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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Kirchengesetz zur Tagung kirchlicher Gremien
Vom 16. März 2021

Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 110 Absatz 3 der Verfassung ist eingehalten:
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Artikel 1
Änderung der Verfassung

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Artikel 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 2, 127), die zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 27. Oktober 2020 (KABl. S. 355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:
„(7) Kirchliche Gremien tagen in der Regel in persönlicher Anwesenheit. Eine Teilnahme aller oder einzelner Mitglieder mittels Bild- und Tonübertragung in Echtzeit (Videokonferenz) kann erfolgen, wenn dies das kirchliche Gremium in seiner Geschäftsordnung vorsieht oder durch Beschluss bestimmt. Das Nähere wird durch Kirchengesetz geregelt.“
2. Die bisherigen Absätze 7 bis 10 werden Absätze 8 bis 11.
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Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes

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Dem Teil 4 § 26 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 3 des Kirchengesetzes vom 27. Oktober 2020 (KABl. S. 355, 365) und durch Artikel 4 des Kirchengesetzes vom 12. November 2020 (KABl. S. 370, 372) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) Der Kirchengemeinderat tagt in der Regel in persönlicher Anwesenheit. Eine Teilnahme aller oder einzelner Mitglieder mittels Bild- und Tonübertragung in Echtzeit (Videokonferenz) kann erfolgen, wenn der Kirchengemeinderat dies in seiner Geschäftsordnung vorsieht oder durch Beschluss bestimmt. Das Nähere wird durch Kirchengesetz geregelt.“
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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Das vorstehende von der Landessynode am 26. Februar 2021 beschlossene Kirchengesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, 1. Februar 2021
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: G:LKND 131 – R Eb/R Le/R Tr

Rechtsverordnung
über das Frauenwerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
(Frauenwerkrechtsverordnung – FWVO)
Vom 23. Februar 2021

Aufgrund von § 3 Absatz 3 Satz 1 Hauptbereichsgesetz vom 3. November 2017 (KABl. S. 519), das zuletzt durch Artikel 1 des Kirchengesetzes vom 14. April 2020 (KABl. S. 107) geändert worden ist, verordnet die Kirchenleitung:
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§ 1
Grundsätze

( 1 ) Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland unterhält das Frauenwerk der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Frauenwerk).
( 2 ) Das Frauenwerk ist ein rechtlich unselbstständiges Werk der Landeskirche nach Artikel 115 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 116 Absatz 1 der Verfassung.
( 3 ) Das Frauenwerk ist gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 30 Absatz 2 Nummer 2 des Hauptbereichsgesetzes dem Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zugeordnet.
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§ 2
Aufgaben des Frauenwerks

( 1 ) Die Frauenarbeit auf landeskirchlicher Ebene wird durch das Frauenwerk verantwortet. Es unterstützt die Frauenarbeit in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen und weiteren kirchlichen Körperschaften.
( 2 ) Die Arbeit mit und für Frauen in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist Teil des kirchlichen Auftrags, allen Menschen das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Sie geschieht im Kontext frauenspezifischer Lebens- und Erfahrungszusammenhänge sowie auf Grundlage feministischer und geschlechterbewusster Theologien.
( 3 ) Das Frauenwerk schafft Angebote der Kommunikation und Reflexion von Welt- und Glaubenswahrnehmungen aus der Perspektive von Frauen. Mit den daraus erwachsenden Impulsen beteiligt es sich an Diskursen in Theologie, Kirche und Gesellschaft. Weiterhin wird es sozialdiakonisch tätig.
( 4 ) Aufgabe des Frauenwerks ist insbesondere
  • Erwachsenenbildung,
  • Engagementförderung,
  • Interessenvertretung,
  • politische Kampagnenarbeit,
  • Förderung der theologischen und spirituellen Kompetenz,
  • transkultureller und interreligiöser Dialog sowie Frauen-Ökumene,
  • sozialdiakonische Arbeit: z. B. Müttergenesung, Beratungsstellenarbeit im Bereich Menschenhandel, Prostitution und Flucht,
  • Vernetzung der Frauenarbeit in Kirche und Gesellschaft.
( 5 ) Die Frauenarbeit fördert die Gleichstellung der Geschlechter gemäß Artikel 11 der Verfassung.
( 6 ) Die Frauenarbeit ist auf die Zusammenarbeit mit kirchlichen und außerkirchlichen Einrichtungen, Verbänden und Interessenvertretungen ausgerichtet.
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§ 3
Beirat des Frauenwerks

( 1 ) Die Arbeit des Frauenwerks wird gemäß § 15 Absatz 5 Hauptbereichsgesetz durch einen Beirat unterstützt.
( 2 ) Der Beirat hat folgende Aufgaben:
  1. er berät die Grundsätze, Konzeption und Durchführung der Arbeit des Frauenwerks,
  2. er beruft Mitglieder in den Stiftungsvorstand der Annemarie-Grosch-Frauenstiftung gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 3 der Satzung der Annemarie-Grosch-Frauenstiftung vom 10. April 2014 (KABl. S. 269),
  3. er benennt dem Beirat des Arbeitsbereichs bzw. der Leitung des Hauptbereichs geeignete Personen zur Berufung in das Hauptbereichskuratorium durch die Kirchenleitung und
  4. er gibt eine Stellungnahme zur Besetzung der Leitungsstelle des Frauenwerks ab.
( 3 ) Der Beirat besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Er wird von der Leitung des Hauptbereichs im Benehmen mit der Leitung des Frauenwerks berufen. Bei der Zusammensetzung soll unter anderem die kirchenkreisliche Frauenarbeit, die Frauensozialarbeit und die ausreichende Vertretung der Frauendelegiertenkonferenz berücksichtigt werden. Ehrenamtliche stellen die Mehrheit. Mit beratender Stimme nehmen die Leitung des Hauptbereichs gemäß § 15 Absatz 4 Hauptbereichsgesetz und die Leitung des Frauenwerks an den Sitzungen des Beirats teil.
( 4 ) Die Geschäftsführung für den Beirat liegt bei der Leitung des Frauenwerks.
( 5 ) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
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§ 4
Gremien der landeskirchlichen Frauenarbeit

( 1 ) Das Frauenwerk unterstützt die Frauenarbeit auf allen Ebenen der Landeskirche durch die Bildung und Organisation von Gremien der Frauenarbeit. Gremien der Frauenarbeit sind die Fachkonferenz der Frauenarbeit und die Frauendelegiertenkonferenz der Nordkirche. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Leitung des Frauenwerks. Die Gremien geben sich eine Geschäftsordnung.
( 2 ) Die Fachkonferenz für Frauenarbeit setzt sich zusammen aus den Leitungen und fachbezogen Mitarbeitenden der Frauenwerke, Arbeitsstellen, Referate und Beauftragten der Kirchenkreise sowie der Leitung und den fachbezogen Mitarbeitenden des Frauenwerks der Nordkirche. Sie dient der Vernetzung, dem Fachaustausch und der Fortbildung ihrer Mitglieder.
( 3 ) Die Frauendelegiertenkonferenz spiegelt die Vielfalt der Frauenarbeit in der Nordkirche wieder. In ihr sind Delegierte aus allen Arbeitsbereichen vertreten. In die Frauendelegiertenkonferenz können Mitarbeitende und Ehrenamtliche entsandt werden. Ehrenamtliche bilden die Mehrheit. Die Entsendung kann insbesondere erfolgen durch:
  • die Kirchenkreise,
  • die Nordschleswigsche Gemeinde,
  • die Beratungsstellen der Evangelischen Müttergenesung,
  • die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Familienbildungsstätten in der Nordkirche,
  • die Beauftragten für Geschlechtergerechtigkeit der Landeskirche,
  • den Konvent evangelischer Theologinnen in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland e. V.,
  • die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Lesben und Kirche (LuK),
  • das Evangelische Kurzentrum und Sanatorium für Frauen und Kinder Gode Tied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und
  • die Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund in der UEK e.V.
( 4 ) Die Frauendelegiertenkonferenz bildet aus ihrer Mitte einen Vorstand nach Maßgabe einer Geschäftsordnung. Dieser kann Delegierte in die Frauendelegiertenkonferenz berufen, sofern in der Frauendelegiertenkonferenz einzelne Arbeitsbereiche der Frauenarbeit nicht ausreichend vertreten sind. Die Berufenen dürfen höchstens zehn Prozent der Gesamtzahl der Delegierten ausmachen.
( 5 ) Die Leitung und die fachbezogen Mitarbeitenden des Frauenwerks und die Mitglieder des Beirats des Frauenwerks nehmen an den Sitzungen der Frauendelegiertenkonferenz mit beratender Stimme teil, soweit sie nicht entsandt oder durch den Vorstand berufen worden sind.
( 6 ) Das Verfahren zur Zusammensetzung und die Anzahl der Delegierten regelt die jeweils im Amt befindliche Frauendelegiertenkonferenz für die darauf folgende Amtszeit. Das Frauenwerk sorgt rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Frauendelegiertenkonferenz für die Neubenennung von Delegierten durch die entsendenden Stellen.
( 7 ) Die Frauendelegiertenkonferenz dient der Vernetzung, der Bildung und dem Austausch ihrer Mitglieder. Sie positioniert sich zu theologischen, gesellschafts- und kirchenpolitischen sowie ethischen Fragestellungen aus Frauensicht und bereitet hierfür Stellungnahmen zur weiteren Verwendung auch in den kirchlichen Körperschaften vor. Diese dienen dem Frauenwerk zur fachlichen Reflexion und Schwerpunktsetzung in der landeskirchlichen Frauenarbeit. Das Frauenwerk berücksichtigt die Ergebnisse und bringt sie in die Hauptbereichsarbeit ein.
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§ 5
Schlussbestimmungen

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig treten die Satzung des Evangelischen Frauenwerkes in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März 2006 (KABl S. 15; ABl. S. 26), die Ordnung für das Frauenreferat in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 9. Mai 1998 (KABl S. 45), die Ordnung des Frauenwerks der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche vom 10. Februar 1992 (GVOBl. S. 143) und die Ordnung der Evangelischen Frauenhilfe (Frauen- und Familienarbeit) der Evangelisch-Lutherisch en Landeskirche Mecklenburgs vom 1. März 1995 (KABl S. 81) außer Kraft.
( 3 ) Die Fachkonferenz der Frauenarbeit und die Frauendelegiertenkonferenz bleiben bis zu einer Neukonstituierung der Gremien nach dieser Rechtsverordnung im Amt. Die Frauendelegiertenkonferenz regelt das Verfahren zur Zusammensetzung und die Anzahl der Delegierten für die nächste Amtszeit.
Schwerin, 23. Februar 2021
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: 3025-08 – R Rk/KH De

Aufhebung
der Ordnung über die Dienstbezeichnung der Kirchenmusiker vom 14. April 1956
und der Ordnung für den Landeskirchenmusikwart in der Evangelisch-
Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 1. Februar 1972
Vom 17. Februar 2021

Aufgrund des Beschlusses der Kirchenleitung vom 16. Januar 2021 sind folgende Verwaltungsvorschriften mit sofortiger Wirkung aufgehoben:
die Ordnung über die Dienstbezeichnung der Kirchenmusiker vom 14. April 1956 (KABl S. 39)
und
die Ordnung für den Landeskirchenmusikwart in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vom 1. Februar 1972 (KABl S. 14).
Schwerin, 17. Februar 2021
Die Vorsitzende der Kirchenleitung
Kristina Kühnbaum-Schmidt
Landesbischöfin
Az.: G:LKND:125 − T Em
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II. Bekanntmachungen

Achte Satzung zur Änderung der Satzung
des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
Vom 1. März 2021

