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Ausgabe 7 Teil BKiel, 4. Juni 2024
I. Pfarrstellenausschreibungen
Freie Stellen für Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche
Auf der Webseite www.stellenvermittlung-nordkirche.de finden Sie eine stets aktuelle und vollständige Übersicht aller ausgeschriebenen Pfarrstellen.
Auf die Pfarrstellen der Nordkirche können sich Pastorinnen und Pastoren (w, m, d) bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen bzw. ordinierte Pastorinnen und Pastoren, die über die Anstellungsfähigkeit in einer der Gliedkirchen der EKD verfügen oder in einem Dienstverhältnis zu einer solchen stehen, wenn ihnen zuvor durch das Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht zuerkannt wurde. Bitte achten Sie auf die Hinweise in den einzelnen Ausschreibungen!
Pfarrstellen auf landeskirchlicher Ebene:
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Landeskirchenamt, Referentin bzw. Referent (m/w/d) im Dezernat „Personal im Verkündigungsdienst“ (100 Prozent) Bewerbungsende 30. Juni 2024, Az.: 20 Referent/-in Dez. P – P Sc
II. Stellenausschreibungen
Die Stellenausschreibungen für Kirchenmusik, Gemeindepädagogik und alle weiteren Berufsgruppen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.stellenvermittlung-nordkirche.de.
III. Personalnachrichten
Nachberufung eines stellvertretenden Mitglieds in das Theologische Prüfungsamt
Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
hat in der Sitzung am 24./25. Mai 2024 Bischof Tilman Jeremias nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung mit Wirkung vom 1. Juni 2024 bis zum Ablauf des 30. November 2025 als persönlich stellvertretendes Mitglied des Theologischen Prüfungsamts (TPA) nach Artikel 113 Absatz 3 Satz 1 für das Mitglied gemäß Absatz 2 Nummer 1 Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt berufen.
Damit gehören dem Theologischen Prüfungsamt an:
- nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt,
- nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Propst Dr. Tobias Sarx,
- nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Oberkirchenrätin Birte Makan,
- nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor
und nach Artikel 113 Absatz 3 der Verfassung als persönlich stellvertretende Mitglieder:
- für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bischof Tilman Jeremias,
- für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Pastor Dr. Thomas Bergemann,
- für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Oberkirchenrätin Katrin Anton,
- für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Oberkirchenrat Mathias Lenz.
Schwerin, 31. Mai 2024 | ||||
Landeskirchenamt Im Auftrag | ||||
Dr. de Boor | ||||
Az.: 2531-001 – P Bo | ||||
Bekanntgabe der Mitglieder der theologischen Kammer
Mitglieder der theologischen Kammer
- Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 1 Verfassungsieben Mitglieder aus der Mitte der Landessynode:AnredeNachnameVorname1Herr PastorWilmSieghard2Frau PastorinJarck-AlbersLuise3FrauSehmsdorfHenriette4HerrGutmannProf. Dr. Hans-Martin5HerrErnstDr. Martin6Frauvon WahlBettina7FrauRackwitz-BusseClaudia
- Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 2 Verfassungdrei Nichtsynodale:AnredeNachnameVorname8Frau PastorinHeinsohnDr. Nina9Herr LKMDVollKonja10FrauKorbankaKatharina
- Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 3 Verfassungaus dem Pröpstekonvent:AnredeNachnameVorname11Herr PropstFeyDirk12Herr PropstDropeThomas13Herr PropstPaarSteffen
- Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 4 VerfassungUniversitäten:AnredeNachnameVorname14HerrSeibertProf. Dr. Christoph15HerrKuhnProf. Dr. Thomas K.16HerrPopkesProf. Dr. Enno Edzard17N.N.
- Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 5 Verfassungvon der Landesbischöfin und Bischofsrat berufen:AnredeNachnameVorname18Frau PastorinPinneckeLinda19Frau PröpstinWittAlmut
Kiel, 31. Mai 2024 | ||||
Landeskirchenamt Im Auftrag | ||||
Bothmann | ||||
Az.: 0041-01 – KG Bt | ||||
Pfarramtliche Personalnachrichten
Die Pfarramtlichen Personalnachrichten für den Monat Juni erscheinen in der Ausgabe KABl. Teil B Ausgabe 8 am 30. Juni 2024.
Impressum
Herausgeberin und Verlag: | ||
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, Postfach 3449, 24033 Kiel; Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel | ||
Redaktion: Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 864, Annette Thiede, Tel.: 0431 9797 872. | ||
Fax: 0431 9797 869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de | ||
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal. | ||
Der Redaktionsschluss für die kommenden Ausgaben Teil B ist jeweils: | Erscheinungsdatum | |
für die 8. Ausgabe 2024 | Fr., 14. Juni 2024 | 30. Juni 2024, |
für die 9. Ausgabe 2024 | Mo, 15. Juli | 31. Juli 2024, |
für die 10. Ausgabe 2024 | Do, 15. August | 31. August 2024. |
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen. In Fällen, in denen Ehrenamtliche mit ihren privaten Kontaktdaten genannt werden, ist es nötig, sich eine Einwilligung bestätigen zu lassen. Ein Muster dafür finden Sie auf www.datenschutz-nordkirche.de. | ||
Das Fachinformationssystem Kirchenrecht bietet unter der Internet-Adresse www.kirchenrecht-nordkirche.de die Möglichkeit zur Online-Recherche in früheren Jahrgängen des Kirchlichen Amtsblattes – auch der Vorgängerkirchen – ab 1919 bis heute. Der Zugang ist kostenlos. Aus dem Fachinformationssystem Kirchenrecht können Ausgaben heruntergeladen und ausgedruckt werden. |