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Geltungszeitraum von: 01.03.2002

Geltungszeitraum bis: 31.12.2016

Gemeinsam in Nordelbien –
Leitlinien für das Ehrenamt1#

Leitlinien
für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Nordelbischen Kirche
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"Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist. Es sind verschiedene Kräfte, aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allem.
(1. Korinther 12, 4 und 6)
Alle Glieder sind für die Erfüllung des Auftrages der Kirche mitverantwortlich. Sie sollen nach ihren Gaben und Kräften Aufgaben übernehmen und die Lasten der Kirche mittragen.
(Artikel 6 Verfassung NEK)
Das der Kirche anvertraute Amt gliedert sich in verschiedene Dienste.Die in diese Dienste haupt-, neben- und ehrenamtlich Berufenen tragen die Verantwortung dafür, dass jeweils in ihren Aufgabenbereichen der Auftrag der Kirche wahrgenommen wird. Damit dienen sie der Einheit der Kirche.
(Artikel 19 Verfassung NEK)
Impressum:
Herausgegeben vom Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche nach einem Beschluss der Nordelbischen Synode vom Februar 2002
Redaktion: Sebastian Borck, Gundula Döring, Horst K. Drägerhof, Almuth Friedrich, Katrin Gelder, Arnd Heling, Ingeborg Kerssenfischer, Alf Kristoffersen, Annette Pawelitzki, Elsbeth Süßebecker, Monika Zwetkow
Grafikerin: Susanne Pertiet
Hinweis: Das Praxisheft zu „Gemeinsam in Nordelbien. Leitlinien für das Ehrenamt“ ist zu beziehen über: Amt für Öffentlichkeitsdienst, Feldbrunnenstraße 29, 20 148 Hamburg, Tel. 040 / 41 32 24 0, Fax 040 / 41 32 24 18, E-Mail: akristoffersen@nordelbien.de
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Gemeinsam in Nordelbien

Ehrenamtliche Tätigkeit kann eine große Erfüllung sein: Menschen kennen lernen, sich in den Dienst einer gemeinsamen Sache stellen, anderen beistehen, die eigenen Fähigkeiten einbringen, Neues lernen, Sinn und Erfolg spüren. Nirgendwo sonst gibt es die Möglichkeit zu ehrenamtlicher Betätigung in solcher Vielfalt wie in der Kirche.
Nach christlichem Verständnis sind jedem Menschen mit seinem Leben auch seine Einmaligkeit und damit verbunden bestimmte Fähigkeiten geschenkt. Dass diese Talente nicht verkümmern, sondern sich entfalten können, dafür bieten sich in der Kirche häufig ungeahnte Chancen. Viele Menschen finden durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit für sich persönlich auch eine Form, ihren Glauben auszudrücken und zu leben.
Die Leitlinien für das Ehrenamt in der Nordelbischen Kirche wollen eine Hilfe sein, dies stärker zu fördern. Dabei sollen auch neue Impulse aus der gesellschaftlichen Diskussion aufgenommen werden, die sich mit den Stichworten Freiwilligenarbeit, Freiwilligen Foren und bürgerschaftlichem Engagement verbinden. Diese Tendenzen sind berücksichtigt worden, auch wenn in den Leitlinien weiterhin vom EHRENAMT die Rede ist. Ein ausführliches Konsultationsverfahren liegt diesem Text der Leitlinien zu Grunde. Viele Anregungen sind auch in dem dazugehörigen PRAXISHEFT aufgenommen, das die hier vorgestellten Leitlinien vertieft und erweitert.
Inzwischen sind die Leitlinien überarbeitet und ergänzt worden und sollen die ehrenamtliche Arbeit ab 2008 begleiten.