Die Verbandsversammlung des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost hat am 23. September 2020 aufgrund des Artikels 38 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 der Verfassung die folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 8. Januar 2016 (KABI. S. 74), die zuletzt durch Satzung vom 4. Dezember 2020 (KABI. S. 415) geändert worden ist, beschlossen:
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§ 1
Änderungen

ln der Anlage 2 zu § 3 Absatz 1 wird nach der Angabe “59. Ev.-Luth. Cornelius-Kirchengemeinde Hamburg-Fischbek” folgende Angabe angefügt:
60. Ev.-Luth. Kirchengemeinde Großhansdorf-Schmalenbeck ”.
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§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Der Beschluss der Satzung erfolgte im Einvernehmen mit dem Kirchlichen Verwaltungszentrum des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost durch Schreiben vom 11. Februar 2021. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamtes vom 18. Februar 2021 (Aktenzeichen: 10.1 KGV Kita im KK HH-Ost – R Gö) gemäß Artikel 38 Absatz 2 Satz 3 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Satzung ist im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bekannt zu machen.
Hamburg, 1. März 2021
Der Verbandsvorstand des Kirchengemeindeverbandes der Kindertageseinrichtungen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost
(L. S.)
Vorsitzendes Mitglied des
Verbandsvorstandes
Mitglied des
Verbandsvorstandes
(Dr. Frank Hatje)
(Torsten Denker)
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Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 38 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 9. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Görlitz
Az.: 10.1 KGV Kita im KK HH-Ost – R Gö

Satzung
des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg
Vom 1. März 2021

Die Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg hat am 21. September 2020 auf der Grundlage des Artikels 45 Absatz 3 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland folgende Kirchenkreissatzung beschlossen. Mit ihr werden zur Erfüllung der Aufgaben des Kirchenkreises gemäß Artikel 41 der Verfassung die folgenden Regelungen getroffen:
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Präambel

Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg hat den Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen. Er ist sich seiner Geschichte und der sich daraus ergebenden Gemeinsamkeiten, getrennten Entwicklungen und Sondertraditionen sowie der jeweils anderen Entwicklung der Kirchengemeinden in der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Herzogtum Lauenburg bewusst. Er will unter Beachtung der lübschen und lauenburgischen Sondertraditionen ein gemeinsames geistliches Leben führen.
Die für die Kirchengemeinden wichtigen Traditionen und Gebräuche werden geachtet, wechselseitig wertgeschätzt und in ihrer weiteren Beachtung geschützt.
Für die Propstei Hansestadt Lübeck sind dies: Anerkenntnis des Konkordienbuches von 1580, Tragen des Lübecker Ornats, Benennung des Konvents der Pastorinnen und Pastoren als „Geistliches Ministerium“ und das Weiterbestehen der lübschen Kapelle in Klein Grönau.
Für die Propstei Herzogtum Lauenburg sind dies: Anerkenntnis der Lauenburgischen Kirchenordnung von 1585 in den bis heute gültigen Aussagen, Tragen des Lauenburger Ornats, Assistenz der sieben dienstältesten Pastorinnen bzw. Pastoren in der Propstei bei der Einführung der Pröpstin bzw. des Propstes der Propstei Herzogtum Lauenburg, Weiterbestand der Lauenburgischen Kapellengemeinden in Basedow, Fuhlenhagen, Grambek, Salem, Schnakenbek, Schmilau, Schretstaken, Talkau, Tramm und Witzeeze und die Weitergeltung der Patronatsrechte und -pflichten in der Beziehung zu den Patronatsvertretern des Kreises Herzogtum Lauenburg in den Kapellenvorständen und Kirchengemeinderäten, zu den Stadtpatronaten Ratzeburg und Mölln, zu dem Kreispatronat Schwarzenbek und zu den Privatpatronen in Basthorst, Gudow, Gülzow, Kogel und Wotersen.
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§ 1
Rechtsform, Sitz

( 1 ) Der Evangelisch-Lutherische Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg (nachfolgend Kirchenkreis) ist gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Körperschaft des Kirchenrechts und zugleich Körperschaft des öffentlichen Rechts.
( 2 ) Der Kirchenkreis hat seinen Sitz in Lübeck.
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§ 2
Kirchenkreissynode

( 1 ) Die Kirchenkreissynode berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechts über die Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises. Sie ist berufen, diese zur gemeinsamer Verantwortung für das kirchliche und das öffentliche Leben zusammenzufassen und Anregungen für die kirchliche Arbeit zu geben. Die Kirchenkreissynode kann zu Fragen des kirchlichen und öffentlichen Lebens im Kirchenkreis Stellung nehmen.
( 2 ) Die Kirchenkreissynode gibt sich eine Geschäftsordnung, in der das weitere Verfahren geregelt wird.
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§ 3
Kirchenkreisrat

( 1 ) Der Kirchenkreisrat vertritt den Kirchenkreis in allen Angelegenheiten und verwaltet sie in eigener Verantwortung.
( 2 ) Der Kirchenkreisrat besteht aus zehn Mitgliedern und zwar
  1. den Pröpstinnen und den Pröpsten und
  2. acht von der Kirchenkreissynode für die Dauer ihrer Amtszeit aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern, darunter ein Mitglied aus der Gruppe der Pastorinnen und Pastoren, die in einer Kirchengemeinde des Kirchenkreises eine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, und ein Mitglied aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jede Propstei soll durch vier gewählte Mitglieder im Kirchenkreisrat vertreten sein.
( 3 ) Beschlüsse der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände sind vom Kirchenkreisrat in folgenden Angelegenheiten kirchenaufsichtlich zu genehmigen:
  1. Verträge kirchlicher Körperschaften mit kommunalen oder staatlichen Stellen,
  2. Finanzierungspläne für Bauvorhaben und Baumaßnahmen,
  3. Erbbaurechtsangelegenheiten.
Genehmigungsvorbehalte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
( 4 ) Der Kirchenkreisrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der das weitere Verfahren geregelt wird.
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§ 4
Übertragung von Aufgaben des Kirchenkreisrates

( 1 ) Der Kirchenkreisrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden und ihnen einzelne Aufgaben und nach Maßgabe der folgenden Absätze für diese auch die Entscheidung übertragen.
( 2 ) Entscheidungen dürfen auf die Ausschüsse nur übertragen werden, wenn und soweit dadurch die Gesamtverantwortung des Kirchenkreisrates nicht beeinträchtigt wird. Die wesentlichen Leitungsentscheidungen müssen dem Kirchenkreisrat vorbehalten bleiben. Dazu gehören insbesondere:
  1. Erstellung bzw. Einbringung von Beschlussvorlagen an die Kirchenkreissynode,
  2. Beschlüsse, die der Genehmigung durch die Kirchenleitung oder das Landeskirchenamt bedürfen (Artikel 54 und 59 der Verfassung),
  3. Beschlüsse im Zusammenhang von Gebietsänderungsverfahren (Artikel 22 Absatz 3 und 4 der Verfassung),
  4. Beschlüsse im Zusammenhang mit der Errichtung und Aufhebung von Verbänden und anderen Formen der Zusammenarbeit (Artikel 36 bis 38 sowie 74 der Verfassung),
  5. Wahlen und Berufungen (Artikel 48 Absatz 3 und 64 der Verfassung),
  6. Beschlüsse im Verfahren der Pfarrstellenbesetzung,
  7. Mitwirkung bei Zuordnungsentscheidungen (Artikel 97 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 und Artikel 98 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 der Verfassung),
  8. Wahrnehmung von Aufgaben der Kirchenkreissynode (Artikel 58 Absatz 1 der Verfassung),
  9. Beschlüsse zur Gefahrenabwehr (Artikel 58 Absatz 3 der Verfassung),
  10. Beanstandungsbeschlüsse (Artikel 27 Absatz 2 und Artikel 47 der Verfassung),
  11. Anstellung und Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kirchenkreises in Leitungsfunktion (Artikel 53 Absatz 2 Nummer 7 der Verfassung),
  12. Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenkreisverwaltung (Artikel 56 der Verfassung),
  13. Beschlüsse im Rahmen der Aufsicht über die Kirchenkreisverwaltung,
  14. Zuordnung von Diensten und Werken durch Vereinbarung,
  15. Maßnahmen in dringenden Fällen (Artikel 61 Absatz 2 der Verfassung),
  16. Widmung und Entwidmung von Kirchen und weiteren gottesdienstlich genutzten Gebäuden des Kirchenkreises (Artikel 53 Absatz 2 Nummer 8 der Verfassung),
  17. Auflösung kirchengemeindlicher Gremien (Artikel 59 der Verfassung).
( 3 ) Die Übertragung von einzelnen Aufgaben ist jederzeit, auch für den Einzelfall, widerruflich. Der Kirchenkreisrat kann Beschlüsse der Ausschüsse jederzeit aufheben, ändern oder die Entscheidung in einzelnen Punkten wieder an sich ziehen.
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§ 5
Propsteien und Kirchenregionen im Kirchenkreis

( 1 ) Im Kirchenkreis bestehen zwei Propsteien:
  1. Herzogtum Lauenburg,
  2. Hansestadt Lübeck.
( 2 ) Zur Sicherstellung der pfarramtlichen Versorgung in allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises werden die Kirchengemeinden des Kirchenkreises gemäß Artikel 39 Verfassung in Kirchenregionen zusammengeschlossen.
( 3 ) In den Kirchenregionen fördern und unterstützen sich die Kirchengemeinden gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verkündigung des Evangeliums. Sie beraten gemeinsame Angelegenheiten und Initiativen, führen gemeinsame Veranstaltungen durch und pflegen die Zusammenarbeit sowie den Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Die Kirchenregionen können Anträge an die Kirchenkreissynode stellen.
( 4 ) Die Aufteilung der Propsteien und Kirchenregionen sowie die Zugehörigkeit der Kirchengemeinden zu den Propsteien und Kirchenregionen des Kirchenkreises ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung, die Bestandteil dieser Satzung ist.
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§ 6
Pröpstinnen und Pröpste

( 1 ) Im Kirchenkreis üben zwei Pröpstinnen bzw. Pröpste den leitenden geistlichen Dienst aus. Jeder Pröpstin bzw. jedem Propst wird ein geistlicher Aufsichtsbezirk (Propstei) zugeordnet.
( 2 ) Der Pröpstin bzw. dem Propst mit der Predigtstätte St. Petri in Ratzeburg wird die Propstei Herzogtum Lauenburg zugeordnet und der Aufgabenbereich Dienste und Werke übertragen.
( 3 ) Der Pröpstin bzw. dem Propst mit der Predigtstätte St. Marien in Lübeck wird die Propstei Hansestadt Lübeck zugeordnet und der Aufgabenbereich Verbindung zur Verwaltung und das Werk St. Petri Lübeck übertragen.
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§ 7
Kirchenkreisverwaltung

( 1 ) Die Kirchenkreisverwaltung ist die Verwaltungseinrichtung für den Kirchenkreis. Sie hat ihren Sitz in Lübeck.
( 2 ) Der Aufbau, die Gliederung und der Dienstbetrieb der Kirchenkreisverwaltung werden in einem durch den Kirchenkreisrat zu erlassenden Aufgabenverteilungsplan geregelt.
( 3 ) Der Kirchenkreisrat kann ihm obliegende Aufgaben und Befugnisse zur regelmäßigen Wahrnehmung oder zur Erledigung im Einzelfall auf die Kirchenkreisverwaltung übertragen, wenn und soweit seine eigenständige Leitungsfunktion nicht beeinträchtigt wird. Nicht übertragen werden dürfen insbesondere
  1. wesentliche Leitungsentscheidungen gemäß § 4 Absatz 2 dieser Satzung,
  2. Vorgänge, die Präzedenzwirkung haben,
  3. Vorgänge, die ansonsten von besonderer Bedeutung und Tragweite sind.
( 4 ) Für die Übertragung von Aufgaben und Befugnissen zur regelmäßigen Wahrnehmung kommen insbesondere Genehmigungen nach Artikel 26 Absatz 1 und 4 der Verfassung in Verbindung mit § 3 Absatz 3 dieser Satzung, § 86 Absatz 2 der Kirchengemeindeordnung (EGVerf-Teil 4) sowie Aufgaben nach § 10 Absatz 1 Kirchenkreisverwaltungsgesetz in Betracht.
( 5 ) Die Übertragung von Aufgaben ist jederzeit, auch für den Einzelfall, widerruflich. Der Kirchenkreisrat kann Beschlüsse der Kirchenkreisverwaltung jederzeit aufheben, ändern oder die Entscheidung in einzelnen Punkten wieder an sich ziehen.
( 6 ) Die Kirchenkreisverwaltung nimmt die ihr gemäß Absatz 3 und 4 übertragenen Aufgaben im Rahmen der grundsätzlichen Weisungen des Kirchenkreisrates selbstständig wahr. Kirchenaufsichtliche Entscheidungen, die der Kirchenkreisrat auf die Kirchenkreisverwaltung übertragen hat, dürfen nur durch die Leiterin bzw. den Leiter oder durch besonders beauftragte leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen werden.
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§ 8
Änderungen der Satzung

