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I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

Beschluss
zur 4. Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 8. März 2022

Die Landessynode hat am 26. Februar 2022 gemäß Artikel 6 Absatz 11 der Verfassung folgende Änderung ihrer Geschäftsordnung beschlossen:
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Artikel 1
Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode

Die Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 4. Dezember 2013 (KABl. 2014 S. 63, 127), die zuletzt durch Beschluss vom 22. November 2019 (KABl. S. 580) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
  1. § 2 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
    Das Präsidium bestimmt Ort, Termin, Zeit und Verfahrensweise der Tagungen nach Beratung mit der Kirchenleitung.“
  2. Nach § 2 wird folgender neuer § 2a eingefügt:
    㤠2a Tagung als Videokonferenz
    (1) Die Landessynode tagt in der Regel in persönlicher Anwesenheit. Eine Teilnahme aller oder einzelner Mitglieder mittels Videokonferenz kann erfolgen, wenn das Präsidium die persönliche Teilnahme vor Ort aufgrund außerordentlicher Bedingungen für nicht geboten hält. Die Landessynode kann nach Frage des Präsidiums mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Synodalen beschließen, einzelne Tagungen oder Teile davon als Videokonferenz durchzuführen. Tritt die Landessynode mehr als zweimal im Jahr zusammen, soll wenigstens eine Tagung im Jahr als Videokonferenz stattfinden.
    (2) Findet die Tagung als Videokonferenz statt, sind den Teilnahmeberechtigten die Zugangsdaten spätestens 24 Stunden vorher zu übermitteln. Erforderlichenfalls ist auf Orte hinzuweisen, an denen die notwendige technische Ausstattung zur Verfügung gestellt wird.“
  3. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    1. Satz 1 wird wie folgt gefasst:
      Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform.“
    2. Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt:
      Erfolgt die Einladung in Textform, gilt § 19 Absatz 5 Satz 3 entsprechend.“
  4. § 6 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
    Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn der Tagung vom Präsidium der Landessynode durch Namensaufruf festgestellt; der Namensaufruf kann durch eine elektronische Anwesenheitsfeststellung ersetzt werden.“
  5. § 7 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
    Vor Schluss der Tagung teilt das Präsidium Ort, Termin, Zeit und Verfahrensweise der nächsten Tagung mit.“
  6. In § 8 Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „Absatz 8“ durch die Angabe „Absatz 7“ ersetzt.
  7. § 9 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
    „(1) Zur Unterstützung des Präsidiums und auf seinen Vorschlag wählt die Landessynode aus ihrer Mitte für jede Tagung zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzer. Findet die Tagung mittels Videokonferenz statt, kann das Präsidium darauf verzichten.“
  8. § 10 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
    Während jeder Tagung der Landessynode findet ein Gottesdienst statt, der die gemeinsame Feier des Abendmahles einschließen soll.“
  9. § 12 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
      Die Geschäftsführungen der ständigen Ausschüsse, die bzw. der Datenschutzbeauftragte oder deren bzw. dessen Stellvertretung, die Kommunikationsdirektorin bzw. der Kommunikationsdirektor oder im Verhinderungsfall die zu ihrer bzw. seiner Vertretung bestimmte Person, die Landeskirchlichen Beauftragten bei Landesparlament und Landesregierung, eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes sowie die beauftragte Person für Geschlechtergerechtigkeit werden vom Präsidium zu den Tagungen der Landessynode hinzugezogen.“
    2. In Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und es werden die Wörter „und des Kirchenbeamtenausschusses“ angefügt.
  10. § 13 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „in der Tagungsstätte“ gestrichen.
    2. In Absatz 2 Satz 5 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder in Textform“ eingefügt.
    3. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 angefügt:
      „(4) Die Ordnungsbefugnisse gelten bei Tagungen mittels Videokonferenz entsprechend.“
  11. Nach § 13 wird folgender neuer § 13a eingefügt:
    „§ 13a Technische Störungen
    (1) Findet die Tagung als Videokonferenz statt und ist aufgrund einer dauerhaften technischen Störung einzelnen Mitgliedern oder Teilnahmeberechtigten die Teilnahme an der Sitzung nicht möglich, hat die betroffene Person dies der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
    (2) Ist die Bildübertragung bei einzelnen Mitgliedern oder Teilnahmeberechtigten gestört, ist eine Sitzungsteilnahme mittels Tonübertragung möglich, wenn das Präsidium dies bestimmt.
    (3) Ist die Tonübertragung oder die Bild- und Tonübertragung bei einzelnen Mitgliedern oder Teilnahmeberechtigten gestört und dadurch eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung nicht möglich, unterbricht das Präsidium die Sitzung zur Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit. Das Präsidium hat die Sitzung abzubrechen, wenn die Kommunikationsfähigkeit in angemessener Zeit nicht wieder hergestellt werden kann oder ein Viertel aller teilnehmenden Mitglieder dies verlangt.
    (4) Die Regelungen über die Beschlussfähigkeit bleiben unberührt.“
  12. § 15 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    Nach der Nummer 7 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer angefügt:
    „8. die Überweisung einer Vorlage an einen Ausschuss (§ 24 Absatz 3).“
  13. § 17 wird wie folgt geändert
    1. In Absatz 3 wird der zweite Satz aufgehoben und folgender Satz angefügt:
      Im Übrigen erfolgt keine dauerhafte Speicherung der übertragenen Inhalte.“
    2. Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
      Die Übertragung der Tagung darf den Ablauf und die Ordnung der Tagung nicht beinträchtigen.“
  14. § 18 wird wie folgt geändert
    1. Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
      Wird der erstellte Beitrag nicht innerhalb der vom Präsidium bestimmten Frist zurückgegeben, gilt er als gebilligt.“
    2. Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
      § 19 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.“
    3. In Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder in Textform“ eingefügt.
    4. Nach Absatz 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
      „(5) Das Präsidium kann bestimmen, dass Beschlüsse, mit denen sich die Landessynode an die Öffentlichkeit wendet, im Kirchlichen Amtsblatt bekannt gegeben werden.“
  15. § 19 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
      „(1) Mitglieder der Landessynode können selbstständige Anträge und Vorlagen nach Artikel 110 Absatz 1 der Verfassung an die Landessynode richten; diese bedürfen der Unterstützung von mindestens zehn Mitgliedern der Landessynode. Die Unterstützung kann auch in Textform gegenüber der Geschäftsstelle erklärt werden. Es steht im Ermessen des Präsidiums, die unterstützenden Mitglieder vor Feststellung der Tagesordnung aufzurufen. Es müssen sich dann wenigstens zehn der aufgerufenen Mitglieder zur Unterstützung bekennen.“
    2. In Absatz 4 Nummer 1 wird das Wort „unterzeichnet“ durch „unterstützt“ ersetzt.
    3. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
      „(5) Selbstständige Anträge, Vorlagen und Gesetzesvorlagen (Beschlussvorlagen) müssen eine Begründung enthalten und spätestens einen Monat vor dem Tag des Beginns der Tagung der Landessynode bei der Geschäftsstelle schriftlich oder in Textform eingegangen sein. Gesetzesvorlagen und Haushaltsvorlagen müssen, andere Vorlagen und Anträge sollen den Synodalen spätestens zwei Wochen vor dem Tag des Beginns der Tagung der Landessynode zur Verfügung stehen. Auf Wunsch eines Mitgliedes oder stellvertretenden Mitgliedes sind die Unterlagen ihm in schriftlicher Form zu übermitteln.“
  16. § 24 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
      „(1) Gesetzesvorlagen der Kirchenleitung sollen vor der Beratung in der Landessynode im federführenden Rechtsausschuss und gegebenenfalls in weiteren ständigen Ausschüssen beraten werden. Das Votum der Ausschüsse soll der Kirchenleitung zu ihrer letzten regulären Sitzung vor dem Versand an die Synodalen übermittelt werden. Die Kirchenleitung kann Änderungsvorschläge der Ausschüsse in ihre Vorlage übernehmen.“
    2. Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
      „(5) Ein Antrag auf Überweisung an einen Ausschuss hat Vorrang vor Anträgen zur Sache; er kann mündlich gestellt werden. Sachanträge sind dann dem Ausschuss zur Bearbeitung zugewiesen. Sie gelten mit dem Ausschussbericht als erledigt.“
  17. § 25 wird wie folgt geändert:
    1. Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
      „(1) Während der Tagung können Synodale und ständige Ausschüsse der Landessynode in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich schriftlich oder in Textform Änderungsanträge zu Verhandlungsgegenständen nach den §§ 19 bis 22 stellen. Jeder Antrag ist so zu fassen, dass über ihn mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden kann. Anträge sollen vor der Abstimmung verlesen werden.“
    2. In Absatz 5 wird der zweite Satz aufgehoben.
    3. Absatz 6 wird aufgehoben.
  18. § 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert
    1. Satz 2 wird wie folgt gefasst
      Es wird offen mit Stimmkarten oder einem anderen entsprechenden offenen Abstimmungsverfahren, das eine individuelle Zuordnung der Stimme ermöglicht, abgestimmt.“
    2. Nach Satz 4 wird folgender Satz angefügt:
      Für geheime Abstimmungen gilt § 27 Absatz 7 und 8 entsprechend.“
  19. § 27 wird wie folgt geändert:
    Die Absätze 6 bis 9 werden wie folgt gefasst:
    „(6) Gewählt wird geheim mit Stimmzetteln, auf denen die Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden. Dabei hat jede bzw. jeder Synodale so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Offen nach § 26 Absatz 1 Satz 2 kann gewählt werden, wenn nur so viele Personen kandidieren, wie in das jeweilige Gremium zu wählen sind, und sich kein Widerspruch erhebt.
    (7) Für geheime Wahlen kann auch ein entsprechendes elektronisches System, das eine anonyme Stimmabgabe ermöglicht, genutzt werden. Findet die Tagung als Videokonferenz statt, soll das elektronische System mit anonymer Stimmabgabe oder alternativ eine schriftliche Stimmabgabe per Brief erfolgen; dazu werden den an der Tagung teilnehmenden Mitgliedern der Landessynode einheitliche Stimmzettel und Umschläge zur Verfügung gestellt.
    (8) Bei der Auszählung der Stimmzettel müssen mindestens zwei Synodale mitwirken. Die Stimmzettel sind nach der Zählung in einem Umschlag zu verschließen und bis zur Genehmigung des Beschlussprotokolls und der Wortniederschrift aufzubewahren.
    (9) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen der anwesenden Synodalen erhält, wenn nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das von der bzw. dem Präses gezogen wird. Steht nur eine Person zur Wahl, ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Synodalen erforderlich; dies gilt auch, wenn offen gewählt wird.“
  20. § 28 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Satz 1 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder in Textform“ eingefügt.
    2. Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt:
      § 19 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.“
  21. In § 31 Absatz 3 wird nach Satz 2 folgender Satz angefügt:
    Satz 2 findet keine Anwendung für die Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.“
  22. § 32 wird wie folgt geändert
    1. Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
      Das vorsitzende Mitglied setzt Ort, Termin, Zeit und Verfahrensweise sowie die voraussichtliche Dauer der Sitzungen fest, bestimmt die vorläufige Tagesordnung und unterrichtet die bzw. den Präses sowie die Referentin bzw. den Referenten der Kirchenleitung hierüber.“
    2. Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
      Die Kommunikationsdirektorin bzw. der Kommunikationsdirektor oder im Verhinderungsfall die zu ihrer bzw. seiner Vertretung bestimmte Person wird zur Teilnahme an den Sitzungen der Ausschüsse als Gast eingeladen.“
    3. Absatz 6 wird wie folgt gefasst:
      „(6) Sitzungsniederschriften nach Absatz 5 werden unverzüglich dem Präsidium, der Kommunikationsdirektorin bzw. dem Kommunikationsdirektor und der Referentin bzw. dem Referenten der Kirchenleitung zugeleitet.“
  23. In § 34 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Zweifel über“ ersetzt durch die Wörter „Über Zweifel im Hinblick auf“.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Kiel, 8. März 2022
Präsidium der Landessynode
Ulrike Hillmann
Präses
Az.: 0013-09 – R Tr