Die Leitlinien wollen die Rahmenbedingungen für das Miteinander von haupt- und ehrenamtlicher Tätigen in der Nordelbischen Kirche verdeutlichen und verbessern. Gemeinsam in Nordelbien, heißt das Ziel. Leitlinien sind eine Orientierungshilfe, kein Pflichten- oder Tugendkatalog. Sie können den menschlichen, vertrauensvollen und freundlichen Umgang miteinander nicht vorschreiben und nicht ersetzen. Aber sie wollen ihn fördern. So geht es um eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung. Wenn dies gelingt, haben sie ihren Sinn erfüllt.
Hans-Peter Strenge
Präsident
der Nordelbischen Synode
Dr. Hans-Christian Knuth
Bischof für Schleswig,
Vorsitzender der Kirchenleitung
der Nordelbischen Kirche
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Inhalt
„Gemeinsam in Nordelbien“
  1. Warum Leitlinien?
  2. Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist
  3. Was Ehrenamtliche für sich gewinnen können
  4. Ehrenamtliches Engagement ist ...
  5. Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche fördern
  6. Engagement braucht Absprache und Beteiligung
  7. Einarbeitung, Begleitung, Unterstützung und Interessensvertretung
    stärken das Ehrenamt
  8. Aus- und Fortbildung fördert die Kompetenz
  9. Geschwisterliche Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamtlichen
    schafft Vertrauen
  10. Kosten werden erstattet
  11. Wie ehrenamtliche Tätigkeit versichert ist
  12. Loyalität und Verschwiegenheit sind selbstverständlich
  13. Ehrenamtliche Tätigkeit kann bescheinigt werden
  14. Ehrenamtliches Engagement braucht Wertschätzung
  15. Eine Checkliste für Ehrenamtliche kann helfen
1. Warum Leitlinien?
Die Leitlinien
·
bieten einen verlässlichen Rahmen,
·
informieren über Rechte und Pflichten,
·
geben Anregungen und Tipps für die alltägliche Arbeit.
Damit soll Freude am Ehrenamt erhalten bleiben und Zeit und Kraft für die eigentlichen Aufgaben frei werden.
Die Leitlinien gehen auf das unterschiedliche Selbstverständnis von Ehrenamtlichen ein. Dies kann sowohl an Geben und Nehmen orientiert sein, als auch an den Fähigkeiten, Interessen, Kompetenzen und Ressourcen der Freiwilligen.
Die Leitlinien fördern das partnerschaftliche Miteinander von Ehren- und Hauptamtlichen 2# und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche.
Sie wenden sich darum gleichermaßen an Ehrenamtliche und Hauptamtliche 3#.
2. Es sind verschiedene Gaben, aber es ist ein Geist
Im Mittelpunkt christlicher Verkündigung steht die gute Nachricht: Gott schenkt den Menschen das Leben und begegnet ihnen in Jesus Christus. Er lädt dazu ein, sich seiner Liebe anzuvertrauen, sie für sich selbst anzunehmen und an andere weiterzugeben, um gemeinsam an einer neuen Welt zu arbeiten.
Alle sind durch die Taufe dazu berufen. Durch sie sendet Gott Menschen mit seiner Liebe in die Welt. Er nimmt sie mit all ihren Fähigkeiten und Gaben in seinen Dienst. Er verspricht ihnen seinen Geist, der hilft, die eigenen Kräfte zu entfalten und Widerstände zu überwinden.
Wo Menschen auf der Basis der Taufe ihren Glauben leben, entsteht christliche Gemeinschaft. Über Orts- und Zeitgrenzen hinweg sind alle Glaubenden und Getauften durch Gottes Geist zur Kirche verbunden.
Der Apostel Paulus vergleicht die Kirche mit einem Leib und seinen Gliedern (1. Korinther 12, 12 ff.). Jedes Glied ist wichtig, jede Begabung wird gebraucht, damit der ganze Körper funktioniert.
Die Vielfalt der Fähigkeiten und Gaben ist ein großer Reichtum für die Kirche.Haupt-, neben- und ehrenamtlich stellen Menschen ihre Kraft und ihre Gaben zum Weitertragen des Evangeliums in Wort und Tat und zur Gestaltung der Kirche zur Verfügung.