Änderungen dieser Satzung können, soweit sie die grundsätzliche Gliederung des Kirchenkreises, die Parität, die Zuordnung der Pröpstinnen und Pröpste und den Sitz der Kirchenkreisverwaltung betreffen, nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Kirchenkreissynode, im Übrigen soweit nicht in dieser Satzung anderweitig geregelt, mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
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§ 9
Schlussbestimmung

( 1 ) Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Satzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg vom 2. Dezember 2013 (KABl. 2014 S. 150) außer Kraft.
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Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landeskirchenamts vom 26. Januar 2021 (Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg – R Lw) gemäß Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung kirchenaufsichtlich genehmigt. Die Bischöfin im Sprengel Hamburg und Lübeck hat mit Schreiben vom 19. Januar 2021 ihre Genehmigung gemäß Artikel 65 Absatz 3 der Verfassung erteilt.
Lübeck, 1. März 2021
Petra Kallies
Kai Schröder
(L. S.)
Vorsitzende Kirchenkreisrat
Stellvertretender Vorsitzender
Kirchenkreisrat
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Anlage zu § 5 Absatz 4
der Satzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg

Kirchengemeinden und Kirchenregionen in der Propstei Herzogtum Lauenburg:
Region 1
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Berkenthin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Krummesse
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sandesneben
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Siebenbäumen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Willehad-Groß Grönau
Region 2
Ev.-Luth. Domkirchengemeinde zu Ratzeburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mustin
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georgsberg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Petri zu Ratzeburg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Seedorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sterley
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ziethen
Region 3
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breitenfelde
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gudow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mölln
Region 4
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Basthorst
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kuddewörde
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sahms
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwarzenbek
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Siebeneichen
Region 5
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Büchen-Pötrau
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Düneberg in Geesthacht
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gülzow
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hamwarde
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lauenburg/Elbe
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lütau
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Worth
Ev.-Luth. St. Thomasgemeinde Grünhof-Tesperhude
Region Sachsenwald
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Aumühle
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Brunstorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohenhorn
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wentorf
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wohltorf
Kirchengemeinden und Kirchenregionen in der Propstei Hansestadt Lübeck:
Region Lübeck Nord
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kücknitz
Ev.-Luth. St. Lorenz-Kirchengemeinde Travemünde
Region Lübeck Ost
Ev.-Luth. Auferstehungs-Kirchengemeinde in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas Schlutup
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Christophorus Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Gertrud Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Philippus Lübeck
St. Stephanus-Kirchengemeinde in Lübeck
St.-Thomas-Kirchengemeinde
Region Lübeck Süd-Ost
Ev.-Luth. Kirchengemeinde in St. Jürgen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Luther-Melanchthon zu Lübeck
Region Lübeck Süd-West
Ev.-Luth. Johann-Hinrich-Wichern-Kirchengemeinde zu Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Georg in Lübeck Genin
Region Lübeck West
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Bugenhagen in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedrich von Bodelschwingh in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Paul Gerhardt Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Lorenz in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Matthäi Lübeck
Region Innenstadt
Ev.-Luth. Dom-Kirchengemeinde in Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Aegidien zu Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Jakobi Lübeck
Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Marien in Lübeck
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Die vorstehende Satzung wird hiermit nach Artikel 45 Absatz 5 der Verfassung veröffentlicht.
Kiel, 9. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Lenschow
Az.: 10.1 Kkr. Lübeck-Lauenburg – R Lw

Verwendung von Kirchengemeindesiegeln für örtliche Kirchen

Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 22. Februar 2021 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Bukow genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kirche Alt Bukow
Ev.-Luth. Kirche Kirch Mulsow
Ev.-Luth. Kirche Neubukow
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde Bukow
geführt.
Kiel, 10. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Christus Bukow – R Be
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Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 2. März 2021 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kapelle Marsow
Ev.-Luth. Kirche Camin
Ev.-Luth. Kirche Körchow
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Körchow-Camin
geführt.
Kiel, 10. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Körchow-Camin – R Be
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Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 22. Februar 2021 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rechlin-Vipperow genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kirche Boek
Ev.-Luth. Kirche Buchholz bei Vipperow
Ev.-Luth. Kirche Priborn
Ev.-Luth. Kirche Rechlin
Ev.-Luth. Kirche Vietzen
Ev.-Luth. Kirche Vipperow
Ev.-Luth. Kirche Zielow
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rechlin-Vipperow
geführt.
Kiel, 10. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Rechlin-Vipperow – R Be

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sülfeld
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg genehmigt worden.
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Kiel, 1. März 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Sülfeld – R Bal
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Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde Ziethen
ist am 15. Februar 2021 mit Zustimmung des zuständigen Propstes durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
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Kiel, 22. Februar 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Belitz
Az.: 10 Ziethen – R Be

Geschäftsstelle des Verbandes
kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger e. V. (VKDA)

Wir geben hiermit die neuen Kontaktdaten der Geschäftsstelle des VKDA bekannt:
Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger e. V. (VKDA)
c/o Haus der Kirche
Max-Zelck-Str. 1
22459 Hamburg
Tel.: 040 526 106 60
Fax: 040 526 400 39
E-Mail: arbeitgeberverband@vkda-nk.de
Geschäftsführung: Arne Buckentin
Assistenz und Sachbearbeitung: Ute Roettig
Kiel, 24. Februar 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: NK 3632 – DAR LS

Pfarrstellenänderungen

Der Umfang der 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreisverbandes Hamburg für Krankenhausseelsorge wird mit Wirkung vom 1. Juli 2021 von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert.
Der Umfang der 24. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreisverbandes Hamburg für Krankenhausseelsorge wird mit Wirkung vom 1. Juli 2021 von 75 Prozent auf 100 Prozent erhöht.
Az.: 21 KKV Hamburg Pfarrstellenplanung und -bewirtschaftung – P Ah/P Kl
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Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Neukalen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, und die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Hohen Mistorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, werden mit Wirkung vom 1. März 2021 in die gemeinsame Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Neukalen und Hohen Mistorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, umgewandelt.
Az.: 20 Neukalen und Hohen Mistorf – P Kü/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