II. Bekanntmachungen

Entwidmungen

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Harburg-Mitte hat am 22. Juni 2021 die Entwidmung der Dreifaltigkeitskirche Harburg, Neue Straße 44 in 21073 Hamburg beschlossen.
Der Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost hat diesen Kirchengemeinderatsbeschluss am 11. August 2021 befürwortet.
Der Beschluss des Kirchengemeinderats wurde gemäß § 7 Absatz 2 in Verbindung mit § 8 Kirchbaugesetz und § 2 Absatz 2 Widmungsgesetz vom Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland mit Schreiben vom 14. Februar 2022 genehmigt und wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Kiel, 1. März 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Grantzau
Az.: 60 Harburg-Mitte Dreifaltigkeit – B Gr

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev. Kirchengemeinde St. Marien Stralsund
ist mit Zustimmung der zuständigen Pröpstin durch das Pommersche Ev. Kirchenkreisamt des Pommerschen Ev. Kirchenkreises genehmigt worden.
Kirchensiegel Ev. Kirchengemeinde St. Marien Stralsund
Kiel, 3. März 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 St. Marien Stralsund – R We

Verwendung von Kirchengemeindesiegeln für örtliche Kirchen

Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 23. Februar 2022 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pokrent-Groß Brütz genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kirche Groß Brütz
Ev.-Luth. Kirche Perlin
Ev.-Luth. Kirche Pokrent
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Pokrent-Groß Brütz
geführt.
Kiel, 3. März 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10 Pokrent-Groß Brütz – R Thi
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Die Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg hat am 23. Februar 2022 folgenden Beschluss des Kirchengemeinderats der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altkalen genehmigt:
Für die örtlichen Kirchen
Ev.-Luth. Kirche Altkalen
Ev.-Luth. Kapelle Finkenthal
wird ab dem Tag der Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt das Kirchensiegel der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Altkalen
geführt.
Kiel, 10. März 2022
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Thiede
Az.: 10 Altkalen – R Thi

