle dieser Stiftung in Hamburg
- FrauenhausFluchtort für Frauen und Kinder bei psychischer und physischer Gewalt; Vorbereitung weiterführender Perspektiven
- Kaffeeklappe (St. Pauli)Straßensozialarbeit, Beratung, Aussteigehilfen und nachgehende Hilfen für Prostituierte und ehemalige Prostituierte
- Sperrgebiet (St. Georg)Beratung und Betreuung von sich prostituierenden und Drogen gebrauchenden Mädchen und jungen Frauen, einschließlich Übernachtungsstätte, Straßensozialarbeit und AIDS-Beratung
- Suchtkrankenhilfe
- Ehrenamtliche Suchtkrankenarbeit (ELAS – Evangelische Landesarbeitsgemeinschaft Sucht)Aus- und Fortbildung sowie Begleitung der ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferinnen und -helfer in ca. 80 Selbsthilfegruppen und elf ehrenamtlichen Beratungs- und Informationsstellen, Seminare und weitere Angebote für Betroffene
- SuchtberatungAmbulante Beratung und Behandlung für Suchtkranke; Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Beratungsstellen
- Kindertageseinrichtungen
- Kindertagesstätte Georg-Raloff-Ring 11Zweigruppiger Kindergarten mit Halbtagsplätzen für ca. 45 Kinder.
- Familienbildungsarbeit
- Familienbildungsstätte PoppenbüttelEine der sieben evangelischen Familienbildungsstätten in Hamburg.