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Grafik

I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften

II. Bekanntmachungen

Gründung, Zusammenschluss und Aufhebung von Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbänden

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Anordnung
über die Aufhebung
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Böklund,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Brodersby-Kahleby-Moldenit,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Nübel,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Taarstedt,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Thumby-Struxdorf,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Tolk und
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Uelsby sowie
die Neubildung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Angeln-Süd
Vom 10. Mai 2021

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Aufgrund der übereinstimmenden Beschlüsse der Kirchengemeinderäte der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Böklund, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Brodersby-Kahleby-Moldenit, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Nübel, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Taarstedt, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Thumby-Struxdorf, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Tolk und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Uelsby sowie des Kirchenkreisrats des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Schleswig-Flensburg wird gemäß Artikel 22 Absatz 3 der Verfassung in Verbindung mit Teil 4 § 14 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 16. März 2021 (KABl. S. 146) geändert worden ist, angeordnet:
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§ 1

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Böklund, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Brodersby-Kahleby-Moldenit, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nübel, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Taarstedt, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Thumby-Struxdorf, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Tolk und die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Uelsby werden aufgehoben.
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§ 2

Für das Gebiet der aufgehobenen Kirchengemeinden wird die
„Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Angeln-Süd“
neu gebildet.
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§ 3

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Angeln-Süd ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgehobenen Kirchengemeinden Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Böklund, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Brodersby-Kahleby-Moldenit, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nübel, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Taarstedt, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Thumby-Struxdorf, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Tolk und Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Uelsby. Sie tritt in alle Rechte und Pflichten der aufgehobenen Kirchengemeinden ein. Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
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§ 4

Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Angeln-Süd setzt sich zusammen aus den Pastorinnen bzw. den Pastoren, die in der Kirchengemeinde eine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, sowie den in den neuen Kirchengemeinderat gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinderäte der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Böklund, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Brodersby-Kahleby-Moldenit, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Nübel, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Taarstedt, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Thumby-Struxdorf, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Tolk und der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Uelsby.
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§ 5

Die derzeitige personelle Zusammensetzung der Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Schleswig-Flensburg bleibt unverändert.
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§ 6

Bis zur Einführung eines eigenen Kirchensiegels führt die neu gebildete Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Angeln-Süd ein gesondert bekanntzugebendes Interimssiegel.
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§ 7

Sitz der neu gebildeten Kirchengemeinde ist 24894 Tolk, Pastoratsweg 3.
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§ 8

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Kiel, 10. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10 Angeln-Süd – R Bal
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Anordnung
über die Aufhebung
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Esgrus,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Quern-Neukirchen,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sörup,
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sterup und
der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Steinberg sowie
die Neubildung der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Nieharde
Vom 10. Mai 2021

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Aufgrund der übereinstimmenden Beschlüsse der Kirchengemeinderäte der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Esgrus, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Quern-Neukirchen, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sörup, der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sterup und der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Steinberg sowie des Kirchenkreisrats des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Schleswig-Flensburg wird gemäß Artikel 22 Absatz 3 der Verfassung in Verbindung mit Teil 4 § 14 des Einführungsgesetzes vom 7. Januar 2012 (KABl. S. 30, 127, 234), das zuletzt durch Artikel 2 des Kirchengesetzes vom 16. März 2021 (KABl. S. 146) geändert worden ist, angeordnet:
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§ 1

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Esgrus, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Quern-Neukirchen, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sörup, die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sterup und die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Steinberg werden aufgehoben.
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§ 2

Für das Gebiet der aufgehobenen Kirchengemeinden wird die
„Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nieharde“
neu gebildet.
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§ 3

Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nieharde ist Gesamtrechtsnachfolgerin der aufgehobenen Kirchengemeinden Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Esgrus, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Quern-Neukirchen, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sörup, Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Sterup und Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Steinberg. Sie tritt in alle Rechte und Pflichten der aufgehobenen Kirchengemeinden ein. Eine Vermögensauseinandersetzung findet nicht statt.
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§ 4

Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nieharde setzt sich zusammen aus den Pastorinnen bzw. den Pastoren, die in der Kirchengemeinde eine Pfarrstelle innehaben oder verwalten, sowie den in den neuen Kirchengemeinderat gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinderäte der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Esgrus, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Quern-Neukirchen, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sörup, der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Sterup und der ehemaligen Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Steinberg.
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§ 5

Die derzeitige personelle Zusammensetzung der Kirchenkreissynode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Schleswig-Flensburg bleibt unverändert.
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§ 6

Bis zur Einführung eines eigenen Kirchensiegels führt die neu gebildete Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Nieharde ein gesondert bekanntzugebendes Interimssiegel.
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§ 7

Sitz der neu gebildeten Kirchengemeinde ist 24966 Sörup, Angelner Straße 2.
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§ 8

Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Kiel, 10. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10 Nieharde – R Bal

Anordnung der Ingebrauchnahme von Interimssiegeln

Die Ingebrauchnahme des nachstehend abgedruckten Interimssiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Angeln-Süd
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg angeordnet worden. Die Anordnung gilt ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Angeln-Süd.
Interimssiegel Angeln-Süd
Kiel, 10. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Angeln-Süd – R Bal
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Die Ingebrauchnahme des nachstehend abgedruckten Interimssiegels der
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Jabel
ist durch die Verwaltungsleitung der Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg angeordnet worden. Die Anordnung gilt ab der Bekanntmachung dieser Anordnung im Kirchlichen Amtsblatt.
Interimssiegel Jabel
Kiel, 29. April 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Jabel – R We
*
Die Ingebrauchnahme des nachstehend abgedruckten Interimssiegels der
Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Kirch Grubenhagen
ist durch die Verwaltungsleitung der Kirchenkreisverwaltung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg angeordnet worden. Die Anordnung gilt ab der Bekanntmachung dieser Anordnung im Kirchlichen Amtsblatt.
Interimssiegel Kirch Grubenhagen
Kiel, 29. April 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Wendt
Az.: 10 Kirch Grubenhagen – R We
*
Die Ingebrauchnahme des nachstehend abgedruckten Interimssiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nieharde
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg angeordnet worden. Die Anordnung gilt ab dem Zeitpunkt des Entstehens der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nieharde.
Interimssiegel Nieharde
Kiel, 10. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Nieharde – R Bal

Einführung von Kirchensiegeln

Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwansen
ist durch den Kirchenkreisrat des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg-Eckernförde genehmigt worden.
Siegel Zarpen
Kiel, 6. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Schwansen – R Bal
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wellingsbüttel
ist durch das Kirchliche Verwaltungszentrum, Fachbereich Kirchenaufsicht, des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost genehmigt worden.
Siegel Wellimgsbüttel
Kiel, 6. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Wellingsbüttel – R Bal
*
Die Einführung des nachstehend abgedruckten Kirchensiegels der
Ev.-Luth. Kirchengemeinde Zarpen
ist durch den Kirchenkreisvorstand des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg genehmigt worden.
Siegel Zarpen
Kiel, 26. April 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Ballhorn
Az.: 10.9 Zarpen – R Bal

Bekanntgabe von arbeitsrechtlichen Regelungen

Bekanntgabe einer Arbeitsrechtlichen Regelung
Wir veröffentlichen nachstehend die folgende, von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Ev. Kirchenkreises beschlossene, Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP):
Beschluss 1-2021 vom 24. März 2021:
Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Entgelttabelle der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern.
Entsprechend dem Beschluss 1-2021 der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Ev. Kirchenkreises vom 24. März 2021 wurde die beigefügte, ab dem 1. April 2021 geltende Fassung der Anlage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (Entgelttabelle) berechnet.
Kiel, 4. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Lutze-Sorger
Az.: NK 3217-8 – DAR LS
*

Beschluss 1-2021
Arbeitsrechtliche Regelung
zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP)
Vom 24. März 2021

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Die Arbeitsrechtliche Kommission hat folgende Arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
§ 1
Lineare Entgelterhöhung
Die Entgelte und Zulagen der Anlage 5 zur Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern vom 9. November 2012 (KABl. 2013 S. 39), die zuletzt durch Arbeitsrechtliche Regelung vom 30. September 2020 (KABl. S. 46) geändert worden ist, werden ab dem 1. April 2021 linear um 1,5 Prozent und ab dem 1. November 2021 linear um weitere 0,6 Prozent erhöht, wobei die Entgeltsteigerung zum 1. November 2021 in Höhe von 0,6 Prozent bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Zusätzlich wird im Jahr 2021 ein weiterer Urlaubstag gewährt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtliche Regelung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Demmin, 24. März 2021
Die Arbeitsrechtliche Kommission
Manfred Hanse
Vorsitzender
*
Anlage 5 zur KAVO-MP: Entgelttabelle ab 1. April 2021 (alle Beträge in Euro)
Entgeltgruppe
Grundentgelt
Entwicklungsstufen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
15
4.551,12
5.046,08
5.238,92
5.894,59
6.395,98
6.726,66
14
4.126,86
4.570,39
4.833,96
5.238,92
5.849,60
6.181,26
13
3.811,88
4.223,28
4.441,83
4.878,94
5.489,62
5.741,59
12
3.464,76
3.831,17
4.364,69
4.827,51
5.431,77
5.699,56
11
3.336,20
3.696,17
3.959,74
4.364,69
4.949,65
5.217,29
10
3.220,49
3.567,61
3.831,17
4.094,71
4.602,54
4.723,12
9b
2.847,66
3.156,21
3.310,48
3.741,17
4.075,44
4.344,01
9a
2.847,66
3.156,21
3.211,05
3.319,63
3.742,15
3.822,99
8
2.680,54
2.969,79
3.104,77
3.226,93
3.355,48
3.451,91
7
2.513,39
2.776,95
2.963,36
3.091,92
3.194,79
3.291,20
6
2.468,40
2.731,95
2.866,95
2.989,07
3.079,06
3.169,06
5
2.365,56
2.616,26
2.738,38
2.873,38
2.963,36
3.027,64
4
2.249,85
2.487,67
2.648,40
2.744,80
2.834,80
2.892,67
3
2.217,70
2.455,54
2.513,39
2.629,11
2.706,24
2.770,52
2
2.050,58
2.256,26
2.326,99
2.397,69
2.539,10
2.699,82
1
1.825,59
1.857,72
1.902,72
1.934,86
2.037,72
Die Wechselschichtzulage nach § 8 Absatz 6 beträgt 134,98 Euro monatlich.
Die Wechselschichtzulage nach § 8 Absatz 6 beträgt 0,82 Euro pro Stunde.
Die Schichtzulage nach § 8 Absatz 7 beträgt 51,42 Euro monatlich.
Die Schichtzulage nach § 8 Absatz 7 beträgt 0,32 Euro pro Stunde.
Der kinderbezogene Entgeltbestandteil nach § 17 beträgt monatlich 119,82 Euro.
Az.: NK 3217-8 – DAR LS