In den Ev.-Luth. Kirchengemeinden Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde (Pfarrsprengel) im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Neustrelitz, ist die Pfarrstelle (100 Prozent) zum nächstmöglichen Termin mit einer Pastorin oder einem Pastor neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl der Kirchengemeinderäte.
Der Pfarrsprengel Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde liegt zwischen Friedland und Woldegk und am Rande der Feldberger Seenlandschaft. 25 Orte gehören zum Gebiet der Kirchengemeinden, in denen sich die ca. 800 Gemeindeglieder in 17 Kirchen treffen können.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen, alle Kirchen in einen guten baulichen Zustand zu versetzen. Das erfüllt uns mit Stolz. Auch die acht gut spielbaren Orgeln sind eine echte Bereicherung und Freude. Das renovierte Pfarrhaus in Alt Käbelich liegt 18 Kilometer östlich von Neubrandenburg (65 000 Einwohner) und bietet eine geräumige Dienstwohnung mit Garten. Hier befinden sich auch Gemeinderäume und ein Pfarrbüro. Das Pfarrhaus in Bredenfelde ist derzeit unbewohnt, dort gibt es ein Gemeindezentrum mit zwei Sälen und einem Gemeindebüro. Schulen und Kitas sind gut erreichbar in Woldegk, Neubrandenburg oder auch in Friedland.
Die beiden Kirchengemeinden haben sich vor gut einem Jahr zum Pfarrsprengel verbunden. Ein Stück des Weges sind wir also schon miteinander gegangen. Wir haben gute Ideen für die weitere Zusammenarbeit, konnten diese aber coronabedingt bisher kaum ausprobieren. Gleichzeitig liegt uns der Erhalt schöner eigener Formate am Herzen, wie z. B. in Alt Käbelich-Warlin der Petersdorfer Himmelfahrtsgottesdienst oder in Bredenfelde der jährliche Seegottesdienst am Lichtenberger Strand im Juni. Diese sind nicht nur für uns als Sprengel Höhepunkte, sondern auch in der Region.
Sie werden unterstützt durch eine in der Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin tätige Gemeindepädagogin (25 Prozent). Darüber hinaus engagieren sich in beiden Kirchengemeinden viele ehrenamtliche Helfer, z. B. in der Arbeit mit Kindern, für die Kirchenmusik (zwei Chöre, Leitung und Organist), als Lektorinnen und Lektoren (vier Personen, die gerne Andachten und Gottesdienste gestalten) und in der Verwaltung, insbesondere für die Friedhöfe.
Wir wünschen uns eine Pastorin oder einen Pastor, die oder der
  • uns hilft, unsere Gemeinsamkeiten zu stärken,
  • in den Dörfern präsent ist und freundlich und aufgeschlossen auf die Menschen zugeht,
  • ein offenes Ohr hat für die Sorgen und Nöte der Menschen,
  • Freude hat an der Gestaltung der Gottesdienste und diese gerne mit anderen vorbereitet und durchführt,
  • die Zusammenarbeit in der Region wahrnimmt und stärkt (Konfirmandenunterricht wird gemeinsam an wechselnden Orten gestaltet – es gibt mehrere Posaunenchöre, die sich gerne auf den Weg zu uns machen – ein kirchenmusikalischer Mitarbeiter),
  • offen ist für die Zusammenarbeit mit Vertretern der Kommunen und Menschen, die nicht der Kirche angehören,
  • sich nicht abschrecken lässt, dass wir hier im Osten Mecklenburgs auf einer großen Fläche verstreut leben.
Sie haben Lust auf einen Neuanfang? Sprechen Sie uns gerne an!
Weitere Auskünfte erteilen die beiden ersten Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte, für die Kirchengemeinde Alt Käbelich-Warlin Herr Manfred Balzer, Tel.: 0174 9386 297 und für die Kirchengemeinde Bredenfelde Frau Evelyn Küter, Tel.: 03964 210 072 sowie der derzeitige Kurator Pastor Gottfried Zobel, Tel.: 039 603 738 764 und Pröpstin Britta Carstensen, Tel.: 03981 206 622, E-Mail: proepstin-neustrelitz@elkm.de.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte über die Pröpstin der Propstei Neustrelitz, Britta Carstensen, Töpferstraße 13, 17235 Neustrelitz, an die Kirchengemeinderäte der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde, Pfarrweg 1, 17349 Lindetal (OT Alt Käbelich).
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Alt Käbelich-Warlin und Bredenfelde (Pfarrsprengel) – P Ha
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eggebek-Jörl im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg ist die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) mit dem Dienstsitz in Eggebek zum nächstmöglichen Termin mit einem Pastor oder einer Pastorin neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Die Kirchengemeinde Eggebek-Jörl liegt ca. 25 Kilometer südwestlich von Flensburg in landschaftlich reizvoller Umgebung. Sie ist eine ländliche Gemeinde mit zwei Pfarrstellen und drei Predigtstätten. Der sonntägliche Gottesdienst wird in der Regel abwechselnd von den beiden Pfarrstelleninhabern gestaltet. Die Kirchengemeinde ist eine der flächenmäßig größten in der Propstei Flensburg und umfasst zehn dörfliche Kommunen mit rund 4550 Gemeindegliedern. Zum 1. Pfarrbezirk gehören Eggebek als der größte Ort der Kirchengemeinde mit einer Gemeinschaftsschule, einem Kindergarten, einem Lebensmittelmarkt und weiterem Gewerbe sowie die benachbarten Dörfer Langstedt, Keelbek und Bollingstedt.
Im Zentrum Eggebeks steht ein geräumiges, reetgedecktes Pastorat – frisch renoviert – zur Verfügung, das von einem großen und schönen Garten mit altem Baumbestand umgeben wird. Ein separates Gemeindehaus mit dem Kirchenbüro und fünf Gruppenräumen liegt in unmittelbarer Nachbarschaft. Der Internetanschluss ist mit Glasfasertechnik ausgestattet.
Die Kirchengemeinde ist mit den benachbarten Gemeinden Oeversee-Jarplund, Tarp, Wanderup und Sieverstedt eingebunden in die „Sternregion“. Die sich verändernden Rahmenbedingungen für die kirchliche Arbeit erfordern die gemeinsame Entwicklung einer neuen Zusammenarbeit in der Region. Dazu befindet sich die Region in einem begleiteten Beratungs- und Entscheidungsprozess z. B. in Bezug auf die Bildung eines Pfarrsprengels und anderer Möglichkeiten von neuen Formen der verbindlichen Zusammenarbeit. Die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit einer neuen Pastorin oder eines neuen Pastors in Eggebek-Jörl auf dem gemeinsamen Weg halten wir deshalb für eine wichtige Voraussetzung.
Der aktive Kirchengemeinderat und die Mitarbeiter (zwei Gemeindesekretärinnen (18 Stunden), zwei Küster und Friedhofsverwalter, eine C-Organistin) sowie die ehrenamtlich Tätigen freuen sich auf die Zusammenarbeit mit einer Persönlichkeit, die
  • gern bereit ist, sich auf den pastoralen Dienst in einer ländlich geprägten Umgebung mit ihren vielfältigen Möglichkeiten und Aufgaben einzulassen,
  • die Gemeindearbeit durch eigene Ideen – gern auch durch Musikalität – bereichert,
  • als Seelsorgerin bzw. Seelsorger den Menschen offen begegnet,
  • in die Gottesdiensttradition auch gern Neues einbringt,
  • am gesellschaftlichen Leben im Gemeinwesen der Dörfer mit teilhaben möchte
  • und die kollegiale Zusammenarbeit in der Gemeinde und der Region aktiv mitgestaltet.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchengemeinderates, Herr Hans-Hermann Husing, Norderstraße 25, 24852 Eggebek, Tel.: 04609 768; Pastor Karsten Fritsche, Eggebeker Straße 3, 24992 Kleinjörl, Tel.: 04607 341 sowie Frau Pröpstin Carmen Rahlf, Marienkirchhof 4, 24937 Flensburg, Tel.: 0461 1629 4505.
Bitte richten Sie die aussagekräftigen Unterlagen an Pröpstin Carmen Rahlf, Marienkirchhof 4, 24937 Flensburg. Die Bewerbungsfrist endet am 16. Mai 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Az.: 20 Eggebek-Jörl (1) – P Rö
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ratekau im Ev.-Luth.Kirchenkreis Ostholstein (Bezirk Eutin) wird die 1. Pfarrstelle (100 Prozent) durch Pensionierung der Stelleninhaberin vakant und ist frühestens zum 1. Oktober 2021 mit einer Pastorin oder einem Pastor oder einem Pastorenehepaar neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl des Kirchengemeinderates.
Die Kirchengemeinde Ratekau ist mit ca. 2500 Gemeindegliedern neben den Kirchengemeinden Sereetz und Pansdorf Teil der Region Ratekau. Zur Kirchengemeinde gehören acht Dörfer rund um den Hemmelsdorfer See. Der Ort Ratekau hat ca. 4000 Einwohner und liegt zehn Kilometer von Lübeck entfernt in landschaftlich reizvoller Umgebung nahe der Ostsee und verfügt über gute Verkehrsanbindungen (A 1 nach Hamburg).
In Ratekau gibt es Kindergärten, eine Grundschule und die Gemeinschaftsschule bis zum Abitur. Gymnasien finden sich in den nahegelegenen Orten Timmendorfer Strand und Bad Schwartau. Weiter gibt es u. a. ein Familienzentrum (mit Außenstelle der Kirchlichen Beratungsstelle) und ein Seniorenheim. Hausärzte, Apotheke sowie gute Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden. Kulturelle Veranstaltungen und Vereine wie die Schulen prägen das Leben im Ort in guter Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde. Die Kooperation zwischen der Kirchengemeinde einerseits und kulturellen und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern andererseits wird geschätzt und gesucht.
Predigtstätte ist die historisch bedeutende Feldsteinkirche aus dem Jahre 1156, die vor zehn Jahren umfassend saniert wurde. Sie befindet sich im Ortszentrum. Das geräumige Pastorat (200 Quadratmeter) mit großem Garten bildet mit dem Gemeindehaus und dem großzügigen Außengelände nah am Kirchgebäude eine einladende Einheit. Das Pastorat wird bis zum Amtsantritt des künftigen Stelleninhabers bzw. der künftigen Stelleninhaberin komplett renoviert.
Wir bieten Ihnen:
  • eine sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Kirchengemeinderat, im Pfarrteam der Region und unter den drei Kirchengemeinderäten der Region;
  • ein Kirchengebäude, mit dem sich die Bevölkerung eng verbunden fühlt und das auch über Ratekau hinaus bekannt ist;
  • Offenheit für neue Ideen, Freiraum für und Neugier auf die Begabungen und Interessen der zukünftigen Stelleninhaberin bzw. des zukünftigen Stelleninhabers;
  • eine Vielzahl engagierter Ehrenamtlicher (u. a. in der Seniorenarbeit, beim Besuchsdienst und im Team in der Kinder- und Jugendarbeit);
  • eine gut funktionierende Zusammenarbeit im Team der Hauptamtlichen mit Friedhof und Kindertagesstätte;
  • eine hauptamtliche B-Kirchenmusikerin (22 Stunden) (u. a. Kantorei und Orchester);
  • eine regionale Diakonenstelle für die Jugendarbeit (neu zu besetzen).
Wenn Sie
  • Freude an der Arbeit mit Menschen aller Generationen haben und daran, Menschen für die Kirchengemeinde zu begeistern;
  • Freude daran haben, den Menschen das Evangelium kreativ, experimentell und zeitgemäß zu erschließen;
  • Lust haben, im Team der Kollegeninnen und Kollegen Kirche auch mit neuen Inhalten in der Region zu gestalten;
  • Freude daran haben, Gottesdienste mit der Gemeinde zu feiern und auch daran, alternative Gottesdienstformen zu entwerfen und durchzuführen;
  • die Chance aufgreifen können, bei Amtshandlungen Kontakte zu schließen und gegebenenfalls Menschen für Projekte zusammen zu führen;
  • sensibel mit unterschiedlichen Zielgruppen und Milieus umgehen können;
  • Interesse an Kirchenmusik haben und kirchenmusikalische Ideen aufgreifen;
  • teamfähig und kommunikativ sind und Ehrenamtliche gewinnen möchten;
  • ein „offenes Ohr“ haben für Anliegen von Gemeindemitgliedern und Mitarbeitenden;
  • Hausbesuche und Seelsorge wahrnehmen;
  • Spaß an der Arbeit mit Konfirmandeninnen und Konfirmanden und Kindern haben;
  • und möglichst Erfahrungen im Bereich Friedhof mitbringen;
dann freuen wir uns sehr auf ein Gespräch mit Ihnen und auf Ihre Bewerbung!
Die Bereitschaft zur Übernahme von Diensten in der Notfallseelsorge im häuslichen Bereich wird in unserem Kirchenkreis vorausgesetzt. Auskünfte über die ausgeschriebene Stelle können Ihnen der Propst des Kirchenkreisbezirks Eutin, Herr Peter Barz, (Schloßstr. 13, 23701 Eutin; Tel.: 04521 8005 203) erteilen sowie die stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Annegret Krasemann (Tel.: 04504 7789 922).
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2021. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an Propst Peter Barz, Schloßstr. 13, 23701 Eutin. Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Eingang an der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Ratekau (1) – P Sc
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In den Ev. Kirchengemeinden Sagard und Sassnitz auf Rügen in der Propstei Stralsund im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist ab September 2021 die Pfarrstelle durch Wahl der Kirchengemeinderäte wieder zu besetzen.
Die beiden Kirchengemeinden Sagard und Sassnitz sind pfarramtlich verbunden und zählen zusammen etwa 1000 Gemeindeglieder. Das gemeinsame Gemeindebüro ist mit 25 Wochenstunden besetzt, ein Teil hiervon entfällt auf die Verwaltung des Friedhofs in Sassnitz, die Verwaltung des Sagarder Friedhofs ist an die gemeinsame Friedhofsverwaltung der Propstei übertragen.
Jede dieser beiden Kirchengemeinden hat einen eigenen Kirchengemeinderat, der seine Gemeinde hier vorstellt:
S a g a r d
Die Kirchengemeinde Sagard hat ca. 200 Mitglieder, zur Gemeinde gehört die 770 Jahre alte Kirche mit einer wertvollen Spätbarockorgel aus dem Jahre 1795 und das ehemalige Pfarrhaus, das jetzt als Gemeindehaus genutzt wird.