Damit leisten sie zugleich einen Beitrag für die Einheit der Kirche. Die Kirche sammelt und bündelt die verschiedenen Kräfte. Sie stiftet so Gemeinschaft und setzt gemeinsame Ziele in dem einen Geist Christi.
Bei der Weitergabe des Evangeliums sind alle Christinnen und Christen gefragt. Für die Gestaltung des kirchlichen Lebens sind die Kraft und die Gaben möglichst vieler Menschen erforderlich. Ehrenamtliches Engagement ist daher ein tragendes Element der Kirche und prägt ihre Lebendigkeit und Zukunft wesentlich mit.
Als Gemeinschaft der Glaubenden und Getauften ist die Kirche auch offen für Menschen, die ihr (noch) nicht angehören; auch Menschen, die nicht Glied der Kirche sind, sich aber in ihr engagieren wollen, gilt die Einladung zu ehrenamtlicher Mitarbeit.
3. Was Ehrenamtliche für sich gewinnen können
  • Die Mitarbeit ist im Dienst am Nächsten und am Gemeinwohl orientiert, sie besteht nicht nur aus Geben, sondern auch aus Nehmen: Sie kann innerliche Bereicherung, Sinn, Erfüllung, Freude und persönliche Weiterentwicklung bringen und Zufriedenheit darüber, selber aktiv mit zu gestalten.
  • Ein Ehrenamt ist eine Tätigkeit eigener Qualität. Es kann vor, nach, neben oder anstelle von beruflichen und familiären Verpflichtungen Sinn und Ziel für einen Menschen und Integration in Gesellschaft und Gemeinschaft bedeuten. Es ist eine Chance, Kontakte und Freundschaften zu gewinnen und zu pflegen.
  • Die Kirche bieten einen Raum, um Fähigkeiten auszuprobieren, sie anzuwenden und weiterzuentwickeln.
4. Ehrenamtliches Engagement ist ...
Es gibt keine eindeutige Definition, die der Vielfalt der ehrenamtlichen Tätigkeit in unserer Kirche gerecht werden kann. Ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirche umfasst ein weites Spektrum von freiwilligem Dienst, von Zuarbeit und Mithilfe, von verantwortlicher Gruppenleitung und selbständig gestalteter Aufgabe sowie von Leitungstätigkeit.
Ehrenamtliches Engagement ist
  • freiwillig und selbstbestimmt,
  • selbstverantwortet innerhalb des vereinbarten Rahmens,
  • kontinuierlich oder projektbezogen,
  • grundsätzlich unentgeltlich4#.
  • zeitlich begrenzt oder offen je nach Absprache.
5. Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche fördern
Nach Artikel 2a der Verfassung der NEK gilt es, die Gemeinschaft von Männern und Frauen in der Kirche wirksam und erfahrbar werden zu lassen.Diese Gemeinschaft soll auch im Ehrenamt durch eine paritätische Beteiligung an leitenden Ämtern und Gremien und verstärkte Teilung der sozialen Ehrenämter gefördert werden.
Die unterschiedlichen Lebensbedingungen, Erfahrungen und Interessen von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen können dazu führen, dass bestimmte Maßnahmen oder Entscheidungen unterschiedliche Auswirkungen haben. Es ist daher im Sinne der Gemeinschaft, diese Interessen und Anliegen von Frauen und Männern gleichgewichtig in die Planung, Durchführung und Auswertung von allen Entscheidungen mit einzubeziehen.5#
Auch sollte die Wahrnehmung von Unterschieden zwischen Männern und Frauen im Kommunikationsstil, Konfliktverhalten u. a. zu einem gegenseitigen Lernfeld in Fort- und Weiterbildung und zu einem gegenseitigen Verständnis genutzt werden.
