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Vereinbarung
über die Beteiligungsrechte der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland bei der Besetzung konfessionsgebundener Professuren und bei dem Erlass oder Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen an der Universität Hamburg

Vom 16. Dezember 2022

(KABl. A 2023 Nr. 2 S. 3)

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Die Freie und Hansestadt Hamburg,
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke,
vertreten durch Frau Staatsrätin Dr. Eva Gümbel,
(im Folgenden BWFGB),
die Universität Hamburg,
vertreten durch den Präsidenten Herrn Univ.-Prof. Dr. Hauke Heekeren
(im Folgenden UHH),
und
die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland,
vertreten durch die Kirchenleitung, diese vertreten durch die Landesbischöfin Frau Kristina Kühnbaum-Schmidt als vorsitzendes Mitglied und Herrn Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf als weiteres Mitglied der Kirchenleitung,
(im Folgenden Nordkirche),
schließen auf Grundlage des Artikel 5 Absatz 2 des Vertrags zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Nordkirche in Rechtsnachfolge der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 29. November 2005 sowie auf der Grundlage guter und vertrauensvoller Beziehungen bezüglich der Besetzung von konfessionsgebundenen Professuren und bezüglich der Regelung von Studien- und Prüfungsordnungen für Studiengänge der Evangelischen Theologie und für die Lehramtsstudiengänge Evangelische Religion an der UHH folgende Vereinbarung:
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Artikel 1

Die Nordkirche wird bei der Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern auf bekenntnisgebundene Professuren der evangelischen Theologie (im Folgenden: „konfessionsgebundene Professur“) folgendermaßen eingebunden:
  1. Die Nordkirche wird durch die UHH informiert, wenn eine konfessionsgebundene Professur am Fachbereich Evangelische Theologie oder in der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät (Religionspädagogik und -didaktik) zu besetzen ist. Die Nordkirche erhält dazu rechtzeitig vor Veröffentlichung einer Ausschreibung Kenntnis vom Text der Ausschreibung der jeweiligen Professur.
  2. Nachdem die UHH im Berufungsverfahren die Auswahlentscheidung hinsichtlich einer zu berufenden Kandidatin bzw. eines zu berufenden Kandidaten getroffen hat, erhält die Nordkirche in vertraulicher Form Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme in Bezug auf Bekenntnis und Lehre der Kandidatin bzw. des Kandidaten, für welche eine Frist von vier Wochen gewährt wird. Werden Bedenken geäußert, die sich auf die kirchliche Lehre bzw. das Bekenntnis beziehen und im Einzelnen begründet werden, wird die UHH diese Stellungnahme beachten. Will die UHH trotz kirchlicher Bedenken das Berufungsverfahren fortsetzen, so werden die Bedenken mit Vertreterinnen bzw. Vertretern der Fakultät und der Nordkirche erörtert. Hält die Nordkirche ihre Bedenken aufrecht, wird eine Berufung nicht vorgenommen, es sei denn, die Freiheit der Wissenschaft würde ernsthaft gefährdet.
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Artikel 2

Bei Erlass oder Änderungen von Studien- und Prüfungsordnungen für Studiengänge der Evangelischen Theologie und für die Lehramtsstudiengänge Evangelische Religion wird seitens der UHH das vorherige Einvernehmen mit der Nordkirche hergestellt. Das Einvernehmen kann nur versagt werden, wenn Lehrinhalte dem Bekenntnis oder der Lehre der Nordkirche widersprechen oder bekenntnisgemäße Lehre nicht mehr in ausreichender Weise Berücksichtigung findet.
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Artikel 3

Bei der Akkreditierung von Studiengängen erfolgt eine Beteiligung der Nordkirche gemäß den §§ 24 und 25 der Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Studienakkreditierungsverordnung) vom 6. Dezember 2018 in der jeweils geltenden Fassung sowie den Eckpunkten für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13. Dezember 2007).
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Artikel 4

In wesentlichen Angelegenheiten, welche die evangelische Theologie sowie die evangelische Religionspädagogik/-didaktik an der UHH betreffen, vereinbaren die Vertragsparteien eine gegenseitige Abstimmung und Information.
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Artikel 5

Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hamburg, 8. Dezember 2022
Hamburg, 14. Dezember 2022
Dr. Eva Gümbel
-Staatsrätin BWFGB-
Prof. Dr. Hauke Heekeren
-Präsident UHH-
Hamburg, 16. Dezember 2022
Hamburg, 16. Dezember 2022
Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
-Vorsitzende der Kirchenleitung Nordkirche-
Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf
-Mitglied der Kirchenleitung Nordkirche-