Die Kirche ist im Sommer für Besucher geöffnet und es finden Konzerte statt, ein aktiver Kirchenchor gestaltet Konzerte und bereichert den Gottesdienst. Der Kirchengemeinderat und ehrenamtliche Helfer engagieren sich in verschiedener Weise und sind als regelmäßige Gottesdienstbesucher präsent. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, der bzw. dem die Gemeindearbeit und Verkündigung des Evangeliums wichtig ist.
Das Kirchengebäude ist in einem recht guten Zustand, es müssen einige Holzfenster gewechselt und der Turm auf Grund von Rissbildung saniert werden. Im Erdgeschoss des Gemeindehauses wurden 2002 und 2003 Räume für Gemeindeveranstaltungen ausgebaut, die äußere Hülle konnte mit Hilfe städtebaulicher Fördermittel saniert werden. Eine Wohnung und ein Raum für die Bibliothek mit teilweise 500 Jahre alten Büchern werden demnächst gebaut.
Die Kirchengemeinde hat ein gutes Verhältnis zur Kommune, der Bauhof unterstützt Arbeiten, gemeinsam werden z. B. Weihnachtsmarkt, Adventssingen der Grundschüler und Krippenspielgestaltung durchgeführt.
In Sagard wurde vor über 200 Jahren von Pfarrer Willich der erste Kurbetrieb auf Rügen eröffnet, an den Heilquellen in der Pfarrkoppel entstand ein Kurpark, den im Laufe der Zeit namhafte Persönlichkeiten besuchten. 2007 wurde der Park rekonstruiert und längerfristig an die Kommune verpachtet.
Für Reisegruppen werden durch Park und Kirche Führungen angeboten.
S a s s n i t z
Mit dem aufblühenden Badeleben emanzipierte sich die Kirchengemeinde in Sassnitz von der Mutterkirche und erhielt ihre eigene neugotische Backsteinkirche, erbaut 1880 bis 1883, 1899 wurde sie mit einer Dinse-Orgel versehen.
Die Begleitung der Gottesdienste und die Leitung des Kirchenchors obliegt einer C-Musikerin in 25-prozentiger Anstellung, ferner finden Konzerte statt, deren Organisation ehrenamtlich durchgeführt wird.
Das Söderblomhaus neben der Kirche, ein Bartningbau, wurde als Winterkirche und Treffpunkt für die Gemeinde sowie als Hort- und Vorschulgebäude genutzt. Leider fiel dieses Gebäude vor zwei Jahren einer Brandstiftung zum Opfer und brannte bis auf die Grundmauern nieder. Der Wiederaufbau ist die größte Bau-Aufgabe der kommenden Jahre.
Die Sassnitzer Kirchengemeinde ist Trägerin der integrativen Kindertagesstätte "8. März" für alle Altersgruppen mit etwa 125 Kindern und 25 Mitarbeitenden. Für die Kinder- und Jugendarbeit hat eine junge Erzieherin eine Teilzeitstelle inne.
Eng mit der Kirchengemeinde Sassnitz verknüpft ist das Grundtvighaus, ein Mehrgenerationenhaus, das der Gemeinde gehört, aber vom Grundtvighaus-Verein e. V. betrieben wird. Es ist ein Haus der Begegnung, der Gastlichkeit und des Dialogs, ein Lern- und Lehrort. Größere gemeinsame kirchliche Veranstaltungen wie z. B. Allianz-Gebetswoche, Weltgebetstag, Seniorenweihnachtsfeier etc. finden zum Teil dort statt, ebenso alle 14 Tage ein Bibelgesprächskreis. Preiswerter Mittagstisch wird angeboten, gerne angenommen wird auch das Programm der Kino Lichtspiele Sassnitz e. V., Konzerte und Vorträge werden rege besucht.
Zu benennen ist noch das Jugendprojekt E-Werk, welches vom Kreisdiakonischen Werk betrieben wird sowie das Haus für Obdachlose in der Dorfstraße und die Deutsche Seemannsmission Sassnitz in Mukran.
Der Pfarrsitz befindet sich in Sassnitz und dort steht in ganz besonderer Lage das Pfarrhaus inmitten eines schönen Gartens mit weitem Blick auf die offene Ostsee. Kleine Mängel werden bis zum Neubezug behoben sein.
Sassnitz hat eine gute Bus- und Bahnanbindung, Grund- und Regionalschule befinden sich hier im Ort und das nächstgelegene Gymnasium in Bergen auf Rügen.
Wir freuen uns auf jemanden, der beiden Teilen der Jasmunder Gemeinde gerecht wird und sich zutraut, im genannten Netzwerk grenzübergreifend, ökumenisch und sozial offen tätig zu sein und uns als engagierte Pfarrerin bzw. engagierter Pfarrer zur Seite zu stehen.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die beiden Kirchengemeinderäte in Sagard und Sassnitz über die Propstei Stralsund – Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis, z. Hd. Frau Pröpstin Helga Ruch, Mauerstraße 1, 18439 Stralsund, Tel.: 03831 264 120, E-Mail: proepstin-hst@pek.de, Internet: www.kirche-mv.de.
Az.: 20 Sagard/Sassnitz – P Sc
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In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland ist die Stelle einer Regionalmentorin bzw. eines Regionalmentors für die Ausbildung der Vikarinnen und Vikare zum 1. Oktober 2021 mit einer Pastorin bzw. einem Pastor zu besetzen.
Die Aufgaben einer Regionalmentorin bzw. eines Regionalmentors bestehen in der Auswahl der Anleiterinnen und Anleiter und Ausbildungsgemeinden, der Leitung der Regionalgruppen, in der seelsorgerlichen und fachlichen Begleitung der Vikarinnen und Vikare, in der Einzelsupervision und der Hospitation in den Arbeitsfeldern vor Ort (Schule und Gemeinde) und einer begrenzten Teilnahme am Kurs- und Ausbildungsprogramm des Prediger- und Studienseminars in Ratzeburg. Für die Anleiterinnen und Anleiter organisieren sie regelmäßig Konferenzen und Fortbildungsangebote. Durch diese Aufgabenfelder haben sie eine zentrale Rolle für die Integration der Ausbildung auf allen Ebenen. Die Regionalmentorinnen und Regionalmentoren verantworten außerdem Ausbildungsmodule wie die Kurswoche „Spiritualität“, die Studienreise und eine sozialdiakonische Praktikumswoche. Zudem übernehmen sie organisatorische Aufgaben, die die Ausbildungsgruppe betreffen.
Gesucht wird eine Mentorin bzw. ein Mentor für die Ausbildungsregion Ost-Nord. Zu dieser Region gehören Ausbildungsgemeinden hauptsächlich in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern. Erwartet werden mehrjährige Gemeindeerfahrungen, Verantwortung in der Anleitung von Vikarinnen und Vikaren sowie Interessen und Kenntnissen im Bereich der Pädagogik und bzw. oder Pastoralpsychologie. Eine hohe Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit sowie die Bereitschaft zu eigener Fortbildung werden vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte nach Möglichkeit über eine pastoralpsychologische Zusatzausbildung oder eine vergleichbare supervisorische Qualifikation verfügen.
Zurzeit wird über eine neue Konzeption für die Arbeit der Regionalmentorinnen und Regionalmentoren nachgedacht. Darüber informieren wir gern im Gespräch.
Die Stelle ist auf acht Jahre befristet; eine Verlängerung ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach A 13/A 14. Es ist erforderlich, dass der Wohnsitz an einem zentralen Ort innerhalb der Ausbildungsregion genommen wird. Für die regelmäßigen Fahrten in die Ausbildungsgemeinden sowie zum Prediger- und Studienseminar in Ratzeburg ist ein eigener PKW erforderlich.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Auskünfte erteilen Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Tel.: 0431 9797 820, der Direktor des Prediger- und Studienseminars, Dr. Kay-Ulrich Bronk, Tel.: 04541 863 031 und Regionalmentorin Christiane Körner, Tel.: 03981 237 760.
Bewerbungen mit Lebenslauf und Qualifikationsnachweisen sind zu richten an: Oberkirchenrat Ulrich Tetzlaff, Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Dänische Straße 21–35, 24103 Kiel.
Die Bewerbungsfrist endet am 14. Mai 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Fahrtkosten und andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen werden nicht erstattet.
Az.: 20 Prediger- und Studienseminar (4) – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Segeberg im Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg schreibt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine B-Kirchenmusikstelle (100 Prozent, m/w/d), unbefristet, mit dem Schwerpunkt „Popularmusik“ aus.
Die Kirchenmusik in der Gemeinde wird seit 2004 gemeinsam mit einem Kollegen im Bereich der klassischen Kirchenmusik als Gruppenkantorat verantwortet.
Die Gemeinde hat rund 12 000 Gemeindeglieder und feiert Gottesdienste insbesondere in der Marienkirche (12. Jh.), der Versöhnerkirche und im Gemeindezentrum Glindenberg. Viele engagierte Ehrenamtliche, sieben Pastorinnen und Pastoren und weitere hauptamtlich Mitarbeitende prägen eine lebendige und vielfältige Gemeindearbeit. Die Kirchenmusik hat dabei große Strahlkraft über die Gemeindegrenzen hinaus.
Wir wünschen uns eine Musikerin bzw. einen Musiker, die bzw. der
  • Freude an der Verkündigung des Evangeliums mit Mitteln einer stilistisch breit aufgestellten Musik hat,
  • Gottesdienste und Kasualien im klassischen Bereich auch an der Orgel begleitet,
  • die bestehende Arbeit kreativ weiterentwickelt und sie mit eigenem Stil und eigenen Ideen bereichert,
  • gerne mit Jugendlichen arbeitet und diese durch (Kirchen-) Musik im (gottesdienstlichen) Leben begleiten möchte und
  • Lust und Freude an gemeinsamer Arbeit im Team mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden hat.
Zum Stellenumfang gehören:
  • die popularmusikalische und klassische Begleitung der Gottesdienste an allen Predigtstätten mit zeitversetzten Gottesdiensten (Marienkirche-Orgel: III/41- Marcussen/Kemper/Kleuker, sowie einem Steinway-Flügel, Versöhnerkirche, Orgel: Kemper II/16 und Gemeindezentrum Glindenberg: Blüthner-Flügel),
  • Leitung der Chorarbeit mit dem „Gospelchor Segeberg“,
  • Leitung einer Band mit ca. acht Jugendlichen,,
  • neue Angebote im Bereich Projektarbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • musikalische Begleitung von Amtshandlungen und Andachten nach Absprache im Gruppenkantorat,
  • musikalische Gestaltung von Jugendgottesdiensten sowie
  • musikalische Begleitung von Schul- und Kindergartengottesdiensten.
Stadt und Umgebung:
Bad Segeberg hat ca. 18 000 Einwohner. Mit ihrer schönen Altstadt liegt sie in malerischer Umgebung vor den Toren Lübecks. Am Ort sind alle Schulformen vorhanden.
In der Stadt gibt es ein ausgeprägtes kulturelles Leben.
Personelle Ausstattung, Rahmenbedingungen und etablierte Aktivitäten:
In der Kirchenmusik gibt es eine 100 Prozent FSJ-Kulturstelle. Im FSJ können sich junge Erwachsene nach dem Schulabschluss künstlerisch ausprobieren und ausloten, ob danach ein (Kirchen-) Musik-Studium für sie infrage käme.
Dieser Bereich ist eine große Bereicherung für das kirchenmusikalische Leben in der Gemeinde.
Die Kirchenmusik in der Gemeinde umfasst im klassischen Bereich einen oratorischen Bachchor, ein Flötenensemble sowie ein Sinfonieorchester. Weitere Kolleginnen sind im Bereich Kinderchor-Arbeit und Posaunenchorarbeit mit Jungbläser-Ausbildung tätig.
Ebenso gibt es eine C-Aushilfskraft zur Entlastung bei den Orgeldiensten.
Zum kirchenmusikalischen Gesamtbild gehört ein reichhaltiges Konzertleben, unter anderem von März bis Oktober sonnabends um 11 Uhr die „Musik zur Marktzeit“, in der eigene und Gastgruppen für 30 Minuten in der Marienkirche auftreten.
Die kirchenmusikalische Arbeit wird durch zwei Vereine unterstützt:
  • „Förderverein Marienkirche“ e. V., der beim Einwerben von Spenden für den geplanten Orgelneubau in der Marienkirche (Winterhalter: III/42) hilft und
  • „Förderkreis Kirchenmusik“ e. V., der die musikalische Arbeit vor Ort unterstützt.
Anstellungsbedingungen:
Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT, K9).
Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen, die ein abgeschlossenes Studium absolviert haben (Kirchenmusik oder eine für das Stellenprofil vergleichbare Qualifikation) und die sich mit Interesse und Engagement in die Arbeit einbringen wollen.
Die Stelle ist auch gut für Berufseinsteigerinnen bzw. für Berufseinsteiger geeignet.
Nähere Informationen unter:
  • Kirsten Geißler (Vorsitzende des Kirchengemeinderats): 04551 950 50,
  • Landeskirchenmusikdirektor (LKMD) Hans-Jürgen Wulf: 040 306 201 070,
  • Kreiskantor Kirchenmusikdirektor (KMD) Andreas J. Maurer-Büntjen: 04551 955 224.
Weitere Informationen über die Kirchenmusik der Kirchengemeinde finden Sie unter www.kirchenmusik-segeberg.de.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen erbitten wir per Mail bis spätestens 15. Mai 2021 an Frau Dr. Kirsten Geißler, E-Mail: bewerbung@kirche-segeberg.de.
Künstlerische Vorstellung findet statt am: Dienstag, 15. Juni 2021.
Az.: 30 Segeberg – T Jü
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinden in der Region um Sternberg im Ev.-Luth Kirchenkreis Mecklenburg möchten zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine B‐Kirchenmusikstelle (w/m/div.) im Umfang von 75 Prozent, zunächst befristet auf zwei Jahre, besetzen.
Zentrum und Hauptdienstsitz ist die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sternberg mit der Reformationsgedächtniskirche. Zur Region und dem Aufgabengebiet gehören auch die Kirchengemeinden Brüel, Dabel und Witzin mit ihren Dörfern.
Wir wünschen uns eine Kirchenmusikerin bzw. einen Kirchenmusiker, die bzw. der
  • ihre bzw. seine Lust und Freude an Kirchenmusik gerne mit anderen teilt,
  • auf Menschen zugeht und sie für die Kirchenmusik begeistert,
  • die ehrenamtlich musikalisch Tätigen in den Gemeinden berät, anleitet, vernetzt und unterstützt,
  • die begonnene Vernetzung mit (kommunalen) Musikgruppen an verschiedenen Orten und die Zusammenarbeit mit Kindergärten und Schulen fortsetzt und vertieft,
