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Ordnung
vom 17. Dezember 1996
des Landeskirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs1#

(KABl 1997 S. 33)2#

Änderungen
Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Geänderte
Paragrafen
Art der
Änderung
1
Namensänderung in der Ordnung des Landeskirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
29. August 2002
§ 1 Absatz 2
Namensänderung
Inhaltsübersicht:
Erster Abschnitt: Allgemeines
Zweck und Name
Dienstsitz
Zweiter Abschnitt: Aufgaben der Leiter
Verantwortungsbereich der Leiter des Aus- und Weiterbildungszentrums
Dritter Abchnitt: Organisation und Koordinierung der Aufgaben
Leiterkollegium
Vorsitz im Leiterkollegium
Dienstaufsicht des Vorsitzenden des Leiterkollegiums
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Leitern
Vierter Abschnitt: Geschäftsführung des Landes-
kirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums
Geschäftsführung
Fünfter Abschnitt: Datenschutz
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
Sechster Abschnitt: Schlussvorschriften
Sprachregelung
Inkrafttreten
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Erster Abschnitt: Allgemeines

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§ 1
Zweck und Name

( 1 ) In der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs arbeiten das Predigerseminar, das Theologisch-Pädagogische Institut3# und das Weiterbildungsinstitut in einem Landeskirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrum zusammen. Diese Zusammenarbeit dient der besseren Wahrnehmung der jeweiligen spezifischen Einzelaufgaben jeder Einrichtung. Sie fördert die Gemeinschaft der Dienste in der Landeskirche.
( 2 ) Das Landeskirchliche Aus- und Weiterbildungszentrum trägt den Namen: „Kirchliches Bildungshaus Ludwigslust“.
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§ 2
Dienstsitz

Das Landeskirchliche Aus- und Weiterbildungszentrum hat seinen Sitz in Ludwigslust bei Schwerin.
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Zweiter Abschnitt: Aufgaben der Leiter

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§ 3
Verantwortungsbereich der Leiter des Aus- und Weiterbildungszentrums

( 1 ) Der Rektor des Predigerseminars, der Pastor für Weiterbildung und der Rektor des Theologisch-Pädagogischen Instituts4# sind je für die inhaltliche Ausgestaltung ihres Aufgabenbereiches und für die Kooperation verantwortlich.
( 2 ) Diese Personen bilden das Leiterkollegium.
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Dritter Abschnitt: Organisation und Koordinierung der Aufgaben

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§ 4
Leiterkollegium

( 1 ) Das Leiterkollegium berät die Aufgaben des Aus- und Weiterbildungszentrums.
( 2 ) Das Leiterkollegium kommt zu regelmäßigen Dienstbesprechungen zusammen. Der Vorsitzende erstellt die Tagesordnung und leitet die Beratung. Es wird ein Protokoll geführt.
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§ 5
Vorsitz im Leiterkollegium

( 1 ) Der Vorsitz des Leiterkollegiums wechselt im Turnus zweijährlich. Verzichtet ein Leiter auf den Vorsitz, geht der Vorsitz auf den nächsten Leiter über.
( 2 ) Der Vorsitzende des Leiterkollegiums wird im Falle seiner Verhinderung durch denjenigen vertreten, der turnusmäßig als nächster die Leitung übernimmt.
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§ 6
Dienstaufsicht des Vorsitzenden des Leiterkollegiums

Der Vorsitzende des Leiterkollegiums ist unmittelbarer Vorgesetzter der im Bereich der Verwaltung und Versorgung tätigen Mitarbeiter und führt die Dienstaufsicht über sie.
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§ 7
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Leitern

( 1 ) Kommt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Leitern eine Einigung nicht zustande, ist der Weiterbildungsbeirat mit der Angelegenheit zu befassen.
( 2 ) Ist auch im Weiterbildungsbeirat eine Regelung nicht zu erreichen, entscheidet der Oberkirchenrat.
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Vierter Abschnitt: Geschäftsführung des Landes-
kirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums

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§ 8
Geschäftsführung

( 1 ) Die Geschäftsführung des Landeskirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums obliegt dem Vorsitzenden des Leiterkollegiums.
( 2 ) Beschlüsse, durch die Verpflichtungen von Bedeutung gegenüber Dritten begründet werden, bedürfen der Zustimmung des Oberkirchenrates.
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Fünfter Abschnitt: Datenschutz

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§ 9
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

( 1 ) Das Landeskirchliche Aus- und Weiterbildungszentrum ist berechtigt, die für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen notwendigen Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es können Namen, Adresse, Geburtsdatum, Datum des Eintritts in den kirchlichen Dienst, bereits absolvierte oder geplante Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (Art und Datum) und gewünschte Veranstaltungen gespeichert werden. Zur Speicherung aktueller Daten können die Angaben über Name, Geburtsdatum, Adresse und Datum des Eintritts in den kirchlichen Dienst aus einer in der Landeskirche geführten zentralen Personaldatei übernommen und in regelmäßigen Abständen abgeglichen werden. Bei Ausscheiden aus dem kirchlichen Dienst sind die gespeicherten Daten zu löschen.
( 2 ) Aus der Datei können Auskünfte an den Oberkirchenrat und an Dienstvorgesetzte erteilt werden.
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Sechster Abschnitt: Schlussvorschriften

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§ 10
Sprachregelung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der weiblichen und männlichen Form.
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§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.

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1 ↑ Red. Anm.: Die Verwaltungsvorschrift gilt auf dem Gebiet der ehemaligen Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs bis zu einer anderweitigen Regelung durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland weiter, soweit sie der Verfassung, dem Einführungsgesetz und den weiteren von der Verfassunggebenden Synode beschlossenen Kirchengesetzen nicht widerspricht oder im Einführungsgesetz keine abweichende Regelung getroffen wird, vgl. Teil 1 § 2 Absatz 2 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234) in der jeweils geltenden Fassung.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Verwaltungsvorschrift wurde ohne Eingangsformel bekannt gemacht. Der Bekanntmachungstext enthielt jedoch einen Vorspann, der wie folgt lautete: „Nachfolgend veröffentlicht der Oberkirchenrat den Beschluss des Oberkirchenrates vom 17. Dezember 1996 über die Ordnung des Landeskirchlichen Aus- und Weiterbildungszentrums der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs.“
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3 ↑ Red. Anm.: Das Theologisch-Pädagogische Institut (TPI) ist aufgegangen im Pädagogisch-Theologischen Institut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
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4 ↑ Red. Anm.: Das Theologisch-Pädagogische Institut (TPI) ist aufgegangen im Pädagogisch-Theologischen Institut der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.