Pfarrstellenerrichtungen

Die gemeinsame Pfarrstelle (Pfarrsprengel) der Ev.-Luth. Kirchengemeinden Wattmannshagen und Klaber, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. April 2022 errichtet.
Az.: 21 Kkr. Mecklenburg – P Kü / P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kiel-Gaarden im Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein freut sich, eine Pfarrstelle im Umfang von 100 Prozent zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschreiben zu können. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Die Kirchengemeinde Gaarden liegt auf dem Ostufer der Hörn im Innenstadtbereich Kiels und ist ursprünglich geprägt durch Werften und deren Arbeiter und Angestellte. Heute ist Gaarden ein bunter Stadtteil mit Menschen aus vielen Nationalitäten. Vieles hat sich in den letzten Jahren verändert. Es gibt soziale Probleme, aber auch viele Chancen. Die Kirche ist gefordert, sich in diesen Stadtteil aktiv einzubringen, im Dialog mit den Menschen. Vieles, was woanders selbstverständlich ist, ist hier anders. Dazu gehört auch, dass wir als Ev.-Luth. Gemeinde mit unseren drei Kirchen (2002 fusioniert) mit einer Reihe von Moscheen, der jüdischen Gemeinde, der röm.-kath. Gemeinde und verschiedenen evangelischen Kirchen zusammenleben. Mehrere afrikanische, eine iranische, eine arabische und eine philippinische Gemeinde treffen sich in Räumen der Kirchengemeinde und es finden gemeinsame Gottesdienste statt.
Die Kirchengemeinde Gaarden hat insgesamt 4800 Gemeindeglieder und ist in zwei Seelsorgebezirke eingeteilt mit jeweils einer vollen Pfarrstelle sowie einer weiteren Pfarrstelle (25 Prozent). Es gibt drei Predigtstätten, die St. Johanneskirche (wöchentlicher Predigtdienst), die St. Markuskirche (an hohen Festtagen und Andachten innerhalb der Woche) sowie die Sozialkirche St. Matthäus (an vier besonderen Anlässen).
Die Kirchengemeinde Gaarden befindet sich gerade in einem Regionalisierungsprozess (Perspektive 2030) gemeinsam mit den Gemeinden Bugenhagen (Ellerbek), Trinitatis (Elmschenhagen) und Kreuzkirchengemeinde (Meimersdorf). Wegen der räumlichen Nähe und der pastoralen Begleitung gibt es eine besondere Verbundenheit zu der Bugenhagengemeinde. Die dortige Pfarrstelle (100 Prozent) beinhaltet auch einen Dienstauftrag in der Kirchengemeinde Gaarden (25 Prozent). Mit der Bugenhagen-Kirchengemeinde ist ein Kanzeltausch mit versetzten Gottesdienstzeiten geplant ist.
An der St. Johannes- und der St. Markuskirche befinden sich Gemeindehäuser mit aktiver Gemeindearbeit, von der Kinder- und Jugendarbeit, Gospelchor, bis hin zur vielfältigen Seniorenarbeit. An der St. Markuskirche bietet die Gemeinde einen werktäglichen Mittagstisch für Bedürftige an. Die Matthäuskirche ist im Jahre 2009 zur Sozialkirche umgestaltet worden, einem in der Nordkirche einmaligen Projekt.
Für unsere Gemeindearbeit wünschen wir uns eine Pastorin oder einen Pastor mit der Bereitschaft, sich auf die Liebe der Menschen zu ihrem Stadtteil und ihrer Kirche einzulassen.
Wir suchen als eine Pastorin oder einen Pastor eine Person
  • mit sozialer Kompetenz, die sich mit unserem Stadtteil identifizieren kann,
  • die bereit ist, in "kirchenfernen" Milieus religiösen Bedürfnissen nachzuspüren und in der eigenen Arbeit nach angemessenen Formen zu suchen,
  • die den Mittagstisch und seine Ehrenamtlichen begleitet,
  • mit Einfühlungsvermögen und Freude an Seelsorge und Besuchen,
  • die sich in die Predigtarbeit mit einer kreativen Verkündigung einbringt, die Alt und Jung, sowie Nah- und Fernstehende ansprechen möchte,
  • die die aktiven Ehrenamtlichen unterstützt und sich mit neuen Ideen einbringt,
  • die als besonderen Schwerpunkt die Kinder- und Familienarbeit der Kirchengemeinde gemeinsam mit der Sozialpädagogin betreut,
  • die teamfähig ist und mit dem Kirchengemeinderat und den Ehrenamtlichen zusammenarbeitet.
Das Pastorat ist in einem sehr guten baulichen Zustand. Alle Schularten sind in den Gemeindebezirken vertreten.
Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Kirchengemeinderates Gaarden, Pastor Uwe Hagge, Schulstraße 30, 24143 Kiel, Tel.: 0431 7303870, Frau Pastorin Ragni Mahajan, Tel.: 0431 76888, sowie Pröpstin Almut Witt, Tel.: 0431 2402302.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an den Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, Herrn Bischof Gothart Magaard, Plessenstraße 5a, 24837 Schleswig. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Gaarden 2 – P Ha
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wanzka im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg in der Propstei Neustrelitz ist eine Pfarrstelle (100 Prozent) ab dem 1. Oktober 2022 mit einer Pastorin oder einem Pastor zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch bischöfliche Ernennung.
Wir suchen eine offene und herzliche Persönlichkeit, die sich mit Lust und Leidenschaft auf eine heterogene Gemeinde mit spannenden engagierten Leuten einlassen möchte.
Die 2020 neu gegründete ländlich geprägte Kirchengemeinde Wanzka hat 1635 Gemeindeglieder in mehreren Ortschaften zwischen Feldberg und Peckatel. Im Gemeindegebiet befinden sich verschiedene diakonische Einrichtungen, wie z. B. die Neustrelitzer Tafel, eine Seniorenpflegeeinrichtung, zwei Kitas und das Evangelische Freizeit- und Bildungshaus Prillwitz.
Zur Kirchengemeinde gehören eine weitere 100-prozentige Pastorenstelle (die von einer erfahrenen und engagierten Pastorin besetzt ist), hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Gemeindepädagogin, Kantorin, Gemeindesekretär, Verwaltungsmitarbeiterin, Küster), ein engagierter Kirchengemeinderat und zahlreiche Ehrenamtliche. Auskünfte erteilt der zweite Vorsitzende des Kirchengemeinderats Herr Alexander Hanisch, Tel.: 039826 13186.
Unser Pfarrhaus in Rödlin mit 167,55 m² Wohnfläche, die sich in vier Zimmer, Küche und Bad gliedern, dient als Pfarrwohnung. Zu ihm gehört ein weitläufiges Gelände mit Seezugang. Daneben befinden sich im Pfarrhaus das Gemeindebüro und ein Gemeinderaum. Der Pastorin oder dem Pastor stehen zwei Garagen zur Verfügung. Eine weitere bewohnte Pfarrwohnung befindet sich im 17 km entfernten Grünow.
Kindertagesstätte, Grundschule und Zuganbindung befinden sich in drei Kilometer Entfernung. Im Gemeindegebiet befinden sich außerdem zwei Kitas in Trägerschaft der Diakonie. Darüber hinaus gibt es in Neustrelitz eine gut zu erreichende Ev. Grundschule, ein Gymnasium, eine Musik- und Kunstschule und verschiedene Sportvereine.
Die Kirchengemeinde befindet sich inmitten der Mecklenburgischen Seenplatte mit glasklaren Seen und schönen alten Buchenwäldern. Feldberg als touristisches Zentrum bietet vielfältige Kultur- und Freizeitangebote. Die nahegelegene Stadt Neustrelitz hat ein Theater mit eigenem Ensemble, ein alternatives Kino, eine Tanzkompanie, einen Schloss- und einen Tierpark. Von Neustrelitz aus sind mit direkter Zuganbindung die Städte Berlin, Rostock und Stralsund im 1- bis 2-Stundentakt erreichbar.
Wir wünschen uns eine Pastorin oder einen Pastor, die oder der mit uns „Kirche auf dem Land“ leben und gestalten möchte, die oder der
  • offen auf die Menschen unterschiedlichen Alters und über die Kirchengemeindemitgliedschaft hinaus zugeht,
  • Menschen zu integrieren, zu beteiligen und zusammenzuführen vermag,
  • team- und kommunikationsfähig ist,
  • Organisations- und Koordinationstalent besitzt,
  • über erkennbare Leitungskompetenzen verfügt,
  • die Balance zwischen traditionellen und innovativen Angeboten herstellt und hält,
  • bereit ist, an bestehende Aktivitäten anzuknüpfen,
  • Freude an der Entwicklung neuer Angebote hat.
Wir bieten:
  • eine sanierte Pfarrwohnung mit großzügigem Außengelände,
  • ein engagiertes Team aus haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden,
  • eine lebendige Zusammenarbeit mit Prädikantinnen bzw. Prädikanten und Lektorinnen bzw. Lektoren,
  • ein aktives Gemeindeleben mit attraktiven Projekten,
  • eine verlässliche Zusammenarbeit innerhalb der Kirchenregion,
  • Gestaltungsfreiheit und Entfaltungsmöglichkeiten.
Weitere Auskünfte erteilen der stv. Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Herr Alexander Hanisch, Blankenseer Str. 34, 17237 Blankensee, Tel.: 039826 13186 sowie Pröpstin Britta Carstensen, Tel.: 03981 206622, proepstin-neustrelitz@elkm.de.
Wir freuen uns über Ihr Interesse.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte an die Bischofskanzlei im Sprengel Mecklenburg und Pommern, Herrn Bischof Tilman Jeremias, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald. Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Wanzka – P Ha
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Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein sucht zum 1. Juli 2022 eine Pastorin oder einen Pastor zur Besetzung der 1. Pfarrstelle (100 Prozent) für pfarramtliche Vertretungsdienste im Kirchenkreis Altholstein. Die Stelle wird für die Dauer von acht Jahren durch den Kirchenkreisrat besetzt.
Zurzeit sind im Kirchenkreis Altholstein fünf Pfarrstellen für pfarramtliche Vertretungsdienste im Gesamtumfang von 4,5 Stellen eingerichtet und besetzt.
Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber nimmt auf Weisung der zuständigen Pröpstin Vertretungsdienste in den Gemeinden und Diensten und Werken des Kirchenkreises Altholstein wahr. Dabei kann es sich sowohl um längerfristige Einsätze (z. B. Vertretung von Elternzeiten, Sabbatzeiten oder Vakanzen) als auch um kurzfristig entstehenden Vertretungsbedarf (z. B. bei Krankheitsvertretungen) handeln.
Wir wünschen uns eine Pastorin oder einen Pastor
  • mit Berufserfahrung im Gemeindepfarramt,
  • mit der Bereitschaft und Fähigkeit, kurzfristig anfallende Aufgaben wahrzunehmen,
  • mit einem guten Gespür für unterschiedliche Situationen und Traditionen in den Kirchengemeinden,
  • mit der Bereitschaft, auf die vor Ort geäußerten Erwartungen einzugehen,
  • mit der Flexibilität, die es erlaubt, dringend Notwendiges zu tun, ohne eigene langfristige Akzente setzen zu können,
  • mit der Freude, das Evangelium menschennah und milieuorientiert weiterzugeben.
Es wird erwartet, dass die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber im Bereich des Kirchenkreises Altholstein, der sich von Kiel über Bordesholm und Neumünster bis nach Henstedt-Ulzburg zieht, wohnt bzw. dorthin umzieht. Eine Dienstwohnung ist nicht vorhanden. Aufgrund der geographischen Lage der Kirchengemeinden sind ein Führerschein und ein privater PKW unabdingbar.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen sind zu richten an den Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Altholstein, z.H. von Pröpstin Almut Witt, Sophienblatt 60, 24114 Kiel.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen.
Auskünfte erteilen Propst Stefan Block, Tel.: 04321 498134, und Pröpstin Almut Witt, Tel.: 0431 2402-302.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 15. Mai 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kkr. Altholstein Vertretungsdienste und Notfallseelsorge 1 – P Ha
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Im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost ist in der Stabsstelle Organisationsentwicklung die 11. Pfarrstelle für Organisationsentwicklung (100 Prozent) im Bereich Pfarramt für Vakanzbegleitung und Vertretungsdienste zum nächstmöglichen Termin zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Berufung durch den Kirchenkreisrat für eine Dauer von acht Jahren.
In immer wieder neuen Gemeinden arbeiten, klug auf das System schauen, Vertretungseinsätze im Team koordinieren, sich einbringen in Veränderungsprozesse, persönliche Weiterentwicklung im Bereich Beratung und Organisationsentwicklung – all dies ist möglich auf dieser Pfarrstelle.
Neugierig geworden? Dann lesen Sie weiter und bewerben sich!
