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Vertrag
zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche Wamckow, vertreten durch den Kirchengemeinderat,
Kirchweg 4 - 19089 Zapel
– nachfolgend Kirche genannt –
und
Familie Rethmann,
vertreten durch Herrn Norbert Rethmann
Kastanienallee 14 - 19406 Wamckow
– nachfolgend Patron genannt –
zur Regelung des Patronatsverhältnisses
an der Kirche Wamckow

Vom 1. Januar 20161#

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Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und dem Erwerb des Rittergutes Wamckow hat die Familie Rethmann sich in erheblichem Umfang an den Kosten für die Sanierung der Kirche Wamckow und der Restaurierung der Bilder und der Orgel in den Jahren 1995 und 1996 beteiligt sowie den außenstehenden Glockenturm restauriert und eine elektrische Läuteanlage installiert.
Die Familie Rethmann nimmt Aufgaben gegenüber der Kirche wie ein Patron war.
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§ 1

  1. Der Patron übernimmt die Baulast dieser Kirche unbeschadet der Finanzierung durch die Eigentümerin oder Dritte. Die Erfüllung der Baulast richtet sich nach dem jeweils vorhandenen Bedürfnis und nach den baulichen Erfordernissen. Das Bedürfnis wird bestimmt durch die funktionsgerechte und zeitgemäße Nutzung der Kirche für Gottesdienst und Gemeindearbeit.
  2. Der Patron übernimmt die Pflege des Friedhofes in Wamckow und die damit verbundenen Kosten.
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§ 2

  1. Der Patron hat das Recht, in eigener Verantwortung kulturelle Veranstaltungen in der Kirche durchzuführen, soweit diese dem Charakter des sakralen Raumes nicht entgegenstehen.
  2. Der Patron hat das Recht als sachkundige Person gemäß § 28 Absatz 5 Kirchengemeindeordnung eingeladen zu werden und in den Sitzungen des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme anwesend zu sein.
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§ 3

Der im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg übliche Versicherungsschutz wird für die Kirche Wamckow von der Kirche gewährleistet.
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§ 4

  1. Bei allen Baumaßnahmen hat die Kirche als Eigentümerin die Funktion des Bauherrn. Baumaßnahmen des Patrons sind durch den Kirchengemeinderat zu beschließen.
  2. Der Patron kann ein Veto im Hinblick auf eine Baumaßnahme geltend machen, nicht jedoch im Hinblick auf die Finanzierungsmaßnahmen an Dach und Fach. Das Veto muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung der Baukonferenz schriftlich dem Vorsitzenden der Baukonferenz zugeleitet werden. Der Beschluss der Baukonferenz wird dadurch ausgesetzt. Beschließt die erneut einberufene Baukonferenz, die Baumaßnahme durchzuführen, obwohl der Patron sein Veto aufrechterhält, entfällt die finanzielle Verpflichtung des Patrons für diese Baumaßnahme.
  3. Im Übrigen finden die Bestimmungen des im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg geltenden kirchlichen Rechts Anwendung.
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§ 5

Der Patron erhält einen Schlüssel für die Kirche Wamckow.
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§ 6

Dem Patron und seinen nächsten Angehörigen wird ein dauerhaftes, unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages, kostenloses Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstätte auf dem Friedhof in Wamckow gewährt und die Befreiung von allen Gebühren, die gemäß Friedhofsgebührensatzung zu erheben sind.
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§ 7

Die Regelungen dieses Vertrages gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Unterzeichnung.
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§ 8

Dieser Vertrag wird im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bekannt gemacht.
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Wamckow, den 1. Januar 2016
Norbert Rethmann
Marita Spick
Patron
1. Vorsitzende des Kirchengemeinderates
Hermann-Josef Burghardt
2. Vorsitzender des Kirchengemeinderates

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1 ↑ Red. Anm.: Eine Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt ist nicht erfolgt.