  • das gottesdienstliche Leben in unseren Gemeinden musikalisch mitgestaltet.
Wir bieten Ihnen:
  • kirchenmusikalisch begeisterte und interessierte Menschen, die sich engagieren in der Leitung von Musikgruppen, in der Begleitung von Gottesdiensten und in der Organisation kirchenmusikalischer Veranstaltungen,
  • den in Norddeutschland einzigartigen Dabeler Handglockenchor,
  • Kirchenchöre in Sternberg (35 Personen), in Brüel (12 Personen) und in Dabel (zehn Personen),
  • Gitarren- und Posaunengruppen (ehrenamtlich geleitet),
  • Raum für eigene Gestaltungsmöglichkeiten und Ideen,
  • Probenräume mit Klavier, E-Piano, Blasinstrumenten, Gitarren, Klangstäben,
  • gut gepflegte Orgeln, u. a. die Sternberger Walcker‐Orgel von 1895 sowie weitere interessante Orgeln in Brüel, Dabel, Witzin, Borkow, Sülten, Gägelow, Ruchow und Woserin,
  • das Wohnen und Arbeiten im Bereich der Sternberger Seenplatte, einer reizvollen, landschaftlich schönen sowie geschichtsträchtigen Region zwischen Wismar, Güstrow, Parchim und Schwerin. Hier finden Sie eine sehr gute Infrastruktur vor mit Kindergärten, allen Schularten, Sportvereinen, Ärzten, Apotheken, Einkaufsmöglichkeiten und Ämtern sowie bezahlbarem Wohnraum. Bei der Wohnungssuche sind wir sehr gerne behilflich.
Zu Ihrem Aufgabengebiete gehören:
  • die Leitung und Koordination der Vokal- und Instrumentalgruppen der Kirchengemeinden, insbesondere des Dabeler Handglockenchores,
  • die Betreuung und Weiterbildung der Kirchenchöre und der ehrenamtlichen Chorleiterinnen,
  • die Unterstützung der Ehrenamtlichen bei der Organisation und Durchführung von Konzertreihen,
  • das Orgelspiel bei Gottesdiensten und Amtshandlungen,
  • die musikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Wir weisen darauf hin, dass die Kooperative Gesamtschule in Sternberg parallel eine Musiklehrerin bzw. einen Musiklehrer sucht. Dadurch wäre eine Aufstockung der Stelle auf 100 Prozent möglich.
Ihre Vergütung richtet sich nach der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO‐MP).
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Alles Weitere klären wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. Melden Sie sich bei uns!
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 1. Mai 2021 an:
Ev.‐Luth. Kirchengemeinde Sternberg
Mühlenstr. 4
19406 Sternberg
Auskünfte erteilen: Pastor Ludwig Hecker, Tel.: 03847 2919, E‐Mail: sternberg@elkm.de sowie Landeskirchenmusikdirektor Frank Dittmer, Tel.: 03834 796 659 und Kreiskantor Christian Domke, Tel.: 0385 7582 393.
Az.: 30 Sternberg – T Jü
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In der Hauptkirche St. Nikolai im Ev.-Luth Kirchenkreis Hamburg-Ost ist zum 1. Januar 2022 die B-Kirchenmusikstelle (50 Prozent) wieder zu besetzen.
Die Hauptkirche St. Nikolai wurde nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg aus der Hamburger Innenstadt an die Außenalster in den Stadtteil Harvestehude verlegt. Die über 800-jährige Tradition, insbesondere die kulturellen Einflüsse der Moderne prägen das Profil unserer Hauptkirche. Über 60 haupt- und ca. 200 ehrenamtliche Mitarbeitende gestalten eine qualifizierte und umfangreiche Gemeinde- und Hauptkirchenarbeit mit allen Generationen. Die Kirche am Klosterstern ist räumlicher Mittelpunkt einer Orts- und Personalgemeinde mit rund 4500 Gemeindemitgliedern.
Die Kirchenmusik ist einer der Schwerpunkte an St. Nikolai. Dies gilt für die gut besuchten Gottesdienste und für das reiche konzertante Gemeindeleben. Die Kantorei St. Nikolai, die Seniorenkantorei St. Nikolai, der Hamburger Knabenchor, der Männerchor „Vocallegro“ u. a. m. präsentieren eine große musikalische Bandbreite von Werken der Renaissance und des Frühbarock bis hin zu Kompositionen der Avantgarde.
2019 erhielt das Baptisterium der Hauptkirche eine neue Orgel (II/P 11) der Firma Klais. Ende 2022 ist die Reorganisation der vorhandenen, aber zurzeit stillgelegten Peter-Orgel von 1966 (IV, 66) einschließlich einer großzügigen, teils äußerst innovativen Erweiterung durch die Orgelbaufirma Klais abgeschlossen (V, 104). Eine Ausweitung der musikalischen Aktivitäten ist daher ab 2023 geplant und erwünscht.
Die B-Stelle soll vorrangig den gottesdienstlichen und konzertanten Orgeldiensten verpflichtet sein. Erwartet werden in Kooperation mit der Inhaberin bzw. dem Inhaberder A-Stelle Orgelspiel in Gottesdiensten und Amtshandlungen sowie die eigenständige Betreuung und Weiterentwicklung der Konzertreihe „Harvestehuder Orgelmusiken“ sowie gelegentliche Chor-Vertretungen. Weitergehende musikalische Initiativen im Kontext des Musik-Konzeptes von St. Nikolai sind erwünscht.
Ein eigener Büroarbeitsplatz steht zur Verfügung, zudem wird die Organisation und Administration der Arbeit durch das Kirchenmusikbüro unterstützt.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist, sowie ein kirchenmusikalisches B-Examen (oder ei n vergleichbarer Abschluss).
Die Bezahlung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Vorstellungsgespräch und musikalische Präsentation finden am 31. Mai und 16. Juni 2021 statt.
Auskünfte geben gern:
Landeskirchenmusikdirektor (LKMD) Hans-Jürgen Wulf, Tel.: 040 306 201 070, E-Mail: hans-juergen.wulf@lka.nordkirche.de, Hauptpastor und Propst Dr. Martin Vetter, Tel.: 040 519 000 107, E-Mail: m.vetter@hauptkirche-stnikolai.de, Kirchenmusikdirektor (KMD) Matthias Hoffmann-Borggrefe, Tel.: 040 7200 6705, E-Mail: borggrefe@hauptkirche-stnikolai.de.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 14. Mai 2021 (Eingang) an den Kirchengemeinderat der Hauptkirche St. Nikolai, Harvestehuder Weg 118, 20149 Hamburg.
Az: 30 Hauptkirche St. Nikolai am Klosterstern – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Christophorus-Kirchengemeinde Laage im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg sucht zur sofortigen Besetzung eine Jugendsozialarbeiterin bzw. einen -sozialarbeiter (w/m/d) oder eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (w/m/d).
Die Gemeinde Laage ist eine Gemeinde im Landkreis Rostock. Laage ist ein Wohnort mit sehr guter Infrastruktur. Neben Bahnanbindung gibt es eine Gesamtschule mit Abiturzweig, Zahn- und Allgemeinärzte, einige kleinere Geschäfte und vier Großmärkte. Mit den eingemeindeten Orten gibt es rund 6700 Einwohner.
Bei uns in Laage und Umgebung ist die offene Kinder- und Jugendarbeit gekoppelt an die Kirchengemeinde. Wir sind eine lebendige, offene Gemeinschaft aus haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und freuen uns auf die Bereicherung unseres Teams durch Dich, sind gespannt auf neue Impulse, unterstützen Entwicklung und das Wahrwerden von Träumen. KinderKirche, Junge Gemeinde, Töpferei, Medienwerkstatt, Tonstudio, Sportmöglichkeiten …. gibt es schon. Was für Ideen hast Du? Komm zu uns! Wir freuen uns auf Dich!
Deine Aufgaben:
  • Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11–14 SGB VIII
  • eigenverantwortliches Arbeiten in den JugendTreffs und im Sozialraum
  • Beratung und Begleitung junger Menschen in individuellen Problem- und Konfliktsituationen
  • Entwicklung und Etablierung von Präventionsangeboten
  • Mitwirkung im Netzwerk der Jugendarbeit
  • Entwicklung und Begleitung von gemeinwesenorientierten Angeboten
  • Mitwirkung bei der Eruierung und Beantragung von Fördermitteln
  • Organisation, Gestaltung und Durchführung von themenorientierten Projekten sowie offenen Freizeit- und Sportangeboten insbesondere in den Ferien
  • Kooperation mit Ämtern, Behörden, Schulen der Gemeinde und anderen sozialen Trägern
  • Mitwirkung in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen
  • Anleitung und Betreuung von BUFDI, Ehrenamtlichen sowie Praktikantinnen und Praktikanten
  • Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit
  • gemeindepädagogische Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Familien
  • Mitarbeit bei Kinderkirche, Konfirmanden- und Familienarbeit, Besuchs- und Gottesdienst
Wir wünschen uns Mitarbeitende,
  • die mit Phantasie und Begeisterung Kindern und Jugendlichen den christlichen Glauben als eigene Lebensmöglichkeit nahebringen können,
  • die noch träumen und Visionen entwickeln können.
Dein Profil:
  • abgeschlossenes Studium in den Studiengängen Soziale Arbeit oder Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaften, alternativ ein Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin bzw. staatlich anerkannter Erzieher (w/m/d) mit einer Zusatzqualifikation im Bereich der Jugendarbeit, ersatzweise ein adäquat vergleichbarer beruflicher Abschluss mit mehrjähriger Berufserfahrung im oben beschriebenen Fachgebiet
  • abgeschlossenes Studium der Gemeindepädagogik bzw. die Bereitschaft, ein berufsbegleitendes Studium zu absolvieren
  • Kompetenzen zur selbstständigen Arbeitsorganisation und eigenverantwortlichem Arbeiten
  • eine gute Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
  • sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache und Schrift
  • Fremdsprachenkenntnisse, vorrangig in Englisch
  • Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitszeit (Arbeit in den Abendstunden, an Wochenenden und in den Ferien)
  • Führerschein Klasse B
  • gute EDV-Kenntnisse mit MS-Office-Produkten 2020
  • die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirchen der Ev. Kirche in Deutschland setzen wir voraus.
Das bieten wir:
  • eine anspruchsvolle Tätigkeit mit großen Freiräumen und Gestaltungsmöglichkeiten
  • Unterstützung durch das Netzwerk: „Pädagogisches Stadtgespräch“
  • regelmäßige Dienstberatungen
  • Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • eine unbefristete Beschäftigung mit durchschnittlich 28 Wochenstunden in Abhängigkeit der öffentlichen Förderung
  • die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit der beruflichen Qualifikation
  • die Vergütung richtet sich nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
  • es erwartet Dich zudem eine jährliche Sonderzahlung
  • wir stellen ein Diensthandy und einen Dienstlaptop
  • bei Bedarf eine berufsbegleitende gemeindepädagogische Ausbildung (Voraussetzung für den gemeindepädagogischen Stellenanteil)
Stellenaufteilung:
  • 45 Prozent Jugendsozialarbeit und 25 Prozent Gemeindepädagogik
Schriftliche Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (insbesondere Lebenslauf, Abschlusszeugnisse von Schulen und Weiterbildungen sowie Berufs- und Beschäftigungszeugnisse) sind bis zum 15. Mai 2021 an die Christophorus-Kirchengemeinde Laage, Pfarrstraße 4, 18299 Laage, E-Mail: laage-christophorus@elkm.de zu richten.
Für Rückfragen steht Pastor Thomas Kretschmann, Tel.: 038 459 189 97, zur Verfügung.
Wir bitten um Beachtung, dass bei Bewerbungen per E-Mail aus Sicherheitsgründen nur pdf-Dateianhänge geöffnet werden können. Daher bitten wir, in diesem Fall die Bewerbung in einer pdf-Datei zu senden. Bei gewünschter Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Christophorus-Kirchengemeinde Laage die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß Datenschutzgesetz erheben, verarbeiten und nutzen darf. Sofern Sie mit der Verarbeitung der Daten nicht einverstanden sind, oder die Einwilligung widerrufen, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Az.: 30 Christophorus Laage – DAR Bk
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Neustrelitz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit einer Gemeindepädagogin bzw. einem Gemeindepädagogen oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter (w/m/d) mit vergleichbarer Qualifikation mit Schwerpunkt für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (Fachhochschulabschluss) zu besetzen. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent.
Bei entsprechender Bewerberlage kann die Stelle auch auf zwei Stellen mit einem Stellenumfang von jeweils 50 Prozent aufgeteilt werden.
Kinder, Jugendliche und Familien in der Kleinseenplatte freuen sich auf Sie!
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow bildet mit den ev.-luth. Kirchengemeinden Wesenberg und Schillersdorf und Lärz/Schwarz die Unterregion Strelitz-West. Die Kirchengemeinden der Unterregion kooperieren gut miteinander. Neben der Kirchenmusik soll künftig auch die Kinder- und Jugendarbeit der drei Kirchengemeinden gemeinsam so offen gestaltet werden, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner unserer zwei Kleinstädte und in den umliegenden Dörfern gleichermaßen angesprochen fühlen. Die Pfarrhäuser Wesenberg, Mirow und Schwarz erfüllen die Funktion kirchlicher Zentren.
Die drei Kirchengemeinden Lärz/Schwarz, Mirow und Wesenberg und Schillersdorf befinden sich in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte, südöstlich der Müritz. Im Sommer besuchen viele Touristinnen und Touristen unsere Gegend und genießen Natur und Kultur. Das sind gute Bedingungen, um hier zu leben und zu arbeiten. Die Kleinstädte Mirow und Wesenberg verfügen über eine gute Infrastruktur mit Kindertagesstätten sowie Grund- und Regionalschulen. Das Gymnasium ist in Neustrelitz. Eine Waldorfschule befindet sich im Aufbau, momentan bis Klasse 10, in Seewalde, auch mit dem Schulbus erreichbar.