Die zu besetzende Pfarrstelle gehört zu den vier Pfarrstellen des Pfarramts für Vakanzbegleitung und Vertretungsdienste (PVV), die meist längere Vertretungen in den Kirchengemeinden und Regionen des Kirchenkreises koordinieren, begleiten und selbst durchführen, oft mit weiten Arbeitswegen im Gebiet des Kirchenkreises verbunden. Sie und das gesamte PVV sind Teil der Organisationsentwicklung.
Mehr Information: www.kirche-hamburg-ost-oe.de.
Zu den Hauptaufgaben dieses PVV-Teams gehören:
  • Koordination und Organisation der Vertretungen im PVV-Team,
  • Vertretungen in Gemeinden mit reflektiertem Umgang auch schwieriger Situationen, anstehender Veränderungen und Konflikte,
  • Beratung der Kirchengemeinderäte bei Vertretungen,
  • Begleitung der dem PVV zugeordneten Pastorinnen und Pastoren,
  • Rückkoppelung und Vernetzung relevanter Themen der Organisationsentwicklung und
  • gute Zusammenarbeit mit den Pröpstinnen und Pröpsten und den Kolleginnen und Kollegen im gesamten Team.
Für das Team im PVV und das gesamte Team der Organisationsentwicklung suchen wir eine Pastorin bzw. einen Pastor mit diesen Kompetenzen:
  • Erfahrungen in und Freude an Gemeindearbeit,
  • Flexibilität,
  • sicheres Auftreten verbunden mit Rollenklarheit,
  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
  • gute Selbstorganisation,
  • Teamfähigkeit,
  • Grundkenntnisse, idealerweise Weiterbildungen in Moderation und Beratung sowie
  • Reflektion der Arbeit in regelmäßigen Supervision.
Wir bieten Ihnen:
  • ein interessantes und vielseitiges Arbeitsfeld,
  • Möglichkeiten sich weiterzubilden in den Bereichen Beratung/Coaching, Supervision, Organisationsentwicklung,
  • ein gutes Arbeitsklima in einem engagierten und multiprofessionellen Team und
  • eine gute Einbindung in die Infrastruktur des Kirchenkreises.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter der Organisationsentwicklung, Pastor Jürgen Barth, Telefon: 040 519000 151, E-Mail: j.barth@kirche-hamburg-ost.de, gerne zur Verfügung.
Dienstsitz ist der Steindamm 55 in 20099 Hamburg-St. Georg. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Bewerben Sie sich gerne online über das Bewerbungsportal https://kirche-hamburg-ost.dvinci.de/de/p/pfarrstellen/jobs. Die Bewerbungsfrist endet am 2. Mai 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Eingang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Kkr. HH-Ost Organisationsentwicklung (11) – P Kl
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Im Hauptbereich „Gottesdienst und Gemeinde“ ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle eines Theologischen Referenten / einer Theologischen Referentin im Gottesdienst-Institut der Nordkirche mit einem Stellenumfang von 50 Prozent mit Dienstsitz in Hamburg zu besetzen.
Wir freuen uns auf eine kreative Teamplayerin bzw. kreativen Teamplayer mit Lust auf Experimente, mit einem Gespür für aktuelle Gottesdienst-Entwicklungen – besonders auch im digitalen Bereich – und Energie für Fortbildungen und Netzwerke.
Das Gottesdienst-Institut unterstützt seit fast 25 Jahren das gottesdienstliche Leben in der Nordkirche und EKD-weit im Netzwerk mit den Instituten anderer Landeskirchen. Drei Theologische Referentinnen bzw. Referenten arbeiten mit unterschiedlichem Stellenumfang und mit Dienstsitz in Hamburg bzw. Reinshagen bei Güstrow zusammen.
Die Kultur des Gottesdienstes befindet sich schon seit einiger Zeit in einem Wandel. Dieser Prozess wurde durch die Auswirkungen der Pandemie verstärkt und beschleunigt: Viele Gemeinden waren und sind seitdem verstärkt digital unterwegs, haben Formate kürzer und partizipativer gestaltet und nehmen die Erfahrungen aus kreativen Experimenten mit in die Zukunft. Im Zuge der Regionalisierungs-Prozesse werden ebenfalls Gottesdienstformate sowie die Frage nach der Zielgruppe neu durchdacht und gestaltet.
Deshalb wünschen wir uns eine Kollegin bzw. Kollegen mit einem klaren theologischen Profil, ekklesiologischen Visionen und kybernetischen Kenntnissen. Er bzw. sie bringt idealerweise Erfahrungen in der Erwachsenenbildung mit sowie die Bereitschaft, bereichsübergreifend (Kindergottesdienst, Prädikantinnen- bzw. Prädikantenarbeit) und multiprofessionell (Gemeindeberatinnen bzw. -berater, Kirchenmusikerinnen bzw. -musiker u. a.) zusammen zu arbeiten. Wir suchen jemanden mit Freude am Experimentieren, mit der Lust an neuen – auch digitalen – Verkündigungswegen mitzudenken und mit der Bereitschaft, an einem neuen Profil des Bereichs Gottesdienst mitzuwirken. Dies geschieht im Zuge der aktuellen Neustrukturierung des gesamten Hauptbereiches.
Wichtige Arbeitsfelder sind außerdem:
  • die Mitarbeit und die Weiterentwicklung der „Liturgien der Verheißung“, einer Materialdatenbank, die liturgische Bausteine zur Verfügung stellt,
  • die Entwicklung und Mitarbeit an digitalen Fortbildungsformaten und Kooperationsprojekten, wie z. B. die Zoom-Salons (zweistündige Digitalformate zur Fortbildung und für den kollegialen Austausch),
  • Entwicklung und Durchführung von Modulen für die Beratung von Gemeinden und Konventen,
  • gestalterische und beratende Arbeit in Kirchengemeinden sowie in den Aus- und Fortbildungskursen, zum Beispiel im Predigerseminar und im Pastoralkolleg.
Wünschenswert wäre es, wenn der oder die Stelleninhaberin bzw. -inhaber ein Gespür für die verschiedenen Formen der Musik im Gottesdienst hat und eine Bereitschaft zur Vernetzung mit den kirchenmusikalischen Kolleginnen bzw. Kollegen mitbringt.
Wir bieten der neuen Kollegin bzw. dem Kollegen eine Stelle mit Freiraum, kreativ und reflektiert an Gottesdiensten zu arbeiten, mit Platz für neue Ideen und mit einem experimentierfreudigem, offenen Team.
Auf diese Stelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Berufung erfolgt für acht Jahre, eine Verlängerung ist möglich. Die Vergütung erfolgt nach A 13/14. Dienstsitz ist das Dorothee-Sölle-Haus in Hamburg, Königstraße 54.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zu längeren Fahrten zu Einsatzorten in der ganzen Nordkirche und zu unregelmäßigen Arbeitszeiten an Abenden und Wochenenden.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen an das Landeskirchenamt, Dezernat für Theologie, Ökumene, Diakonie, Herrn Dr. Lars Emersleben, Dänische Str. 21 – 35, 24103 Kiel.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Pastorin Nicole Thiel, leitende Pastorin des Hauptbereichs Gottesdienst und Gemeinde, Tel.: 040 30620 1202, Pastorin Claudia Aue, Gottesdienst-Institut, Tel.: 0172 40 370 40, und Pastorin Friederike Jaeger, Gottesdienst-Institut, Tel.: 0172 3971983.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 29. April 2022. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Gottesdienststelle – P Sc
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Die Stiftung Evangelisch-Lutherische Diakonissenanstalt Alten Eichen in Hamburg sucht im Wege der Nachbesetzung für den zum 1. Dezember 2022 ausscheidenden langjährigen Stelleninhaber einen Rektor bzw. eine Rektorin als Vorsitzenden bzw. als Vorsitzende des Vorstands.
Der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin ist zugleich Vorsitzender bzw. Vorsitzende sowie Mitglied der Geschäftsführungen mehrerer Tochterstiftungen bzw. Tochtergesellschaften. Die Pfarrstelle hat einen Dienstumfang von 100 Prozent. Eine vorangehende Zeit der Einarbeitung ist gewünscht.
Die Diakonissenanstalt Alten Eichen (kurz: Diakonie Alten Eichen) besteht seit über 150 Jahren als rechtlich selbstständige diakonische Stiftung in der Tradition der Mutterhaus-Diakonie der Kaiserswerther Prägung. Sie ist ein mittelständisches diakonisches Unternehmen mit Hauptsitz in Hamburg-Stellingen. Zur Diakonie Alten Eichen gehören dort und in weiteren Hamburger Stadtteilen Einrichtungen der Altenhilfe und des Gesundheitswesens (Pflegeheime, Tagespflegehäuser für Senioren, Diakoniestationen, Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Service-Wohnanlagen des Betreuten Wohnens, ambulanter Hospizdienst, lokales Gesundheitszentrum) sowie Kindertagesstätten und Fachschulen für Sozialpädagogik. Die Diakonissenanstalt ist darüber hinaus Teilhaber an einem diakonischen Krankenhaus in Hamburg und an einem bundesweiten evangelischen Krankenhausverbund.
Die Diakonissenanstalt bildet außerdem eine eigene kleine Kirchengemeinde (gemäß Verfassung der Nordkirche in der Rechtsform einer „Anstaltskirchengemeinde“) und besitzt eine eigene Kirche. Sie wurde vor kurzem zu einem modernen Kirchen- und Veranstaltungszentrum umgestaltet. Der Rektor bzw. die Rektorin ist zugleich Pastor bzw. Pastorin unserer Kirchengemeinde und Mitglied des Kirchengemeinderats. Er bzw. sie ist pastoral insbesondere zuständig für die klein gewordene Diakonissengemeinschaft und gestaltet im Wechsel mit anderen den Sonntagsgottesdienst. Gemäß dem Konzept einer Diakonie-Kirche werden die weiteren Gottesdienste und kirchlichen Angebote der Kindertagesstätten, Fachschulen und Senioreneinrichtungen in der Regel an den Werktagen von den weiteren Pastoren bzw. Pastorinnen verantwortet.
Alten Eichen versteht sich insgesamt als ein besonderer diakonisch profilierter Ort kirchlichen Lebens in der Großstadt.
Alten Eichen hat einen umfangreichen konzeptionellen und baulichen Zukunftsprozess gestartet und wird in den nächsten Jahren durch Neubauten und Gründungen weiterer diakonischer Einrichtungen eine neue Gestalt erhalten. Dies vollzieht sich insbesondere auf dem zentralen Gelände, dem „Quartier Alten Eichen“, aber auch in weiteren Stadtteilen.
Im Sinne der Corporate Governance hat die Stiftung zwei Organe: Der Vorstand besteht aus dem Rektor bzw. der Rektorin als theologisch-diakonischem und dem Verwaltungsdirektor als kaufmännischem Vorstandsmitglied. Der Vorstand leitet und verwaltet die Stiftung, beschließt über alle ihre Angelegenheiten und trägt die gemeinsame und ungeteilte Gesamtverantwortung. Der Stiftungsrat besteht aus sechs bis zwölf Personen mit unterschiedlichen Professionen. Er berät und überwacht den Vorstand, führt die Aufsicht über seine Tätigkeit, beruft die Vorstandsmitglieder und beschließt satzungsgemäß über die Zustimmung zu besonderen Angelegenheiten.
Die näheren Aufgabenbereiche des Rektors bzw. der Rektorin sind in Satzung, Geschäftsordnung und Geschäftsverteilungsplan festgelegt.
Dazu gehören:
Der Rektor bzw. die Rektorin ist leitender Geistlicher bzw. leitende Geistliche der Stiftung, der Arbeitsfelder, der Diakonissenschwesternschaft und der Kirchengemeinde. Ihm bzw. ihr obliegen als Vorstandsvorsitzender bzw. als Vorstandsvorsitzende die Gesamtleitung des Unternehmens, die theologische und diakonische Ausrichtung durch Gestaltung des diakonisch-kirchlichen Profils und der Unternehmenskultur, Organisation der Tätigkeit des Vorstandes, Repräsentation von Alten Eichen nach innen und außen, Strategieentwicklung für alle Arbeitsbereiche, (oberste) Dienstaufsicht über alle Leitungskräfte und Mitarbeitenden, Zuständigkeit für das Personalwesen, interne und externe Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und gemeinsam mit dem Verwaltungsdirektor die wirtschaftliche und organisatorische Leitung des Gesamtunternehmens und seiner Gliederungen.
Wir freuen uns auf Bewerbungen von Pastoren bzw. Pastorinnen mit hoher theologischer und unternehmerischer Leitungskompetenz.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
  • die diakonisch-unternehmerische Strategieentwicklung und operative Führung des Gesamtbereichs in Zusammenarbeit mit weiteren Leitungspersonen,
  • die Netzwerkarbeit mit Vertretung von Alten Eichen in allen kirchlich-diakonischen Zusammenhängen und im vielfach säkular geprägten Kontext von Kooperations- und Geschäftspartnern, Behörden und Verbänden,
  • die Zuständigkeit für das Kirchen- und Veranstaltungszentrum und die Koordination des kirchlichen und seelsorgerlichen Dienstes,
  • die Verantwortung für alle Personalthemen und die Öffentlichkeitsarbeit,
  • die Leitung von Gremien und Organen im Gesamtunternehmen.
Zu Ihrem Profil gehören:
  • Verständnis von Organisations- und Prozesszusammenhängen,
  • Kommunikations- und Integrationsfähigkeit, Kontaktfreudigkeit sowie theologische und pastorale Offenheit für Menschen unterschiedlicher Religion und Profession,
