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Vertrag
zur Regelung des Patronatsverhältnisses an der
Kirche zu Hohen Luckow

zwischen der Evangelisch-Lutherischen Kirche zu Hohen Luckow,
vertreten durch den Kirchengemeinderat
18246 Klein Belitz
Dorf Neukirchen Nr. 9/Pfarrhof
im Folgenden „die Kirche“
und Familie Merckle,
vertreten durch Ludwig Merckle,
Gut Hohen Luckow
18239 Hohen Luckow
Rostocker St. 23
im Folgenden „die Patrone“

Vom 3. Mai 2015

(KABl. S. 262)

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Präambel
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990 und dem Erwerb des Gutes Hohen Luckow im Jahre 1994 hat Familie Merckle bereits die aus der Geschichte resultierende Verpflichtung als Patrone wahrgenommen und sich in erheblichem Umfang an den Renovierungskosten der Kirche Hohen Luckow beteiligt.
Das auf dem Gut zu Hohen Luckow belegene Patronat an der Kirche zu Hohen Luckow wurde mit dem Vertrag vom 20. März 2005 wieder aufgenommen.
Hiermit wird der Vertrag vom 20. März 2005 verlängert und den gegebenen Umständen angepasst:
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§ 1

An Stelle der bisherigen Baulastverpflichtung der Patrone an der Kirche zu Hohen Luckow übernehmen die Patrone mindestens 50 vom Hundert der Baulast dieser Kirche, unbeschadet der Finanzierung durch die Eigentümerin oder Dritte. Die Erfüllung der Baulast richtet sich nach dem jeweils vorhandenen Bedürfnis und nach den baulichen Erfordernissen. Das Bedürfnis wird bestimmt durch die funktionsgerechte und zeitgenmäße Nutzung der Kirche für Gottesdienst und Gemeindearbeit.
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§ 2

( 1 ) Die Patrone legen für jede Amtsperiode des Kirchengemeinderates fest, wer das Patronat im Kirchengemeinderat vertritt. Die kirchengesetzlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Kirchengemeinderat müssen gegeben sein. Der von den Patronen benannte Vertreter ist gemäß Artikel 30 Absatz 3 Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland als Mitglied in den Kirchengemeinderat zu berufen.
( 2 ) Ein weiterer Vertreter der Patrone kann als sachkundige Person gemäß § 28 Ab-satz 5 Kirchengemeindeordnung zu den Beratungen des Kirchengemeinderates hinzugezogen werden.
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§ 3

Der im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg für Gebäude übliche Versicherungsschutz wird für die Kirche zu Hohen Luckow gewährleistet.
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§ 4

( 1 ) Der Baukonferenz für die Kirche zu Hohen Luckow gehören an:
  1. der Propst oder ein von ihm zu benennender Stellvertreter als Vorsitzender,
  2. der Baubeauftragte der Propstei in der Kirchenkreisverwaltung,
  3. der Vorsitzende des Kirchengemeinderates,
  4. zwei gewählte Mitglieder des Kirchengemeinderates,
  5. zwei Vertreter der Patrone.
( 2 ) Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist eine dem Denkmalschutz Rechnung tragende Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen.
( 3 ) Die Patrone können ein Veto im Hinblick auf eine Baumaßnahme geltend machen, nicht jedoch im Hinblick auf die Finanzierungsmaßnahmen an Dach und Fach. Das Veto muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung der Baukonferenz schriftlich dem Vorsitzenden der Baukonferenz zugeleitet werden. Der Beschluss der Baukonferenz wird dadurch ausgesetzt. Beschließt die erneut einzuberufende Baukonferenz, die Baumaßnahme durchzuführen, obwohl die Patrone ihr Veto aufrechterhalten, entfällt die finanzielle Verpflichtung der Patrone für diese Baumaßnahme.
( 4 ) Im Übrigen finden die Bestimmungen des im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg geltenden kirchlichen Rechtes Anwendung.
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§ 5

Der Vertreter der Patrone, der Mitglied im Kirchengemeinderat ist, erhält einen Schlüssel für die Kirche zu Hohen Luckow.
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§ 6

Den Patronen steht vor anderen Bewerbern das Recht zu, jedes zur Verpachtung anstehende Grundstück der Kirche zu Hohen Luckow zu pachten.
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§ 7

Der Patronatsfamilie und dem in den Kirchengemeinderat berufenen Vertreter der Patrone und seinen Angehörigen wird ein unentgeltliches Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstätte auf dem Friedhof in Hohen Luckow gewährt. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr und weitere Friedhofsgebühren bleiben davon unberührt.
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§ 8

Die Regelungen dieses Vertrages gelten für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Unterzeichnung.
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Neukirchen, den 3. Mai 2015
Ludwig Merckle
Gudrun Schmiedeberg
Karl-Peter Maquard
Vorsitzende des
Kirchengemeinderats
stellvertretender Vorsitzender
des Kirchengemeinderats