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Hinweis Stiftungsfondsrat „Schönberger Musiksommer“

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Der Stiftungsfondsrat „Schönberger Musiksommer“ ist eine nicht rechtsfähige Stiftung e. V. privaten Rechts.
Der Stiftungsfondsrat entscheidet über die Verwendung der Erträge des Stiftungsfondsvermögens und etwaiger zum Verbrauch bestimmter Mittel. Der Stiftungsfondsrat wirbt Spenden und weiteres Fondsvermögen ein. Des Weiteren bereitet der Stiftungsfondsrat die avisierte Gründung der Stiftung „Schönberger Musiksommer“ vor.
Der Stiftungsfonds fördert künstlerischen Nachwuchs und sichert die musikalische Arbeit der Kirchengemeinde Schönberg und des Schönberger Musiksommers.
Die Redaktion
März 2022