  • Leitungserfahrungen und hohe Belastungsfähigkeit,
  • Offenheit für rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen,
  • Organisationstalent und Flexibilität, Konfliktfähigkeit und Krisenbegleitung,
  • wünschenswert sind weitere Aus- oder Fortbildungen, z. B. in Sozial-, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften oder in Bereichen wie Pädagogik, Kommunikation, Projektarbeit oder Team- und Organisationsentwicklung.
Sie sind wichtig für das diakonisch-kirchliche Profil von Alten Eichen.
Bei uns finden Sie u. a.:
  • Vielfältige intensive Kontakte mit besonderen Menschen und Teams,
  • große Gestaltungsmöglichkeiten,
  • die Entfaltung des Zukunftsprozesses zur Neugestaltung von Alten Eichen,
  • pastorale Kollegen bzw. Kolleginnen wie aktuell den Seelsorgepastor für alle Einrichtungen von Alten Eichen sowie die Schulpastorin als Lehrkraft und Gestalterin des kirchlich profilierten Schullebens unserer Fachschulen.
Bitte informieren Sie sich weiter über uns bei www.diakonie-alten-eichen.de.
Auf die Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen. Der zukünftige Stelleninhaber bzw. die zukünftige Stelleninhaberin wird von der Nordkirche im kirchlichen Interesse unbefristet beurlaubt und schließt mit der Diakonissenanstalt Alten Eichen einen ebenfalls unbefristeten Dienstvertrag ab. Dienstsitz ist Hamburg-Stellingen. Ein personenbezogener Dienstwagen wird gestellt. Die Vergütung ist der Verantwortung des bzw. der Vorstandsvorsitzenden angemessen. Eine Dienstwohnung steht nicht zur Verfügung. Der ständige Wohnsitz muss in Hamburg oder im unmittelbaren Umfeld in einer Stadtrandgemeinde liegen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Motivation, tabellarischem Lebenslauf, allen Abschlusszeugnissen und weiteren Qualifikations- und Erfahrungsnachweisen richten Sie bitte bis zum 15. Mai 2022 per Post oder per E-Mail an den Vorsitzenden des Stiftungsrats, Herrn Dr. Henneke Lütgerath, c/o Diakonissenanstalt Alten Eichen, Wördemanns Weg 19-23, 22547 Hamburg, E-Mail: bewerbung@diakonie-alten-eichen.de. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse. Die Berufung erfolgt durch den Stiftungsrat. Diskretion zu Ihrer Bewerbung wird zugesagt.
Auskünfte erteilen der Vorsitzende des Stiftungsrats, Herr Dr. Lütgerath, Tel.: 040 533295-81, sowie der jetzige Stelleninhaber, Pastor Dr. Torsten Schweda, Tel.: 040 5487-1001, E-Mail: t.schweda@diakonie-alten-eichen.de.
Az.: 20 Diakonissenanstalt Alten Eichen (1) – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev. Kirchengemeinde Anklam im Pommerschen Ev. Kirchenkreis sucht zum 1. Oktober 2022 eine B-Kirchenmusikerin bzw. einen B-Kirchenmusiker (m/w/d).
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent, davon sind 15 Prozent für überregionale Aufgaben vorgesehen.
In unserer Kirchengemeinde mit ihren ca. 2000 Gemeindegliedern spielt die Kirchenmusik seit langem eine wichtige Rolle. Menschen allen Alters haben durch musikalische Angebote den Weg in unsere Gemeinde gefunden und hier Gemeinschaft und Glauben erlebt. Durch die traditionsreiche Sommermusikreihe ist die Kirchenmusik für die gesamte Region von Bedeutung. Anklam ist eine Stadt mit 13 000 Einwohnern im Nordosten Mecklenburg-Vorpommerns in unmittelbarer Nähe zur Insel Usedom. Der Tourismus spielt durch das Naturschutzgebiet Peenetal und mehrere Radwanderwege eine zunehmend größere Rolle. Die Verkehrsanbindung ist durch die Nähe zur Autobahn und Bahnverbindungen gut. Anklam hat darüber hinaus eine vergleichsweise gute Infrastruktur mit Krankenhaus, Fachärzten, allen Schularten, Schwimmhalle, Einkaufsmöglichkeiten und einem breiten Vereinsleben.
Zu Ihren Aufgaben gehören
  • die Gesamtverantwortung für die Kirchenmusik in der Kirchengemeinde,
  • die musikalische Gestaltung der Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • die Weiterführung der vielseitigen Chorarbeit (Kantorei, Blechbläser, Kinderchor) mit eigener Schwerpunktsetzung,
  • die Organisation und Gestaltung der Konzerte der Anklamer Sommermusikreihe,
  • die Gewinnung und Qualifikation Ehrenamtlicher,
  • die Koordinierung und Begleitung der regionalen Kirchenmusik.
Wir suchen eine einladende Persönlichkeit, die Menschen für die Musik begeistern kann und
  • Kirchenmusik als Verkündigung und Teil der Gemeindearbeit versteht,
  • offen für die Ökumene und Zusammenarbeit mit Gemeinden und Institutionen der Region ist,
  • Organisationsgeschick und Kreativität einbringt,
  • gern in einer Dienstgemeinschaft mit Haupt- und Ehrenamtlichen an gemeinsamen Ideen arbeitet.
Wir bieten Ihnen
  • eine unbefristete Festanstellung, vergütet nach Kirchlicher Arbeitsvertragsordnung KAVO-MP,
  • die Möglichkeit, eigene Ideen und Konzepte einzubringen und zu verwirklichen,
  • eine gute finanzielle und materielle Ausstattung, sanierte Büro-, Übungs- und Probenräume, gepflegte Orgeln und Instrumente, sowie eine Notenbibliothek,
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche. Die Gemeinde plant die Sanierung eines Hauses in der Anklamer Innenstadt, in dem auf Wunsch Wohn- und Arbeitsräume entstehen könnten.
Voraussetzung für die Einstellung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Kirchenmusikstudium (B-Prüfung bzw. Bachelor) und die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung (gerne auch digital) bis zum 30. April 2022 an die Evangelische Kirchengemeinde Anklam, Baustraße 33, 17389 Anklam, anklam-buero@pek.de.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne:
Manfred Friedrich, Vorsitzender des Kirchengemeinderates, Tel.: 0152-34087051, E-Mail: kgr1-anklam@pek.de, Pastorin Petra Huse, Stellvertretende Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Tel.: 03971 833064, E-Mail: anklam1@pek.de, der Landeskirchenmusikdirektor Konja Voll, Tel.: 03834 796642, E-Mail: konja.voll@lka.nordkirche.de.
Informieren Sie sich über unsere Kirchengemeinde auch unter www.kirche-anklam.de.
Az.: 6200-08 – T Jü
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau- Münsterdorf besetzt zum 1. März 2023 die Stelle einer B-Kirchenmusikerin / eines B-Kirchenmusikers (m/w/d) im Umfang von 100 Prozent. Erforderlich für die Bewerbung ist ein abgeschlossenes Kirchenmusikstudium, gerne mit Zusatzqualifikation. Der bisherige Stelleninhaber geht nach langjähriger Tätigkeit in den Ruhestand. Barmstedt ist eine lebendige Kleinstadt im Großraum Hamburg mit guter Infrastruktur (Gymnasium und Gemeinschaftsschule vor Ort) und guter Verkehrsanbindung. Die Kirchengemeinde (ca. 10 000 Gemeindeglieder) ist mit fünf Pfarrstellen eine der größten in Rantzau-Münsterdorf und hat drei Predigtstätten: die historische Heiligen-Geist-Kirche in Barmstedt, die Osterkirche in Sparrieshoop und die Christuskapelle in Hemdingen.
Zum innergemeindlichen Arbeitsbereich gehören:
  • Orgelspiel und Klavierspiel in Gottesdiensten und Amtshandlungen,
  • Leitung und Ausbau der Chorarbeit (zwei Kinderchöre, Jugendchor, Kantorei),
  • Offenheit für Senioren-Singarbeit und ggf. musikalische Mitarbeit im Kindergarten.
Als Arbeitsbereich auf regionaler Ebene erwarten wir:
  • Entwicklung und Durchführung einer Konzertreihe in der Heiligen-Geist-Kirche und gerne auch in der Osterkirche, auch mit eigener Mitwirkung bei Orgelkonzerten,
  • Förderung des kirchenmusikalischen Nachwuchses in der Region,
  • gute Zusammenarbeit mit der Stadt Barmstedt und regionalen Vereinen und Ensembles.
Wir wünschen uns:
  • Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gemeinde und Region,
  • gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten, Teamfähigkeit, Motivationskraft,
  • Offenheit und Kompetenz auch im Bereich der Popularmusik.
Wir bieten:
  • eine lebendige Gemeinde, die allen Bereichen der Kirchenmusik aufgeschlossen und erwartungsfroh gegenübersteht,
  • in der Heiligen-Geist-Kirche eine qualitätvolle Klapmeyer-/Führer-Orgel mit großer historischer Substanz (III/34; 2021 überarbeitet von Lorenz), Truhenorgel und E-Piano,
  • in der Osterkirche eine Jehmlich-Orgel (II/25; umgesetzt und überarbeitet von Späth), E-Piano,
  • in der Christus- und in der Friedhofskapelle Positive der Firma Kemper,
  • technische Ausstattung für Beschallung und Beleuchtung; Konzertpodeste,
  • Unterstützung durch zwei C-Musikerinnen in der Region.
Die Vergütung erfolgt nach KAT. Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2022 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Barmstedt, Chemnitzstraße 28, 25355 Barmstedt.
Bewerbungsgespräche: 24. Juni / praktische Vorstellung: 19.-21. August. bzw. 26.-28. August.
Weitere Informationen können Sie im Internet unter www.kirche-barmstedt.de einsehen. Auskünfte erteilen gern: Pastorin Antje Stümke, Tel.: 04121 870748, antje.stuemke@kirche-barmstedt.de,
Kreiskantor Kristian Schneider, Tel.: 0160 4491542, E-Mail: k.schneider@nikolai-elmshorn.de, Landeskirchenmusikdirektor Hans-Jürgen Wulf, Tel.: 040 30620-1070, E-Mail: hans-juergen.wulf@lka.nordkirche.de.
Az.: 6200 - 08 – T Il
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Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Eimsbüttel im Ev. Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost, Propstei Alster-West in Hamburg, hat eine B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) im Umfang von 100 Prozent ab dem 1. Oktober 2022 zu besetzen.
Die Kirchengemeinde Eimsbüttel ist eine Gemeinde mit über 12 000 Gemeindegliedern. Ihr Gebiet entspricht weitgehend dem citynahen Stadtteil Eimsbüttel, der attraktiv, lebendig und sozial vielschichtig ist.
Die heutige Gemeinde ist 1998 durch Fusion von vier eigenständigen Gemeinden entstanden. Heute findet die kirchliche Arbeit an zwei Standorten statt, Christuskirche und Apostelkirche. Zum großen hauptamtlichen Team gehören fünf Pastorinnen und Pastoren, Mitarbeitende im Bereich Jugend-, Senioren- und Stadteildiakonie, in den vier Kindertageseinrichtungen und deren Verbundleitung, das Team der Jugendsozialarbeit, eine Gemeindesekretärin, eine Leitungsassistentin sowie im Bereich Kirchenmusik ein Kirchenmusiker mit Schwerpunkt Popularmusik (50 Prozent B-Stelle).
Die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber wird sich innerhalb dieses großen Teams einbringen und Gemeindeleben gestalten können.
Der Schwerpunkt der kirchenmusikalischen Arbeit auf der ausgeschriebenen Stelle liegt in der Pflege klassischer Kirchenmusik. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber bzw. die Stelleninhaberin Offenheit für andere Musikrichtungen mitbringen.
An der Christuskirche gibt es eine große Kantorei, die einmal im Jahr ein Oratorium aufführt, sowie die „schola cantorum“, ein Kammerensemble mit Schwerpunkt Alte Musik.
Dort gibt eine Beckerath-Orgel (1956/57, rest. 2008, II/24) den Ton an, ergänzt durch eine neue Truhenorgel. In der Apostelkirche steht eine Jehmlich-Orgel (1984, II/19) zur Verfügung. Des Weiteren ist ein Flügel der Firma Kawai vorhanden.
Die Christuskirche verfügt über eine Bose-Anlage.
Zu dem Arbeitsgebiet der Stelle gehört auch die Leitung der Kinder- und Jugendchöre: der Kinderchor für Kinder zwischen sieben und elf Jahren und der Jugendchor für Kinder ab zwölf Jahren.
Ein weiterer Kinderchor für Kinder zwischen fünf und sechs Jahren wird von einer Gesangspädagogin geleitet. Eine wichtige Tradition ist das Einstudieren eines Kindermusicals in der zweiten Woche der Hamburger Herbstferien.
Wir wünschen uns eine Person
  • die bei uns die gewachsene Arbeit weiterführt, kreativ ist und mit den Gruppen von Andachten über Gottesdienste bis zum Konzert gern mitgestaltet,
  • die Spaß an musikalischer Vielfalt hat,
  • die „generalistisch“ sein mag im positiven Sinne des Wortes und somit für verschiedene Zielgruppen ohne Berührungsängste Räume öffnen kann,
  • die kommunikativ ist und die von sich aus auf andere zugeht und die Kirchenmusik als Teil der Verkündigung versteht.
Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT), Gruppe K 10.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Die Gespräche sind geplant für den 20. Juni und 21. Juni 2022. Die praktischen Vorstellungen finden am 20., 21. und 28. August 2022 statt.
Bewerbungen werden erbeten an den Kirchengemeinderat der Ev.-luth. Kirchengemeinde Eimsbüttel, z. H. Frau Pastorin Rossella Casonato, Bei der Christuskirche 2, 20259 Hamburg, bzw. vorzugsweise elektronisch an: bewerbung@ev-ke.de; Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2022 (Poststempel / Eingang). Auskünfte erteilen: Pastorin Rossella Casonato, Tel.: 0178 119 32 41, E-Mail: pastorin.casonato@ev-ke.de, Kreiskantorin Julia Götting, Tel.: 040 6116 35 74, E-Mail: kirchenmusik@kirchengemeinde-ansgar.net.
Az.: 6200-08 – T Jü
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Grömitz im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein, schreibt ihre B-Kirchenmusikstelle (w/m/d) zur Wiederbesetzung aus:
Die Kirchengemeinde Grömitz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Kirchenmusikerin bzw. einen Kirchenmusiker (B-Examen, 34 Wochenstunden) die bzw. der die Kirchengemeinde in ihrer Verkündigung durch Ideenreichtum, Motivation und Begeisterungsfähigkeit unterstützt.
Wir wünschen uns eine gemeindenahe, kirchenmusikalische Arbeit mit Schwerpunkt auf dem Verkündigungscharakter der Musik. Kirchenmusik ist für uns die Kunst, zum einen Menschen auf musikalischem Wege mit der Botschaft von Jesus Christus zu erreichen und zu berühren und zum anderen die Gemeinde in ihrem Loben, Danken und Klagen zu begleiten.
Mit kirchlicher, klassischer und auch mit popularmusikalischer Musik können die vielen verschiedenen Menschen, egal welchen Alters oder welchen Milieus, in unserer Kirchengemeinde angesprochen und auch als Mitgestaltende in die christliche Gemeinschaft eingebunden werden.
Wir wünschen uns eine Person, deren Herz für die Menschen in unserer Gemeinde und für eine gute geschwisterliche Zusammenarbeit im Team schlägt.
Unsere Kirchengemeinde hat 2600 Mitglieder und eine Predigtstätte, die St. Nicolaikirche (Anno 1230 mit 400 Sitzplätzen; Orgel: Christensen 1993/III/27; und ein Yamaha-Digital-Piano).
In den Sommermonaten Juni bis September findet einmal wöchentlich eine „Abendmusik“ statt. Sie wird musikalisch abwechslungsreich (auch mit auswärtigen Musikerinnen bzw. Musikern und Sängerinnen bzw. Sängern) gestaltet.
Die Gemeinde freut sich über Orgeldienste in Gottesdiensten und Amtshandlungen und kirchenmusikalische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Rahmen des Stellenumfanges.
Die Kirchengemeinden Grömitz, Grube und Cismar/Kellenhusen befinden sich derzeit in einem gemeinsamen Prozess zur Entwicklung ihrer regiolokalen Zusammenarbeit. Vom künftigen Stelleninhaber bzw. der künftigen Stelleninhaberin wird erwartet, sich im Rahmen dieser zu entwickelnden regiolokalen Zusammenarbeit im Rahmen der Kirchenmusik einzubringen und von den Gemeinden erarbeitete Konzepte mit Leben zu füllen. Grömitz ist ein Ostseebad und liegt 40 km nördlich von Lübeck. Der Tourismus spielt eine bedeutende Rolle. Entsprechend groß ist während der Saison das Freizeit- und Kulturangebot. Grömitz hat eine Grund- und Gemeinschaftsschule. Das Gymnasium mit Schulbusanbindung befindet sich ca. zehn Kilometer entfernt in Neustadt. Weitere Informationen zur Kirchengemeinde Grömitz erhalten Sie unter: www.ev-kirche-groemitz.de.Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Die Vergütung erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT). Die Kirchengemeinde kann eine günstige Vier-Zimmer-Wohnung zur Verfügung stellen.
Vorstellungstage sind der 24. und 25. Mai 2022.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden erbeten bis zum 8. Mai 2022 an: Ev.- Luth. Kirchengemeinde Grömitz, Schulweg 1, 23743 Grömitz, Ev-Kirche-Groemitz@outlook.de. Auskünfte erteilen gerne: Pastor Holger J. Lorenzen, Tel.: 04562 25260, E-Mail: Ev-Kirche-Groemitz@outlook.de, Hans-Jürgen Wulf, Landeskirchenmusikdirektor im Sprengel Schleswig und Holstein und im Sprengel Hamburg und Lübeck, Tel.: 040 30620-1070, E-Mail: Hans-Juergen.Wulf@lka.nordkirche.de.
Az.: 6200-08 – T Jü
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderbrarup im Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg möchte baldmöglichst eine C-Kirchenmusikstelle (ca. 50 Prozent / 21 Wochenstunden) besetzen.
Die Kirchengemeinde Süderbrarup besteht aus ehemals fünf Kirchengemeinden (Böel und Norderbrarup im Norden, Süderbrarup-Loit in der Mitte und Boren und Ulsnis im Süden), die sich zum 1. Januar 2019 zu einer Gemeinde zusammengeschlossen haben.
Die Kirchengemeinde Süderbrarup liegt in der südlichen Mitte der Landschaft Angeln im Norden Schleswig-Holsteins, ca. 30 km südöstlich von Flensburg und umfasst das politische Amt Süderbrarup. Im Süden grenzt sie direkt an die Schlei. Schulangebote aller Art gibt es in erreichbarer Nähe ebenso wie Einkaufmöglichkeiten, Ärzte und Apotheken. Die Städte Schleswig und Kappeln sind mit dem Auto in zwanzig bzw. zehn Minuten erreichbar. Von Süderbrarup aus gibt es attraktive Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr. In Süderbrarup besteht auch ein Bahnhof an der Strecke Kiel-Flensburg.
Die Kirchengemeinde hat zwei C-Kirchenmusikstellen, von denen die Stelle für Süderbrarup-Böel-Norderbrarup neu zu besetzen ist. Die andere Stelle ist besetzt und primär für den südlichen Bereich Boren und Ulsnis zuständig. Seit Bestehen der fusionierten Kirchengemeinde wird quartalsweise ein Orgelplan für die Gesamtgemeinde mit den Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusikern erstellt, um Planungssicherheit aber auch Freiräume zu ermöglichen.
Wir suchen Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die
  • Lust haben, sich auf vier (bis sechs) verschiedene Orgeln einzulassen, die ganz unterschiedliche Möglichkeiten bieten (von einer Barockorgel in Ulsnis über zwei gut renovierte Marcussen-Orgeln von 1867/1887 in Böel / Norderbrarup und zwei Neubauten von 1972/1981 in Süderbrarup/Loit sowie einen Neubau von 1998 mit vier Registern einer Marcussen-Orgel von 1871 in Boren,
  • Freude daran haben, nach der schwierigen Corona-Zeit die Chorarbeit in Süderbrarup wieder zu beleben, etwa eine Reihe von Passionsandachten musikalisch mit anderen Musikerinnen bzw. Musikern zu planen,
  • Gottesdienste in Süderbrarup und teilweise in Böel und Norderbrarup abwechslungsreich musikalisch zu gestalten und dabei auch neuere musikalische Formen einzubringen,
  • Lust haben, die vorhandenen Freiräume zu nutzen und kreative Impulse zu setzen,
  • teamfähig sind und Organisationsgeschick mitbringen,
  • Freude haben an gemeinsamen kirchenmusikalischen Projekten in der Gemeinde.
In Zusammenarbeit mit dem Stelleninhaber der anderen Kirchenmusikstelle, einer Pastorin und zwei Pastoren der Kirchengemeinde, dem Kirchengemeinderat und den ehrenamtlich Tätigen bietet sich Ihnen eine interessante kirchenmusikalische Tätigkeit, die viel Raum lässt für eigene kreative Gestaltung. Das Zusammenwachsen von fünf Kirchengemeinden zu einer Gemeinde kann und sollte auch von unseren gemeinsamen Kirchenmusikerinnen bzw. Kirchenmusikern mitgestaltet werden.
Der Dienstsitz wird Süderbrarup sein. Das Entgelt erfolgt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT).
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Der Führerschein und ein eigenes Kraftfahrzeug sind erforderlich.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 30. April 2022 an den Vorsitzenden des Kirchengemeinderats, Michael Jürgensen, über das Kirchenbüro der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süderbrarup, Holmer Str. 3A, 24392 Süderbrarup, Tel.: 04641 2271, E-Mail: suederbrarup@kirche-slfl.de oder an den stellvertretenden Kirchengemeinderatsvorsitzenden, Pastor Dr. Frank Schnoor, Tel.: 04641 989608; E-Mail: schnoor@suederbrarup-kkslfl.de. Fachliche Fragen beantwortet zusätzlich auch Kreiskantor Thomas Euler, Tel.: 04642 911127, E-Mail: euler.musik@kirche-slfl.de.
Az.: 6200-08 – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breklum im Ev.-Luth. Kirchenkreis Nordfriesland sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Referentin bzw. einen Referenten (m/w/d) für Kinder- und Jugendarbeit mit Leitung des gemeindlichen Pfadfinderstammes im Stellenumfang von 30 Wochenstunden.
Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Möglichkeit der Verlängerung besteht.
Die Kirchengemeinde Breklum ist eine lebendige Gemeinde im Herzen Nordfrieslands. Kreative Gottesdienstangebote, ein vielseitiges Gemeindeleben und eine abwechslungsreiche Kinder- und Jugendarbeit zeichnen sie aus. Hierfür brauchen wir Sie als Verstärkung!
Ihre Aufgaben sind unter anderem:
  • Leitung des gemeindlichen Pfadfinderstammes „Rüm Hart“:
    Koordination der wöchentlichen Gruppenstunden, Leitung von Lagern und Aktionen in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gruppenleitungen; Schulung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeitenden; Begeisterung weiterer Kinder und Jugendlicher für die Pfadfinderei
  • konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in allen Facetten: Kinder- und Jugendgottesdienst; Begleitung und Schulung von Teamern; weitere Angebote für Kinder und Jugendliche
Wir bieten:
  • Kooperation und Unterstützung durch weitere haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende. Dazu zählen ein hauptamtlicher Diakon (50 Prozent), zwei Pastoren, eine Gemeindesekretärin, zwei Küster, zwei Organisten sowie ein motivierter Kirchengemeinderat, dem die Kinder- und Jugendarbeit sehr am Herzen liegt
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit kirchlichen Einrichtungen, die ihren Sitz in Breklum haben (Zentrum für Mission und Ökumene/Jugendcampus, Christian Jensen Kolleg, Kirchenkreis Nordfriesland, Ev. Regionalzentrum Westküste)
  • Unterstützung durch den Förderverein Ev. Gemeindepfadfinder
  • Begegnungsmöglichkeiten mit unseren Partnergemeinden in Indien und Estland
  • ein für die Pfadfinderarbeit zur Verfügung stehendes Waldstück im nahe gelegenen Sönnebüller Forst sowie einen Bus für dienstliche Fahrten mit Anhänger
  • ein modernes Gemeindehaus mit Freigelände zur Durchführung von Angeboten für Kinder und Jugendliche
  • Material für die Ausgestaltung von Gruppenstunden, Freizeiten und Aktionen
  • viele Möglichkeiten der inhaltlichen und konzeptionellen Gestaltung
  • Mithilfe bei der Wohnungssuche in Nordfriesland und Unterstützung bei einer eventuellen Suche einer ergänzenden Anstellung im pädagogischen Bereich
  • Entgelt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
Wir erwarten:
  • ein abgeschlossenes Studium, eine Ausbildung im pädagogischen Bereich oder eine ähnliche Qualifikation
  • Freude an der Gestaltung von kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit in vielerlei Gestalt
  • direkte Erfahrungen mit Pfadfinderarbeit sind nicht erforderlich, jedoch die Bereitschaft, bei einem Quereinsteigerkurs notwendiges Pfadfinderwissen zu erwerben
  • einen lebendigen christlichen Glauben und den Wunsch, diesen weiterzugeben
  • Offenheit, Kontaktfreudigkeit, Kreativität und Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Aktionen und Fahrten, auch am Wochenende und in den Ferien
  • Kirchenmitgliedschaft (ACK) wird vorausgesetzt
Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis zum 15. Juni 2022 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breklum, Kirchenstraße 24, 25821 Breklum.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Pastor Simon Frömming, Tel.: 04671 3496, E-Mail: pastor@kirche-breklum.de, oder der Vorsitzenden des Kinder- und Jugendausschusses, Judith Feist, Tel.: 04671 931625.
Az.: 30 Breklum – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg sucht zum 1. Oktober 2022 eine gemeindepädagogische Mitarbeiterin bzw. einen gemeindepädagogischen Mitarbeiter (w/m/d) zu 0,5 Vbe (19,5 Wochenstunden; unbefristet). Die Anerkennung des Berufsabschlusses erfolgt nach den §§ 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG).