→ siehe Praxisheft Ehrenamt
6. Engagement braucht Absprache und Beteiligung
Ehrenamtliche haben Erfahrung und Kompetenz in anderen gesellschaftlichen Bereichen erworben, sie bringen neue Ideen und Begabungen in die Arbeit ein. Wo diese ungewohnt sind, eröffnen sie neue Chancen; ehren- und hauptamtlich Verantwortliche sowie Gruppen sollten ihnen mit Offenheit begegnen.
Um die gegenseitigen Erwartungen vor Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit abzustimmen, kann es sinnvoll sein, klare Absprachen zu treffen. Diese können je nach Tätigkeit und besonderen Aktionen nicht nur am Anfang, sondern auch im Verlauf des ehrenamtlichen Engagements getroffen werden.
In bestimmten Aufgabengebieten kann es sinnvoll sein, Absprachen schriftlich festzuhalten.
Ehrenamtliche Mitarbeit kann für bestimmte Aufgaben kontinuierlich oder projektbezogen verabredet und auch zeitlich begrenzt werden.
In „Schnupperphasen“ kann ehrenamtliches Engagement ausprobiert werden, ohne gleich verbindliche Festlegungen zu treffen.
Erklärt sich jemand bereit, eine Aufgabe zu übernehmen, so sollte dies in Absprache mit dem Betroffenen auf angemessene Weise bekannt gegeben werden, ebenso bei Beendigung der Aufgabe.
  • Für eine gelingende Zusammenarbeit sind Information und Beteiligung unerlässlich.
  • Sie sind in Besprechungen, Planungen und Entscheidungen, die ihren Aufgabenbereich betreffen, einzubeziehen. Hierfür sind die Leitungsgremien verantwortlich.
  • Ehrenamtliche sind verpflichtet, die zuständigen Hauptamtlichen und die Leitungsgremien über ihre Tätigkeit zu informieren.
  • Es ist darauf zu achten, dass es für die Ehrenamtlichen nicht zu Überforderung kommt. Ehrenamtliche müssen auch Nein sagen dürfen und rechtzeitig aufhören können.
  • Treten Konflikte zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen auf, sollten diese zunächst gemeinsam gelöst werden. Können diese nicht vor Ort gelöst werden, kann externe Hilfe gesucht werden.
→ siehe Praxisheft Ehrenamt S. 11
7. Einarbeitung, Begleitung, Unterstützung und Interessenvertretung stärken das Ehrenamt
Die leitende Gremien der Kirchengemeinden und der Einrichtungen sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben den Auftrag, Ehrenamtliche zu gewinnen, zu begleiten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern.
Ehrenamtliche sollen nach Bedarf eingearbeitet, beraten, unterstützt werden und fachliche Beratung erhalten.
Das Leitungsgremium (z. B. der Kirchenvorstand) kann eine Kontaktperson für die einzelnen Ehrenamtlichen und deren Arbeitsgebiete benennen.
Für Ehrenamtliche sollen ebenfalls Personalentwicklungsmaßnahmen bedacht werden.
So sollten Ehrenamtliche zum Gespräch und zu Beratungen über ihr Aufgabengebiet eingeladen werden, zur gegenseitigen Information und eventuell nötigen Hilfestellung.
Die Unterstützung Ehrenamtlicher bezieht sich auf inhaltliche und persönlich-seelsorgerliche Hilfe. Zur Einarbeitung oder Vorbereitung auf bestimmte Ehrenämter können erfahrene Frauen und Männer Hilfestellung durch Informationen, Erfahrungen und Weitergabe von Wissen geben.
→ z. B. Mentorinnen oder Mentoren, durch „Patenschaften“ oder durch gezieltes Hinführen auf eine bestimmte Aufgabe – sogenanntes coaching
Ebenso wichtig ist die praktische Hilfe vor Ort wie z. B. Raumfragen, technische Geräte, Schlüssel, Arbeitsmaterial etc.
