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Partnerschaftsvertrag
zwischen der Süd-Ohio Synode,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 23. Oktober 2022

(KABl. 2021 S. 334; 2022 S. 581)

Die Süd-Ohio Synode, vertreten durch die Kirchenleitung, und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, vertreten durch die Kirchenleitung, schließen den folgenden Vertrag:
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Präambel

Lasset uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus.
Epheser 4,15
Im Wissen um die Gemeinschaft innerhalb der lutherischen Weltfamilie und mit Freude und Dankbarkeit gegen Gott für alle bereichernden Erfahrungen innerhalb der Partnerbeziehung in den zurückliegenden Jahren erklären die Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland ihre Bereitschaft, weiter partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Dabei unterstreichen beide Kirchen in der von gegenseitigem Vertrauen und Respekt getragenen Partnerschaft positive Aspekte von Globalisierung und tragen durch mannigfache Freundschaften zu einem besseren gegenseitigen Verstehen bei.
Beide Kirchen sind bestrebt, offen zu sein für die Führung des Heiligen Geistes, damit sie durch neues Verständnis und neue Einsichten bereichert werden.
Miteinander beten beide Kirchen, dass die Partnerschaft wächst und dass die gemeinsame Sendung und der Dienst in Gottes Mission sowohl beharrlich als auch fruchtbar sein mögen.
Ehre sei Gott!
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§ 1
Partnerschaft

( 1 ) In Christus verbunden haben die Süd-Ohio Synode und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Anteil an Leben und Sendung ihrer Kirchen durch gegenseitiges Verstehen, voneinander Lernen, theologisches Gespräch, Gebete, Besuche und Austausch von Mitarbeitenden. In dieser Beziehung sind beide Seiten als Schwestern und Brüder in der einen heiligen christlichen und apostolischen Kirche Gebende und Nehmende.
( 2 ) Konkrete Ausdrucksformen findet diese Partnerschaft durch Austausch vor allem im Bereich der Gemeinden, aber auch in Ausbildungsfragen, in der Jugendarbeit, in diakonischen Aktivitäten und bei der Wahrnehmung der sozialen und ökologischen Verantwortung in der Welt.
( 3 ) Die gemeinsame Bearbeitung von aktuellen Themen und ihre Diskussion auf dem Hintergrund der Theologie und im Lichte eigener Erfahrungen sind Anliegen, die beide Kirche sowohl herausfordern als auch stärken.
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§ 2
Komitees

Auf beiden Seiten wurden Komitees eingerichtet, in denen die jeweiligen Partnergemeinden vertreten sind. Die Komitees koordinieren die Partnerschaft in Abstimmung mit der Kirchenleitung. 3Die Bischöfe und Bischöfinnen beider Kirchen betrachten es als ihre Aufgabe, dass diese Partnerschaft in verschiedenen Bereichen der Kirchen verankert ist.
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§ 3
Evaluation

Ziele und Erfahrungen der Partnerschaft sowie dieser Vertrag sollen regelmäßig, in Abständen von fünf Jahren, evaluiert werden.
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§ 4
Bekanntmachung, Inkrafttreten

Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der Synoden der vertragsschließenden Kirchen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird im jeweiligen kirchlichen Amtsblatt beider Kirchen bekannt gemacht.1# Der Vertrag wird in englischer und deutscher Sprache verfasst und ausgetauscht. Der vorstehende Vertrag wird in zwei Urschriften ausgefertigt.

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1 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 23. Oktober 2022 in Kraft (KABl. S. 581).