Die mittelalterliche Kleinstadt Burg Stargard ist umgeben von sieben Bergen. Sie liegt in einer märchenhaften und sehr schönen Landschaft. Der Ort hat die älteste Höhenburg Deutschlands. Ein lebendiger Burgverein pflegt die Traditionen. Mit der Burg Stargarder Feuerwehr und dem Bürgermeister gibt es eine verlässliche Zusammenarbeit, kurze Wege ermöglichen hier schnelle Absprachen. Zwei Supermärkte, einige Geschäfte, Arztpraxen und die Post beleben den Ort. 7 000 Einwohnerinnen und Einwohner (inklusive der dazugehörigen Dörfer) gibt es hier. Im Ort befindet sich ein Bahnhof – die Züge fahren im Stundentakt nach Neubrandenburg bzw. nach Berlin oder Richtung Ostsee.
Unsere Kirchengemeinde besteht aus drei kürzlich fusionierten Kirchengemeinden mit etwa 960 Mitgliedern.
In Burg Stargard und den umliegenden Dörfern gibt es fünf Kindertagesstätten, drei Schulen und ein Behindertenwohnheim der Diakonie. Die hiesigen Kinder sind Christenlehre gewöhnt. Was sind Ihre gemeindepädagogischen und spirituellen Begabungen? Darauf sind wir gespannt! Eine vorhandene gemeindepädagogische Konzeption für die Region kann ebenfalls Orientierung bieten (kann gern übersandt werden).
Wir wünschen uns von Ihnen:
  • Einfühlungsvermögen, um auf Menschen in und außerhalb der Kirchengemeinde zuzugehen
  • eigenverantwortliches Arbeiten, Teamfähigkeit und Humor in einem motivierten Team mit zwei Pastorinnen bzw. Pastoren, Kantorin, Küster und Sekretärin
  • Mut, um die Herausforderungen der Zeit anzunehmen und neue gemeindepädagogische Angebote zu gestalten
  • Mobilität (Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug)
Zu Ihren Aufgaben gehören:
  • kontinuierliche Angebote und Projekte für Kinder aller Altersgruppen, Jugendliche sowie für Familien
  • Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Einrichtungen (Schulen, Kindertagesstätten)
  • Netzwerkarbeit in der Kommune zur Begegnung mit Menschen am Rand
  • Zusammenarbeit mit der Diakonieeinrichtung „Haus Barmherzigkeit“
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Voraussetzung für Ihre Bewerbung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland.
Wir freuen uns auf Sie!
Diese gemeindepädagogische Stelle kann kombiniert werden mit der ausgeschriebenen gemeindepädagogischen Stelle der Nachbarkirchengemeinde Wanzka (0,5 Vbe).
Gern sind wir behilflich bei der Suche nach einer Stellenergänzung (z. B. Religionsunterricht oder Erzieherin bzw. Erzieher) und beim Suchen von Wohnraum. Arbeitsräume, EDV und Lager sind vorhanden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. August 2022 an die Gemeindesekretärin der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Stargard Land, Frau Heike Lohmann, Grabenstraße 6, 17094 Burg Stargard.
Auskünfte erteilt Regionalreferentin Felicitas Rohde-Schaeper, Tel: 0395 5666062, E-Mail: felicitas.rohde-schaeper@elkm.de.
Az.: 30 St. Johannes Stargard Land – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Diakonin bzw. einen Diakon (m/w/d) oder eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen (m/w/d) oder eine Sozialpädagogin bzw. einen Sozialpädagogen (m/w/d) für die Kinder- und Jugendarbeit.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden).
Die Kommune Stockelsdorf mit ihren ca. 17 000 Einwohnern liegt in einer landschaftlich reizvollen Umgebung nahe der Hansestadt Lübeck und der Ostsee.
Vor Ort gibt es Kindertagesstätten, drei Grundschulen und eine Gesamtschule. Gymnasien befinden sich in den Nachbarstädten Lübeck und Bad Schwartau. Es bestehen außerdem gute Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote.
Die Kirchengemeinde Stockelsdorf ist volkskirchlich geprägt. Zu ihr gehören ca. 7 200 Gemeindeglieder. Ein wichtiger Arbeitsbereich der Kirchengemeinde sind die fünf Kindertagesstätten in eigener Trägerschaft. Das Gemeindeleben ist vielfältig und lebendig. Es wird getragen von zahlreichen engagierten Ehrenamtlichen und einem kompetenten Team Hauptamtlicher.
Dazu gehören unter anderem drei Pastorinnen und Pastoren, eine Diakonin und Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sowie Verwaltungskräften, die eng im Team zusammenarbeiten.
Das Arbeitsfeld umfasst folgende Aufgaben:
  • inhaltliche Kinder- und Jugendarbeit in Gruppen und Projekten in Absprache und Zusammenarbeit mit der Diakonin
  • Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten
  • die Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen
  • Religionspädagogik in Kooperation
  • Planung und Durchführung von Jugendgottesdiensten
  • konzeptionelle Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit
  • Kooperation mit den Schulen vor Ort
  • offene Arbeit und Angebote für Jugendliche auf dem Kirchvorplatz
  • Gestaltung der Präsenz von Kirche im öffentlichen Raum
Einzelheiten werden in einer Dienstbeschreibung mit der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter vereinbart.
Wir wünschen uns eine Person, die befähigt ist, andere für den christlichen Glauben zu begeistern, die Beziehungen zu Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aufbauen kann und die nach Möglichkeit eigene Erfahrungen aus diesen Bereichen mitbringt.
Wir erwarten:
  • einen Fachhochschulabschluss als Diakonin bzw. Diakon, Gemeindepädagogin bzw. Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge,
  • Erfahrung in der Arbeit mit Ehrenamtlichen
  • die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (bitte Nachweis beifügen)
  • den Besitz der Fahrerlaubnis B (Klasse 3) und die Bereitschaft, das Privat-Kfz für Dienstfahrten einzusetzen
  • Bereitschaft zur Fortbildung
  • Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem engagierten hauptamtlichen und ehrenamtlichen Team; wöchentliche Dienstbesprechungen mit den Pastorinnen und Pastoren und der Diakonin
  • Kompetenz in modernen Medien und die Bereitschaft, digitale Formate weiter zu entwickeln (Online-Gottesdienste)
Wir bieten:
  • eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit abwechslungsreichen Aufgaben und viel Eigenverantwortung
  • Freiraum in der Gestaltung der Arbeit innerhalb der jeweiligen Tätigkeitsbereiche
  • gute räumliche Bedingungen
  • tarifliche Sonderzuwendungen
  • Zusatzversorgung (VBL)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen ein Entgelt nach der Entgeltgruppe K 9 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT)
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Mai 2022 an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Stockelsdorf, Herrn Ernst-Ullrich Saul, Ahrensböker Straße 5 in 23617 Stockelsdorf oder per E-Mail an saul@kirche-stockelsdorf.de. Als Anlage zu Ihrer E-Mail verwenden Sie bitte ausschließlich Dateien im PDF-Format.
Telefonische Auskünfte erteilt Frau Maren Griephan unter E-Mail: griephan@kirche-stockelsdorf.de oder Tel.: 0451 49 66 49.
Az.: 30 Stockelsdorf – DAR Bk
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In der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wanzka im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle mit einer Gemeindepädagogin bzw. einem Gemeindepädagogen oder mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation (w/m/d) mit dem Schwerpunkt für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu besetzen. Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 50 Prozent. Die Anerkennung des Berufsabschlusses erfolgt nach den §§ 4 und 5 Diakonen- und Gemeindepädagogendienstgesetz (DGpDG).
Wenn Sie Lust haben
  • die Stelle als Gemeindepädagogin bzw. als Gemeindepädagoge mit Ihrer Person und dem christlichen Glauben auszufüllen,
  • in einem motivierten Team gemeinsam mit einer Pastorin, einer Kirchenmusikerin, einer weiteren Gemeindepädagogin, einem Küster, einer Verwaltungsmitarbeiterin und einem Sekretär zu arbeiten,
  • in einer flächengroßen Kirchengemeinde mit vier Seelsorgebereichen auf Menschen offen zuzugehen und sie zusammenzuführen,
  • gemeinsam mit Kindern und Familien aktiv zu werden und für sie geistliche Angebote zu schaffen,
  • auf regelmäßige Kinderkirchentreffs in den Seelsorgebereichen Feldberg, Peckatel-Prillwitz und Rödlin-Warbende in Zusammenarbeit mit Eltern, überregionale Kinder- und Jugendprojekte mitzugestalten,
  • eigene Schwerpunkte und Akzente zu setzen,
  • in Dörfern im Osten Mecklenburgs (Feldberg hat schon einen kleinstädtischen Charakter) zwischen den Naturschutzgebieten Nonnenhof und Feldberger Seen zu arbeiten,
  • dort Ihre Livebalance zu gestalten, wo andere Urlaub machen – nur 1,5 Stunden von Berlin entfernt,
  • Kultur zwischen der Residenzstadt Neustrelitz und Neubrandenburg zu erleben,
dann bewerben Sie sich jetzt und kommen zu uns!
Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland. Anstellung und Entgeltzahlung erfolgen nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Ein Führerschein Klasse B und ein eigenes Fahrzeug sind erforderlich. Bei der Wohnungssuche sind wir behilflich. Arbeitsräume, EDV und Lager sind vorhanden.
Diese gemeindepädagogische Stelle kann kombiniert werden mit der ausgeschriebenen gemeindepädagogischen Stelle der Nachbarkirchengemeinde St. Johannes Stargard Land (0,5 Vbe).
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 31. August 2022 an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wanzka, Herrn Alexander Hanisch, Blankenseer Straße 34, 17237 Blankensee OT Rödlin.
Auskünfte erhalten Sie bei Regionalreferentin Felicitas Rohde-Schaeper, Tel.: 0395 5666062, E-Mail: felicitas.rohde-schaeper@elkm.de.
Az.: 30 Wanzka – DAR Bk
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Im Pfarrsprengel Neuburg/Hornstorf/Dreveskirchen/Kirchdorf in der Propstei Wismar des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg ist die Stelle einer gemeindepädagogischen Mitarbeiterin bzw. eines gemeindepädagogischen Mitarbeiters (m/w/d) mit Fachschul‐ bzw. Fachhochschulabschluss zum baldmöglichsten Zeitpunkt zu besetzen.
Der Stellenumfang beträgt 50 Prozent einer Vollzeitstelle. Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg‐Pommern (KAVO‐MP). Wir sind gern behilflich, eine weitere Arbeitsmöglichkeit zu finden, z. B. als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer oder im Freizeitbereich der Schulen.
Der Hauptort der Arbeit wird Kirchdorf auf der Insel Poel sein, daneben in geringem Umfang Dreveskirchen. In Neuburg arbeitet ein Gemeindepädagoge (25 Prozent), der auch die ehrenamtlichen Kinderangebote in Hornstorf mit betreut. Neben kontinuierlicher Arbeit in Kirchdorf und Dreveskirchen sind punktuelle Angebote für Kinder und Familien aller vier Kirchengemeinden geplant.
Arbeitsfelder:
  • Christenlehre/Kinderkirche und bei Bedarf: Krabbelgruppe
  • Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen und Teamern (konfirmierten Jugendlichen)
  • generationsübergreifende Projektarbeit (z. B. Familiengottesdienste, Freizeiten, Feste)
  • Leitung einer Kindergottesdienstgruppe
  • Projekte oder regelmäßige Angebote in zwei Kindergärten und einer Schule
Bei uns finden Sie:
  • Ehrenamtliche, die Kinderangebote mitgestalten
  • Zusammenarbeit mit der Evangelischen Musikschule Wismar
  • Räume, die für die Kinderarbeit eingerichtet sind, und ein eigenes Arbeitszimmer
  • großes Außengelände auf den Pfarrhöfen, die zu Kinderprojekten einladen
Wichtig sind:
  • neben der gemeindepädagogischen Fachkompetenz ein Führerschein und digitale Kompetenzen
Wir fördern die Teilhabe von Menschen jeden Geschlechts und die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Da in dieser Dienststelle bezogen auf die Qualifikationsebenen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Bei der Wohnungssuche sind wir gern behilflich. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 15. Mai 2022 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kirchdorf, Möwenweg 9, 23999 Insel Poel. Auskunft erteilt: Pastor Roger Thomas, Tel.: 0151 4626 5364.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Az.: 30 Kirchdorf – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Pfarramtliche Personalnachrichten