Die Interessen von Ehrenamtlichen können durch Vertrauenspersonen oder Beauftragte gegenüber dem Vorstand einer Kirchengemeinde bzw. eines Dienstes, Werkes oder einer Einrichtung oder auf Kirchenkreis- und Nordelbischer Ebene vertreten werden.
Für Erfahrungsaustausch und Interessenvertretung von Ehrenamtlichen können verlässliche Rahmenbedingungen vor Ort entwickelt werden.Es kann gemeinsame Treffen z. B. in Form von Arbeitsgemeinschaften, Konferenzen o. Ä. geben. Möglich ist auch die Einrichtung von Konventen, wenn die nötigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.
8. Aus- und Fortbildung fördert die Kompetenz
Ehrenamtlichen ist bei Bedarf die notwendige und kontinuierliche Hilfestellung für ihre Arbeit durch Fortbildung und Zurüstung zu geben, um ihre Kompetenz zu stärken.
Ehrenamtliche sind von den jeweiligen Leitungsverantwortlichen über Möglichkeiten zur Fortbildung zu informieren und zur Teilnahme zu ermutigen. Dabei werden die familiäre und berufliche Situation und die zeitliche Belastung der ehrenamtlichen Frauen und Männer berücksichtigt.
Fortbildungskurse sind verbindlich, wenn die übernommenen Aufgaben dies erfordern (z. B. Erste-Hilfe-Kurse, Rechtsbelehrung für Gruppenleiterinnen/Gruppenleiter, Seelsorgekurse).
Ehrenamtliche sind zu ermutigen, die Kostenübernahme vorher zu beantragen. Eine Kostenübernahme für eine Fortbildung ist rechtzeitig mit der zuständigen Stelle abzusprechen. Die Kosten für genehmigte Fortbildungen (Teilnahmegebühren und Fahrtkosten) werden gemäß der "Rechtsverordnung über die Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" erstattet.
Die Teilnahme an einer Fortbildung soll bescheinigt werden. Solch ein zusätzlicher Qualifikationsnachweis kann auch in anderen Arbeitsbereichen nützlich sein.
Über Fortbildungen informiert das Fortbildungsprogramm des Nordelbischen Kirchenamtes.
Es besteht die Möglichkeit von Freistellungen und insbesondere Vergünstigungen für jugendliche Ehrenamtliche.
→siehe Praxisheft Ehrenamt
9. Geschwisterliche Zusammenarbeit von Ehren- und Hauptamtlichen schafft Vertrauen
In der Taufe drückt sich aus, dass alle Glieder der Kirche Gottes Kinder sind. Alle Getauften stehen also im Glauben zueinander wie Geschwister, auch die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ergänzen sich in geschwisterlicher Zusammenarbeit.
Ehrenamtliche und Hauptamtliche nehmen aufeinander Rücksicht und akzeptieren gegenseitig ihre Belastung und Grenzen. Auf die Belange von Ehrenamtlichen, die familiäre Verpflichtungen haben, die berufstätig sind u. Ä., wird bei Terminfestlegungen, bei Tagungsangeboten usw. Rücksicht genommen. Auch das ehrenamtliche und unentgeltliche Engagement von vielen Hauptamtlichen, das über ihren bezahlten Dienst hinausgeht, wird wahrgenommen.
Respekt vor Verantwortung, Aufgaben und Kompetenzen der jeweils Anderen und der regelmäßige Austausch von Informationen fördert die Zusammenarbeit. Die jeweilige Verantwortlichkeit und Zuständigkeit ist zu wahren. Es ist entscheidend, miteinander zu lernen, Konflikte offen durchzustehen. Ein klarer Kommunikationsstil trägt dazu bei.
10. Kosten werden erstattet
Ehrenamtliche haben Anspruch auf die Erstattung von notwendigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit entstanden sind (wie zum Beispiel für Telefongespräche, Porto, Fahrten und Arbeitsmaterial, oder für kleine Geschenke bei Besuchen u. Ä.).
