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I. Pfarrstellenausschreibungen

Freie Stellen für Pastorinnen und Pastoren der Nordkirche

Auf der Webseite www.stellenvermittlung-nordkirche.de finden Sie eine stets aktuelle und vollständige Übersicht aller ausgeschriebenen Pfarrstellen.
Auf die Pfarrstellen der Nordkirche können sich Pastorinnen und Pastoren (w, m, d) bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stehen bzw. ordinierte Pastorinnen und Pastoren, die über die Anstellungsfähigkeit in einer der Gliedkirchen der EKD verfügen oder in einem Dienstverhältnis zu einer solchen stehen, wenn ihnen zuvor durch das Landeskirchenamt das Bewerbungsrecht zuerkannt wurde. Bitte achten Sie auf die Hinweise in den einzelnen Ausschreibungen!
Pfarrstellen auf landeskirchlicher Ebene:
  • Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland, Landeskirchenamt, Referentin bzw. Referent (m/w/d) im Dezernat „Personal im Verkündigungsdienst“ (100 Prozent) Bewerbungsende 30. Juni 2024, Az.: 20 Referent/-in Dez. P – P Sc

II. Stellenausschreibungen

Die Stellenausschreibungen für Kirchenmusik, Gemeindepädagogik und alle weiteren Berufsgruppen finden Sie ebenfalls auf der Webseite www.stellenvermittlung-nordkirche.de.

III. Personalnachrichten

Nachberufung eines stellvertretenden Mitglieds in das Theologische Prüfungsamt

Die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
hat in der Sitzung am 24./25. Mai 2024 Bischof Tilman Jeremias nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Verfassung mit Wirkung vom 1. Juni 2024 bis zum Ablauf des 30. November 2025 als persönlich stellvertretendes Mitglied des Theologischen Prüfungsamts (TPA) nach Artikel 113 Absatz 3 Satz 1 für das Mitglied gemäß Absatz 2 Nummer 1 Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt berufen.
Damit gehören dem Theologischen Prüfungsamt an:
  • nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt,
  • nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Propst Dr. Tobias Sarx,
  • nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Oberkirchenrätin Birte Makan,
  • nach Artikel 113 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Oberkirchenrat Dr. Matthias de Boor
und nach Artikel 113 Absatz 3 der Verfassung als persönlich stellvertretende Mitglieder:
  • für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bischof Tilman Jeremias,
  • für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Pastor Dr. Thomas Bergemann,
  • für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Oberkirchenrätin Katrin Anton,
  • für das Mitglied nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Oberkirchenrat Mathias Lenz.
Schwerin, 31. Mai 2024
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. de Boor
Az.: 2531-001 – P Bo

Bekanntgabe der Mitglieder der theologischen Kammer

Mitglieder der theologischen Kammer
  1. Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 1 Verfassung
    sieben Mitglieder aus der Mitte der Landessynode:
    Anrede
    Nachname
    Vorname
    1
    Herr Pastor
    Wilm
    Sieghard
    2
    Frau Pastorin
    Jarck-Albers
    Luise
    3
    Frau
    Sehmsdorf
    Henriette
    4
    Herr
    Gutmann
    Prof. Dr. Hans-Martin
    5
    Herr
    Ernst
    Dr. Martin
    6
    Frau
    von Wahl
    Bettina
    7
    Frau
    Rackwitz-Busse
    Claudia
  2. Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 2 Verfassung
    drei Nichtsynodale:
    Anrede
    Nachname
    Vorname
    8
    Frau Pastorin
    Heinsohn
    Dr. Nina
    9
    Herr LKMD
    Voll
    Konja
    10
    Frau
    Korbanka
    Katharina
  3. Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 3 Verfassung
    aus dem Pröpstekonvent:
    Anrede
    Nachname
    Vorname
    11
    Herr Propst
    Fey
    Dirk
    12
    Herr Propst
    Drope
    Thomas
    13
    Herr Propst
    Paar
    Steffen
  4. Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 4 Verfassung
    Universitäten:
    Anrede
    Nachname
    Vorname
    14
    Herr
    Seibert
    Prof. Dr. Christoph
    15
    Herr
    Kuhn
    Prof. Dr. Thomas K.
    16
    Herr
    Popkes
    Prof. Dr. Enno Edzard
    17
    N.N.
  5. Mitglieder nach Artikel 104 Absatz 1 Nummer 5 Verfassung
    von der Landesbischöfin und Bischofsrat berufen:
    Anrede
    Nachname
    Vorname
    18
    Frau Pastorin
    Pinnecke
    Linda
    19
    Frau Pröpstin
    Witt
    Almut
Kiel, 31. Mai 2024
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Bothmann
Az.: 0041-01 – KG Bt

Pfarramtliche Personalnachrichten

Die Pfarramtlichen Personalnachrichten für den Monat Juni erscheinen in der Ausgabe KABl. Teil B Ausgabe 8 am 30. Juni 2024.

Impressum

Herausgeberin und Verlag:
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
Postfach 3449, 24033 Kiel; Dänische Str. 21–35, 24103 Kiel
Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redakteurin), Tel.: 0431 9797 864,
Annette Thiede, Tel.: 0431 9797 872.
Fax: 0431 9797 869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben Teil B
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 8. Ausgabe 2024
Fr., 14. Juni 2024
30. Juni 2024,
für die 9. Ausgabe 2024
Mo, 15. Juli
31. Juli 2024,
für die 10. Ausgabe 2024
Do, 15. August
31. August 2024.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen.
In Fällen, in denen Ehrenamtliche mit ihren privaten Kontaktdaten genannt werden, ist es nötig, sich eine Einwilligung bestätigen zu lassen.
Ein Muster dafür finden Sie auf www.datenschutz-nordkirche.de.
Das Fachinformationssystem Kirchenrecht bietet unter der Internet-Adresse www.kirchenrecht-nordkirche.de die Möglichkeit zur Online-Recherche in früheren Jahrgängen des Kirchlichen Amtsblattes – auch der Vorgängerkirchen – ab 1919 bis heute. Der Zugang ist kostenlos. Aus dem Fachinformationssystem Kirchenrecht können Ausgaben heruntergeladen und ausgedruckt werden.