Ernannt wurden:

mit Wirkung vom 1. März 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Caroline Boysen zur Pastorin der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Basthorst, Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg;
mit Wirkung vom 1. April 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit der Pastor Johannes Hacker zum Pastor der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Luther-Kirchengemeinde Neumünster-Tungendorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein;
mit Wirkung vom 1. April 2022 die Pastorin Susanne Lehmann, Hamburg, zur Pastorin der Pfarrstelle der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Lukas zu Hamburg-Fuhlsbüttel, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost;
mit Wirkung vom 1. April 2022 die Pastorin Susanne Schumacher zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-luth. Michaelis-Kirchengemeinde Hamburg-Neugraben, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost.

Bestätigt wurden:

mit Wirkung vom 1. April 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Anna Sofia Benkiser-Eklund, Glinde, zur Pastorin der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes Glinde, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost;
mit Wirkung vom 1. März 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl des Pastors Merten Biehl, Nortorf, zum Pastor der 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nortorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde;
mit Wirkung vom 1. März 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Sabrina Biehl, Nortorf, zur Pastorin der 3. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nortorf, Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde;
mit Wirkung vom 1. April 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl des Pastors Jonas Goebel, Hamburg, zum Pastor der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Auferstehungskirchengemeinde Hamburg-Lohbrügge, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost;
Mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2028 die Wahl der Pastorin zur Pastorin der 6. Pfarrstelle für Vertretungsdienste im Kirchenkreis Plön-Segeberg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Josephine Teske, Büdelsdorf, zur Pastorin der 5. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Meiendorf-Oldenfelde, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-Ost.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 bis einschließlich 30. September 2030 der Pastor Christof Jaeger, Hamburg, in die 2. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreisverbandes Hamburg für Krankenhausseelsorge;
mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 30. Juni 2030 die Pastorin Dietlind Jochims in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für die Flüchtlingsbeauftragte – Beauftragte für Migration, Asyl und Menschenrechtsfragen (erneute Berrufung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. April 2030 die Pastorin Maike Lauther-Pohl in die Projektpfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für die Ev. Akademie Breklum im Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog;
mit Wirkung vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 31. Mai 2030 die Pastorin Marianna Nestoris in die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für den Dienst in der Evangelischen Auslandsberatung (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 der Pastor Rupert Schröder in die 1. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. April 2023 der Pastor Wulf Schünemann in die 6. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 16. April 2022 bis einschließlich 30. September 2022 die Pastorin Antje Schwartau, Hamburg, in die 8. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für kirchenkreisliche Dienstleistung (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. April 2022 bis einschließlich 30. Juni 2023 der Pastor Klaus Struve in die 4. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 bis einschließlich 30. November 2024 (Eintritt in den Ruhestand) die Pastorin Maren von der Heyde in die 1. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein für Diakonische Aufgaben (erneute Berufung).

Berichtigung

zum Eintrag „Berufen wurden“ im KABl. 2/2022 (S. 98):
Berufen wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 30. Juni 2030 die Pastorin Frauke Niejahr, Hamburg, in die 5. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Vakanzvertretungen und Strukturanpassungen.

Beauftragt wurde:

mit Wirkung vom 1. März 2022 im Rahmen seines Pfarrdienstverhältnisses auf Probe der Pastor Dr. Sebastian Dittmers mit einem Dienstauftrag zur Verwaltung der 1. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Reinfeld im Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg (Auftragsänderung).

Beurlaubt wurden:

mit Wirkung vom 1. August 2022 bis einschließlich 31. Juli 2027 der Pastor Lars Reimann, Kiel, gemäß § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2023 der Pastor Peter Stockmann, Parchim, gemäß § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 bis einschließlich 31. Dezember 2022 die Pastorin Dr. Birgit Vočka, Ellerbek, gemäß 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD;
mit Wirkung vom 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2023 die Pastorin Jessica Warnke-Stockmann, Parchim, gemäß § 71 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Pfarrdienstgesetz der EKD.

Übertragen wurden:

mit Wirkung vom 1. Juni 2022 bis einschließlich 31. Mai 2032 dem Pastor Dr. Tobias Sarx, aufgrund seiner von der Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises am 23. Oktober 2021 erfolgten Wahl das Amt des Propstes des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises für die Propstei Stralsund und gleichzeitig als Pastor im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises für das pröpstliche Amt in der Propstei Stralsund.

Entlassen wurde:

mit Wirkung vom 1. April 2022 der Pastor Alexander Wohlfahrt auf seinen Antrag nach den Bestimmungen der §§ 100 und 101 Pfarrdienstgesetz der EKD aus dem Dienst der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Dr. Carsten Berg;
mit Wirkung vom 1. August 2022 die Pastorin Gerlinde Brandt;
mit Wirkung vom 1. Juli 2022 der Pastor Jakob Delfs in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. Mai 2022 die Pastorin Regina Franzen in Flensburg;
mit Wirkung vom 1. September 2022 die Pastorin Anne-Barbara Kretschmann in Laage;
mit Wirkung vom 1. Juni 2022 der Pastor Joachim Masch in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Thomas Nolte in Flensburg;
mit Wirkung vom 1. August 2022 die Pastorin Birgit Penning in Geesthacht;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Thomas Rust;
mit Wirkung vom 1. August 2022 der Pastor Matthias Schlenzka in Kiel;
mit Wirkung vom 1. März 2022 der Pastor Ulfert Sterz in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. September 2022 die Pastorin Frauke Stöckel in Büchen;
mit Wirkung vom 1. August 2022 der Pastor Joachim Tröstler in Hamburg;
mit Wirkung vom 1. September 2022 der Pastor Dr. Dietrich Werner.

Verstorben im Amt:

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Pastor
Matthias Bohl
geboren am 20. Februar 1961 in Demmin
gestorben am 2. Dezember 2021 in Zerrenthin
Matthias Bohl wurde am 7. Januar 1990 in Zerrenthin ordiniert.
Danach wurde er zunächst in die Pfarrstelle Zerrenthin übersandt bevor ihm diese Pfarrstelle dann mit Wirkung vom 1. Mai 1995 übertragen wurde. Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Zerrenthin wurde ihm dann am 1. September 1995 übertragen. Mit Wirkung vom 16. Oktober 2006 wurde ihm die 1. Pfarrstelle des Pfarrsprengels Zerrenthin, Rollwitz und Jatznick übertragen.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Matthias Bohl.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.

Verstorben im Ruhestand:

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Theologe i. R.
Dr. Hermann Peiter
geboren am 22. Oktober 1935 in Stötterlingen
gestorben am 1. Januar 2022
Dr. Hermann Peiter wurde am 9. Oktober 1983 in Kirchnüchel ordiniert.
Danach war er zunächst auf der Schulpfarrstelle am Gymnasium in Lütjenburg tätig. Als ordinierter Theologe und kirchlicher Mitarbeiter wirkte er bis zu seinem Ruhestand im November 1983 in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Kirchnüchel.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Dr. Hermann Peiter.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Heinz Däblitz
geboren am 6. Februar 1927 in Wendischhagen, jetzt Malchin
gestorben am 9. Februar 2022 in Demmin
Heinz Däblitz wurde am 15. April 1954 in Göhren ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger und Pastor in Göhren. Mit Wirkung vom 1. September 1958 wurde er mit der Verwaltung der Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Dassow beauftragt. Diese Pfarrstelle wurde ihm dann mit Wirkung vom 1. Juni 1961 übertragen. Die Übertragung der Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Frauenmark erfolgte mit Wirkung vom 1. Oktober 1974. Nach einer Abordnung und Beauftragung für pfarramtliche Dienste in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Schwinkendorf wurde ihm mit Wirkung vom 1. Februar 1979 die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Staven übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand, der mit Wirkung vom 1. Februar 1992 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Heinz Däblitz.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Klaus Bartsch
geboren am 31. Dezember 1936 in Arys (Ostpreußen)
gestorben am 8. Februar 2022 in Feldberger Seenlandschaft
Klaus Bartsch wurde am 27. September 1970 in Schwerin ordiniert.
Anschließend war er Hilfsprediger und Pastor in Schillersdorf. Mit Wirkung vom 1. Januar 1979 wurde ihm die Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Woldegk übertragen.
Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juli 1997 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Klaus Bartsch.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor i. R.
Ernst-Justus Pfeifer
geboren am 10. Dezember 1936 in Frankfurt (Oder)
gestorben am 19. Februar 2022 in Delmenhorst
Ernst-Justus Pfeifer wurde am 25. April 1965 in Rendsburg ordiniert.
Anschließend war er Hilfsgeistlicher und Pastor in der Kirchengemeinde Nortorf. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1972 wurde ihm die 4. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Husum übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. September 1997 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Ernst-Justus Pfeifer.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 -864,
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Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 1900 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 4. Ausgabe 2022:
Mi., 6. April 2022,
30. April 2022,
für die 5. Ausgabe 2022:
Di., 10. Mai 2022,
31. Mai 2022,
für die 6. Ausgabe 2022:
Fr., 10. Juni 2022,
30. Juni 2022.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. Hinweise zum Einrichen von Texten finden sich regelmäßig in den Nordkirchenmitteilungen.
In Fällen, in denen in Stellenausschreibungen Ehrenamtliche mit ihren privaten Kontaktdaten als Ansprechpersonen genannt werden, ist es nötig, sich eine Einwilligung bestätigen zu lassen.
Ein Muster dafür finden Sie auf www.datenschutz-nordkirche.de.
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Einzelexemplar: 2 Euro
Der fortlaufende Bezug erfolgt über das Landeskirchenamt.
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