  • Die zu erwartenden Kosten und die Abrechnungsform sind vorher mit den Verantwortlichen abzusprechen.
  • Entsprechende Finanzmittel sind in den Haushaltsplänen vorzusehen.
  • Nach Absprache können auch Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erstattet werden, falls sonst keine Person zur Betreuung zur Verfügung steht.
→ siehe Praxisheft Ehrenamt
11. Wie ehrenamtliche Tätigkeit versichert ist
Ehrenamtliche sind grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches und zusätzlich durch die Sammelversicherungsverträge der NEK in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert.
Versicherungsschutz besteht
  • im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung
  • zusätzlich über die Sammel-Unfallversicherung der NEK
  • als Haftpflichtversicherung
  • als Kfz-Kaskoversicherung
  • in besonderer Weise für die Jugendarbeit
→ siehe Praxisheft Ehrenamt
Die Kirchengemeinden und -kreise, die Dienste, Werke und Einrichtungen der NEK, in denen Ehrenamtliche tätig sind, informieren diese über den Versicherungsschutz und darüber, was im Schadensfall zu tun ist.
12. Loyalität und Verschwiegenheit sind selbstverständlich
Von allen ehrenamtlich Mitarbeitenden wird Loyalität und Kooperationsbereitschaft gegenüber der NEK und der jeweiligen Einrichtung erwartet.
  • Über vertrauliche Angelegenheiten und persönliche Daten, die Ehrenamtlichen im Rahmen ihres Dienstes bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren, insbesondere in seelsorgerlichen Zusammenhängen.
  • Die Bestimmungen des Datenschutzes gelten auch für Ehrenamtliche.
  • Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch über die Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeiten hinaus.
  • Ehrenamtliche haben grundsätzlich kein Zeugnisverweigerungsrecht.
→ siehe Praxisheft Ehrenamt
13. Ehrenamtliche Tätigkeit kann bescheinigt werden
Ehrenamtliche haben auf Wunsch einen Anspruch auf eine Bescheinigung über ihre Tätigkeit (Nachweis/Zeugnis).
→ Form und Inhalt siehe Praxisheft Ehrenamt
Ein Nachweis kann belegen, dass eine Person durch ihre ehrenamtliche Arbeit in der NEK Kompetenzen, Erfahrungen und Fähigkeiten erworben hat, die auch in anderen Lebensbereichen wichtig sein können. Ein Nachweis über ehrenamtliches Engagement kann hilfreich sein:
  • bei Bewerbungen,
  • nach einem Umzug in eine neue Kirchengemeinde und im Zugehen auf eine neue ehrenamtliche Tätigkeit,
  • persönlich zur Erinnerung und als Ausdruck, dass der eigene Einsatz auch mit Dank wahrgenommen worden ist.
14. Ehrenamtliches Engagement braucht Wertschätzung
Für viele Ehrenamtliche bedeutet Wertschätzung ihrer Arbeit, dass ehrenamtliches Engagement nicht als selbstverständlich angesehen wird. Ergänzend dazu gute Arbeitsbedingungen zu bieten, drückt eine besondere Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements aus.
Öffentliche Anerkennung ehrenamtlichen Engagements durch die Kirche bringt das Ehrenamt beispielhaft in das allgemeine Bewusstsein.
Viele Ehrenamtliche engagieren sich, ohne einen besonderen Dank zu erwarten. Dennoch ist es richtig, bei passenden Gelegenheiten eine Anerkennung auszusprechen.
Mögliche Formen einer Anerkennung sind u. a.:
  • die Einführung in einem Gottesdienst
  • die Vorstellung oder Berichte im Gemeindebrief, in Tageszeitungen u. Ä.
  • die Verleihung von kirchlichen und anderen Auszeichnungen
  • eine offizielle Verabschiedung
weitere Beispiele → siehe Praxisheft Leitlinien.
