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Geltungszeitraum von: 04.06.2013

Geltungszeitraum bis: 31.08.2021

Kirchengesetz
zu der Partnerschaftsvereinbarung
zwischen der Süd-Ohio Synode,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland1#

Vom 8. Mai 2013

(KABl. S. 238)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.2#
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.3#
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.4#

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1 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz wurde durch das Inkrafttreten des Kirchengesetz zu dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 1. Juni 2021 (KABl. S. 334) mit Ablauf des 31. August 2021 inhaltlich gegenstandslos.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist als Ordnungsnummer 1.310-501_Archiv Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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3 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 4. Juni 2013 in Kraft.
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4 ↑ Red. Anm.: Die Vereinbarung ist gemäß der Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Süd-Ohio Synode und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vom 10. Juni 2013 (KABl. S. 279) am 4. Juni 2013 in Kraft getreten.