Wir freuen uns auf Sie und erwarten von Ihnen
  • die Weiterentwicklung von unterschiedlichen gemeindepädagogischen Angeboten, die regelmäßig stattfinden.
  • die Kontaktpflege und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit den freien Trägern im Kinder- und Jugendbereich sowie der verschiedenen Schulen.
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit.
  • die Fähigkeit, sich als Persönlichkeit gaben- und situationsbedingt einzubringen.
  • eigenständiges Arbeiten und konzeptionelles Mitdenken.
  • die Durchführung von zeitlich befristeten Projekten und Freizeiten.
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen.
  • selbstverantwortete Öffentlichkeitsarbeit auf Ihre eigenen Aufgabenbereiche bezogen.
  • Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug.
Wir wünschen uns, dass Sie
  • biblische Inhalte wichtig finden und diese lebendig mit dem Lebensalltag von Familien verbinden können.
  • Wege suchen, um auch kirchenferne Kinder, Jugendliche und Familien zu erreichen.
  • Ihre eigene Person, Ihren Glauben, Ihre Ideen einbringen.
  • Ehrenamtliche begleiten, fördern und befähigen.
Unsere Gemeinden bieten Ihnen
  • ein Team aus Pastorinnen und Pastoren sowie Kolleginnen und Kollegen in der Kirchenregion, die sich auf die Zusammenarbeit freuen.
  • motivierte Ehrenamtliche auch in den Kirchengemeinderäten, die die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als Schwerpunkt der Gemeinde ansehen.
  • Offenheit für Neues und für Ihre eigenen Ideen.
  • großen Gestaltungsfreiraum und selbstbestimmtes Arbeiten.
  • erwartungsvolle Kinder und Familien, die in dieser ländlichen Gegend verwurzelt sind und Austausch und biblisch-kreativen Input wünschen.
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung.
  • Pfarrhäuser mit räumlichen Möglichkeiten.
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel.
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch den zuständigen Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland. Anstellung und Entgelt erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP).
Wie hört sich das für Sie an? Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf: Pastor Konrad Kloss, Hohe Straße 22, 17255 Wesenberg, Tel.: 039 832 204 31, E-Mail: wesenberg@elkm.de oder Pastorin Ulrike Kloss, Schlossstraße 1, 17252 Mirow, Tel.: 039 833 204 26, E-Mail: mirow@elkm.de.
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 15. Mai 2021 an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Mirow, Schlossstraße 1, 17252 Mirow.
Az.: 30 Mirow – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz im Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg in Schleswig- Holstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Diakonin bzw. einen Diakon, eine Pädagogin bzw. einen Pädagogen oder eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter Jugend (m/w/d) für eine unbefristete Stelle, um…
Kirche mit jungen Menschen zu gestalten!
Ihr Dienstort ist die in eine Seenlandschaft eingebettete 12 Kilometer von der Landeshauptstadt Kiel entfernt gelegene Kleinstadt Preetz. Dort gestalten Sie mit einem engagierten Team aus Ehrenamtlichen die Kinder- und Jugendarbeit. Partizipation wird bei uns großgeschrieben. Die traditionsreichen Ferienfreizeiten sind der Ort, an dem sich Jugendliche als Teamerinnen und Teamer einbringen, Gemeinschaft für alle erlebbar und Glauben sichtbar wird. Die Stelle hat einen Umfang von 39 Wochenstunden.
Ihre Aufgaben:
  • Ferienfreizeiten im Rahmen der Ev. Jugend durchführen
  • Pfadfinderstamm "Biber": Unterstützen der Leitung und Übernahme von Leitungsaufgaben
  • Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Kinder -und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Jugendausschuss
  • Fortführung von bestehenden und Aufbau neuer Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit
Ihr Profil:
  • Fähigkeit und Freude, Beziehungen zu jungen Menschen aufzubauen
  • sie in ihrer jeweiligen Lebenswelt abzuholen und auf dem Weg des Glaubens zu begleiten
  • pädagogische und theologische Kompetenz
  • kommunikative Fähigkeiten
  • Bereitschaft für flexibles und eigenständiges Arbeiten
  • Führerschein Klasse B
  • Mitgliedschaft in der evangelisch-lutherischen Kirche oder einer Mitgliedskirche der ACK
Wir bieten:
  • Entgelt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
  • Möglichkeit zur berufsbegleitenden gemeinde-oder religionspädagogischen Weiterbildung
  • Fortbildungsmöglichkeit zu Grundlagen der Pfadfinderarbeit des REGP
  • ein eigenes Büro und großzügige Jugendräumlichkeiten
  • ein erfahrenes und motiviertes Team von Ehrenamtlichen
  • ein engagiertes Team der Pastorinnen und Pastoren
  • Begleitung durch den Fachbereich Jugendbildung des Kirchenkreises
Finden Sie die Stelle interessant? Dann heran an den PC! Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) an kirchenbuero@kirche-in-preetz.de bzw. die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz, Gräfin von Bülow, Kirchplatz 8, 24211 Preetz. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2021.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an Pastorin Ute Parra, Tel.: 04342 7991 131 oder Lasse Helgenberger (Jugendausschuss Ev. Jugend), Tel.: 0160 9828 7986.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kirche-in-preetz.de, www.evjugendpreetz.de und www.biber-preetz.de.
Az.: 30 Preetz – DAR Bk
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Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht für sein Jugendpfarramt zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Diakonin bzw. einen Diakon oder eine Gemeindepädagogin bzw. Gemeindepädagogen (m/w/d) als Bildungsreferentin bzw. Bildungsreferenten.
Die Stelle ist unbefristet ausgeschrieben. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden (100 Prozent).
Das Jugendpfarramt ist ein „Dienst und Werk“ des Kirchenkreises, das sich als Bildungseinrichtung versteht. Es ist Kooperationspartner, Dienstleister und Impulsgeber für die 56 Kirchengemeinden des Kirchenkreises. Die partizipatorische Zusammenarbeit mit Jugendlichen in allen Belangen ist wesentliches Merkmal des Jugendpfarramtes. Das Jugendpfarramt wird von einem Gemeindepädagogen geleitet, eine Sekretärin gehört zum kompetenzorientiert und partnerschaftlich miteinander arbeitenden Team.
Außerdem nimmt das Jugendpfarramt die Dienst- und Fachaufsicht für aktuell acht Mitarbeitende in der regionalen Jugendarbeit wahr, womit eine gute Zusammenarbeit und Vernetzung im gesamten Kirchenkreis gegeben ist.
Wir suchen eine flexible und kreative Bildungsreferentin bzw. einen flexiblen und kreativen Bildungsreferenten, die bzw. der Lust hat, offen, kommunikativ und teamorientiert Angebote des Jugendpfarramtes auf Kirchenkreisebene neu aufzustellen und weiterzuentwickeln. Wir freuen uns auf eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die bzw. der es versteht, den Begriff „Religionspädagogik“ mit besonderem Blick auf Jugendliche theologisch und pädagogisch reflektiert mit Leben zu füllen.
Arbeitsfelder sind insbesondere:
  • Organisation und Durchführung
    • von Aus-, Fort- und Weiterbildungen für Haupt- und Ehrenamtliche (z. B. Fachtage, Tagungen, Juleica-Kurse, Tagesfortbildungen)
    • von Klausur- und Einkehrtagen bzw. -angeboten für die hauptamtlich Mitarbeitenden in der evangelischen Jugendarbeit
    • von kirchenkreisweiten Events (z. B. Church-Night und Dank-Feier)
    • von jugendgottesdienstlichen Angeboten (z. B. Ökumenischer Jugendkreuzweg, #ersteliebe)
    • von Fahrten (z. B. zum Kirchentag und Heaven) und Freizeiten [FSK21] auf Kirchenkreisebene
  • Begleitung regionaler Jugendausschüsse
  • Gemeindeberatung zu Fragen der Jugendarbeit
  • Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Website des JPA und der Social Media Accounts
  • Mitarbeit in Gremien (z. B. Konvente, Dienstbesprechungen, Nordkirchen-Konferenzen)
  • Kooperation mit weiteren Partnern (z. B. in ökumenischer Perspektive und mit Jugendringen)
  • Unterstützung der Evangelischen Jugendvertretung, ihrer Gremien und Initiativen
  • Konzeptionsentwicklung an jugendrelevanten Themen wie z. B. Profilierung evangelischer Jugendarbeit, Sexualpädagogik, Nachwuchsförderung
  • stellvertretende Leitung des JPA
Der Dienstsitz des Jugendpfarramtes befindet sich in Lübeck. Ein Führerschein der Klasse B ist Voraussetzung, ein eigener PKW wäre wünschenswert.
Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Die bestehende Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird vorausgesetzt. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich sein, können keine Umzugskosten erstattet werden. Eine Dienstwohnung wird nicht gestellt.
Haben Sie Lust bekommen? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungen sind bis zum 25. April 2021 (Posteingang) zu richten an den Geschäftsführer der Dienste und Werke des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Pastor Jochen Schultz, Am Markt 7, 23909 Ratzeburg.
Auskunft bekommen Sie bei dem Leiter des Jugendpfarramtes, Holger Wöltjen, Tel.: 0451 7907 3856, E-Mail: hwoeltjen@kirche-LL.de und dem Geschäftsführer der Dienste und Werke des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Pastor Jochen Schultz, Tel.: 04541 889 325, E-Mail: jschultz@kirche-LL.de.
Weitere Infos unter:
  • www.evangelische-jugend-luebeck-lauenburg.de
  • Facebook: Evangelische Jugend Lübeck-Lauenburg
  • Instagram: ev_jugend_luebeck_lauenburg
Az.: 30 Kkr. Lübeck-Lauenburg – DAR Bk
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Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht eine Diakonin bzw. einen Diakon, eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen oder eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (m/w/d) mit vergleichbarer Qualifikation für die Regionale Jugendarbeit in der Jugendregion Lauenburg Nord-West (Nusse und Umgebung).
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent, ist unbefristet und möglichst zum 1. August 2021 zu besetzen.
Wir bieten eine attraktive Stelle in vier aufgeschlossenen Kirchengemeinden, die sich darauf freuen, dass die vorhandene Jugendarbeit weiterentwickelt wird und neue Impulse gesetzt werden. Jugendliche sollen aufgrund der räumlichen Weite jeweils in den Kirchengemeinden angesprochen werden. Kern der regionalen Jugendarbeit sind gemeinsame Konfirmandinnen-Aktionen, Jugendaktionen, Jugendfreizeiten und die Ausbildung und Begleitung der ehrenamtlichen Teamerinnen und Teamer. Die Arbeit wird von einem engagierten Jugendausschuss begleitet, die Dienst- und Fachaufsicht liegen im Jugendpfarramt des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg.
Wir suchen eine engagierte, kreative und strukturiert arbeitende Persönlichkeit, die Lust hat,
  • offen und kommunikativ auf Jugendliche zuzugehen,
  • in der Lage ist, den Jugendlichen den christlichen Glauben als eigene Lebensmöglichkeit nahe zu bringen,
  • mit ihnen auf verschiedenen Wegen Glauben zu entdecken und zu leben,
  • Jugendliche zu motivieren und zu begleiten, eigene Ideen „von Jugendlichen für Jugendliche“ umzusetzen.
Musikalische Fähigkeiten sind sehr willkommen.
Arbeitsfelder sind insbesondere:
  • Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit durch Mitentwicklung und Umsetzung eines Regionalen Konfirmandenarbeitskonzepts (Konfi-Camp)
  • Fahrten und Freizeiten als Angebote für die Jugendlichen der Region, z. B. Sommerfreizeiten, Kirchentag, Heaven-Festival, …
  • regionale Jugendaktionen, Gottesdienste und Andachten an wechselnden Orten
  • Gewinnung, Ausbildung und Begleitung ehrenamtlicher Teamerinnen und Teamern
  • Koordinierung der kirchlichen Jugendarbeit in der Jugendregion
  • Zusammenarbeit mit dem Jugendpfarramt bei kirchenkreisweiten Angeboten
Dienstsitz ist die Kirchengemeinde Nusse-Behlendorf, Jugendräume sind an verschiedenen Orten vorhanden. Es gibt ein großes Team aus ehrenamtlichen Mitarbeitenden und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Pastorinnen und Pastoren in allen vier Gemeinden.
Ein Führerschein Klasse B (für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe) ist notwendig, ein eigener PKW wünschenswert. Die bestehende Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird vorausgesetzt. Es wird gebeten, hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen. Die Entgeltzahlung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung im Einzugsgebiet der Jugendregion sind wir auf Wunsch gerne behilflich.
Haben Sie Lust bekommen? Rufen Sie uns an oder schicken Sie Ihre Bewerbung. Wir freuen uns auf Sie!
Informationen erhalten Sie beim Jugendpfarramt Lübeck-Lauenburg, Holger Wöltjen, Tel.: 0451 790 738 56, E-Mail: hwoeltjen@kirche-LL.de und bei Christin Ehlers (EA), Tel.: 0151 1116 6255, E-Mail: ehlers_christin@yahoo.de.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. April 2021 zu richten an das Jugendpfarramt des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Herrn Holger Wöltjen, Jakobikirchhof 5, 23552 Lübeck, E-Mail: hwoeltjen@kirche-LL.de.
Entscheidend ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30 Kkr. Lübeck-Lauenburg – DAR Bk

Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums
nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Nordkirche

Diakon Borris Pietzarka wurde mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KABl 2012 S. 2, 127), die zuletzt durch Kirchengesetz vom 15. November 2016 (KABl. S. 399) geändert worden ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 29. Januar 2021, beauftragt.
Kiel, 15. Februar 2021
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KH Ha

V. Personalnachrichten

Gewählt wurde:

Mit Wirkung vom 1. September 2020 wurde Pastor Bernd Böttger (Sartrup) auf die Dauer von sechs Jahren zum Vertrauensmann der schwerbehinderten Pastorinnen und Pastoren (SBV) in der Nordkirche gewählt (erneute Wahl).
Kiel, 1. April 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Ahme
Az.: NK 2611-2.1 – P Ah
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Ernannt wurden:

mit Wirkung vom 1. April 2021 der Pastor Dr. Mitchell Grell, Gnoien, zum Pastor der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Gnoien-Wasdow, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, Propstei Rostock;
mit Wirkung vom 15. April 2021 der Pastor Armin Schmersow, Travemünde, zum Pastor der gemeinsamen Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Neukalen und Hohen Mistorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 15. März 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Johanna Montesanto, Gresse, zur Pastorin der Pfarrstelle der zum Pfarrsprengel verbundenen Ev.-Luth. Kirchengemeinden Gresse-Granzin und Zweedorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg;
mit Wirkung vom 1. März 2021 die Wahl der Pastorin Philine Pawlas zur Pastorin der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Eichede, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. April 2021 bis einschließlich 30. September 2021 der Pastor Torsten Becker in die 23. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 15. Juli 2021 bis einschließlich 14. Juli 2026 der Pastor Nils Christiansen in die 4. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Diakonische Werk Hamburg (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2028 der Pastor Stephan Dann in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Pädagogisch-Theologische Institut im Hauptbereich Schule, Gemeinde- und Religionspädagogik – Studienleiter „Die Wegweiser-Studierendenbegleitung Lehramt Evangelische Religion“;
mit Wirkung vom 1. März 2021 bis einschließlich 31. August 2021 der Pastor Gottfried Lungfiel in die 2. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 31. Dezember 2022 die Pastorin Raute Martinsen in die Projektpfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für das Jugendpfarramt „Vernetzung der Arbeit mit Kindern“ im Hauptbereich Generationen und Geschlechter der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 die Pastorin Andrea Noffke in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg für die pfarramtliche Entlastung in der Probstei (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. März 2021 bis einschließlich 28. Februar 2022 der Pastor Peter Scharfenberg in die 24. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. April 2021 bis einschließlich 31. März 2022 der Pastor Klaus Struve in die 4. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Juni 2021 bis einschließlich 31. Mai 2029 der Pastor Johannes Wolf in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für die Gefängnisseelsorge in der JVA Bützow.

Beauftragt wurde:

mit Wirkung vom 1. März 2021 die Pastorin Verena Fitz im Rahmen ihres privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses mit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit der Erteilung eines Dienstauftrages zur Dienstleistung im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein nach näherer pröpstlicher Weisung.

Beurlaubt wurde:

mit Wirkung vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. August 2024 die Pastorin Beate Mahlburg, gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 1 PfDG.EKD (erneute Beurlaubung).

Übertragen wurde:

mit Wirkung vom 15. April 2021 bis einschließlich 14. April 2031 dem Pastor Thielko Stadtland, Flensburg, auf Grund seiner von der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf am 12. September 2020 erfolgten Wahl das Amt des Propstes des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf für die Propstei Süd und gleichzeitig als Pastor im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf für das pröpstliches Amt in der Propstei Süd.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Maike Borrmann in Sörup;
mit Wirkung vom 1. September 2021 der Pastor Lutz Bruhn in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. September 2021 der Pastor Claus Conradi in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. September 2021 die Pastorin Bettina Feddersen in Seester;
mit Wirkung vom 1. September 2021 der Pastor Peter Nieber;
mit Wirkung vom 1. September 2021 der Pastor Matthias Vogel.

Verstorben im Ruhestand:

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Pastor i. R.
Holm Collatz
geboren am 4.Februar 1944 in Greifswald
gestorben am 31. Januar 2021 in Bremen
Holm Collatz wurde am 28. April 1974 in Blumenhagen ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in der Kirchengemeinde Blumenhagen tätig, bevor ihm diese Pfarrstelle mit Wirkung vom 1. November 1974 übertragen wurde. Mit Wirkung vom 1. April 1984 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Wolgast übertragen. Anschließend wurde ihm mit Wirkung vom 1. Oktober 1988 die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Wieck übertragen. Danach wurde ihm mit Wirkung vom 1. Juni 1993 die Kirchenkreisliche Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge Greifswald-Stadt übertragen. Als Inhaber dieser Pfarrstelle wirkte er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung vom 1. März 2004.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Holm Collatz.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Hans-Christoph Gregor
geboren am 29. Juni 1936 in Breslau
gestorben am 24. November 2020 in Eutin
Hans-Christoph Gregor wurde am 17. August 1969 in Bülkau ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in der Kirchengemeinde Bülkau tätig. Mit Wirkung vom 1. Juni 1973 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Nübel übertragen. Mit Wirkung vom 1. Juni 1976 wurde ihm dann die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Ratekau übertragen. Anschließend wurde er mit Wirkung vom 1. August 1986 Inhaber der 2. Pfarrstelle der Martin-Luther Kirchengemeinde in Stockelsdorf-Mori. Danach wurde ihm mit Wirkung vom 1. Dezember 1991 die Pfarrstelle der St. Antonius Kirchengemeinde Neukirchen in Holstein übertragen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 wurde ihm ein Auftrag zur pfarramtlichen Dienstleistung im Kirchenkreis Oldenburg nach näherer pröpstlicher Weisung erteilt. Hier wirkte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand mit Wirkung vom 1. Juli 1999.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Hans-Christoph Gregor.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Johannes Görtzen
geboren am 22. Mai 1931 in Braderup
gestorben am 2. Januar 2021 in Reinbek
Johannes Görtzen wurde am 8. Mai 1960 in Schleswig ordiniert.
Anschließend war er Hilfsgeistlicher und Pastor in der Kirchengemeinde Schleswig-Friedrichsberg. Mit Wirkung vom 1. November 1972 wurde ihm die 2. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Reinbek-West übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juni 1993 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Johannes Görtzen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pfarrkatechet i. R.
Werner Runge
geboren am 18. Januar 1941 in Schreibersdorf
gestorben am 8. Februar 2021
Werner Runge wurde am 4. Juli 1982 in Teschendorf ordiniert.
Anschließend war er als Pfarrkatechet mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Teschendorf beauftragt. Er übte dieses Amt bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand aus, die mit Wirkung vom 1. Juli 1990 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pfarrkatechet Werner Runge.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Landessuperintendent i. R.
Dr. Christoph Stier
geboren am 7. Januar 1941 in Magdeburg
gestorben am 14. Februar 2021 in Rostock
Dr. Christoph Stier wurde am 8. November 1970 in Rostock ordiniert.
Anschließend wurde ihm als Pastor die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Rostock Lütten Klein übertragen. Mit Wirkung vom 1. Mai 1976 wurde ihm die Wahrnehmung der Weiterbildung und Akademiearbeit in Mecklenburg übertragen. Seine Berufung zum Landebischof in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erfolgte mit Wirkung vom 1. Juli 1984. Auf diese Zeit folgte mit Wirkung vom 1. August 1997 seine Berufung zum Landessuperintendenten des Kirchenkreises Stargard. Dieses Amt übte er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand aus, die mit Wirkung vom 1. August 2004 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Landessuperintendent Dr. Stier.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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