Ehrenamtliche Mitarbeit wird oft nur ermöglicht durch die Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld. Ein Dank an die betreffenden Familienangehörigen, die Freunde und Freundinnen sollte bei Ehrungen nicht vergessen werden.
Bei Visitationen erfahren die Ehrenamtlichen mit ihrem Engagement eine besondere Aufmerksamkeit und Würdigung.
15. Eine Checkliste für Ehrenamtliche kann helfen
Für alle, die ehrenamtlich tätig sind oder es werden, kann die nachfolgende Liste für ein Gespräch mit der zuständigen Stelle hilfreich sein. Es kann sinnvoll sein, Absprachen schriftlich festzuhalten. Treten Probleme auf, können beide Seiten auf ein entsprechendes Protokoll zurückgreifen.
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Checkliste

  • Umfang des Engagements
    • Was sind meine Aufgaben?
    • Über welchen Zeitraum will ich mich engagieren?
    • Wie viele Stunden kann ich aufwenden?
    • Welche Freiheiten habe ich?
    • Welche Befugnisse habe ich?
      • Welches sind meine Grenzen?
      • Wie ist mit Vertraulichem umzugehen?
      • Wen kann ich fragen, wenn Schwierigkeiten auftreten?
  • Begleitung
    • Wer ist hauptverantwortlich für meinen Aufgabenbereich?
    • Wer begleitet oder unterstützt mich wie?
      • Gibt es noch andere?
    • Wer ist meine Kontaktpersonen?
  • Einarbeitungszeit
    • Wer arbeitet mich ein?
    • Wie lange ist die Einarbeitungszeit?
      • In welche Tätigkeiten werde ich eingearbeitet?
  • Fortbildung
    • Welche Möglichkeiten der Fortbildung gibt es?
      • Wer übernimmt die Kosten der Fortbildung?
  • Kostenerstattung
    • Welche Kosten werden mir erstattet?
    • Auf welche Weise erfolgt die Kostenerstattung?
      • Gibt es bei Verzicht auf eine Kostenerstattung eine Spendenbescheinigung?
  • Mitentscheiden
    • Welche Mitsprachemöglichkeiten habe ich?
  • Nachweis für ehrenamtliche Tätigkeiten
    • Woher bekomme ich einen entsprechenden Vordruck?
      • Wer stellt mir wann den Nachweis aus?
  • Streitregelungen
    • Gibt es Regelungen für den Konfliktfall?
      • Wie und wann sind diese Regelungen anzuwenden?
  • Versicherungen
    • Besteht eine Unfallversicherung?
    • Besteht eine Haftpflichtversicherung?
      • Gibt es andere Versicherungen?
      • An wen muss ich mich im Versicherungsfall wenden?

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1 ↑ Red. Anm.: Die Leitlinien sind durch das „Praxisheft Ehrenamt“ der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (vgl. www.engagiert-nordkirche.de/informationen-material.html) inhaltlich abgelöst worden.
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2 ↑ Der Begriff „Hauptamtliche“ in diesen Leitlinien schließt Pastorinnen und Pastoren ein.
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3 ↑ Der Begriff „Hauptamtliche“ in diesen Leitlinien schließt Pastorinnen und Pastoren ein.
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4 ↑ Wenn Ehrenamtliche Tätigkeiten wahrnehmen, für die ein niedriges Honorar oder ein geringes Entgelt gezahlt wird, entsteht kein derartiges Abhängigkeitsverhältnis, dass sie ihren Status als Ehrenamtliche verlieren.
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5 ↑ Dies wird durch das „Gender-Mainstream Verfahren“ gefördert. Die Nordelbische Synode hat die Umsetzung des Verfahrens am 6. Februar 2004 und die Weiterführung des Konzeptes am 7. Februar 2008 beschlossen (siehe auch unter www.gender-kirche.de)