Pfarrstellenänderungen

Der Stellenumfang der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rethwisch, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. Juni 2021 von 75 Prozent auf 50 Prozent reduziert.
Az.: 20 Rethwisch – P Kü/P Ha
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Der Stellenumfang der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Steffenshagen-Retschow, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg, wird mit Wirkung vom 1. Juni 2021 von 100 Prozent auf 50 Prozent reduziert.
Az.: 20 Steffenshagen – P Kü/P Ha

III. Pfarrstellenausschreibungen

Pfarrstellen innerhalb
der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Norddeutschland

In den verbundenen Ev. Kirchengemeinden Ferdinandshof und Rothemühl, Pommerscher Ev. Kirchenkreis, Propstei Pasewalk, ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand zum 1. Oktober 2021 die Pfarrstelle (100 Prozent) neu zu besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Wahl der Kirchengemeinderäte.
Wer hat Lust zu uns auf's Land, mit viel Freiheit in der Natur, zu kommen?
Der ist in unseren Kirchengemeinden herzlich willkommen. Der Pfarrbereich liegt im Landkreis Vorpommern-Greifswald im Amt Torgelow/Ferdinandshof und umfasst neben der Gemeinde Ferdinandshof mit ihren ca. 2300 Einwohnern weitere 14 Dörfer mit sieben Kirchen und zwei Friedhofsbereichen. Im Pfarrbereich leben ca. 800 Gemeindeglieder.
Wer zu uns kommt, findet eine große und schöne Wohnung im Pfarrhaus Ferdinandshof vor, mit einem großzügigen Pfarrgarten.
In der Gemeinde Ferdinandshof befinden sich eine Grundschule, eine regionale Schule mit einer Bläserklasse („Brassband“), eine Förderschule sowie ein Kindergarten. Das nächste Gymnasium befindet sich in 15 Kilometer Entfernung in Ueckermünde. Ferdinandshof verfügt über eine allgemeine Arztpraxis, zwei Zahnärzte, eine Apotheke sowie Einkaufsmöglichkeiten und eine Poststelle. Mehrere Sport- und andere Vereine und die regionale Stützpunktfeuerwehr sorgen für den notwendigen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ferdinandshof liegt an der B 109; Pasewalk ist in etwa 30 Minuten, Greifswald in etwa 70 Minuten und Neubrandenburg in etwa 60 Minuten erreichbar. Ferdinandshof ist Haltestelle des RE 3 Berlin-Stralsund und Verknüpfungspunkt der regionalen Buslinien.
Wir möchten eine lebensnahe, zuversichtliche und kontaktfreudige Person mit einer klaren Predigtsprache und Liebe zu den Menschen auf dem Land bei uns herzlich begrüßen.
Neben Gottesdiensten warten auf die Pastorin bzw. den Pastor Amtshandlungen, Seelsorge und Konfirmationsunterricht. In Ferdinandshof und Rothemühl warten Kinder im Grundschulalter auf die einmal wöchentlich stattfindende Christenlehre. Weiterhin gibt es einen Bibelkreis, einen Frauenkreis und viele Menschen, denen ein Besuch wichtig ist. Wir sind offen für frische Ideen und Formate.
Wünschenswert sind auch folgende Eigenschaften: Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Gelassenheit, um auch gern mal ein Bauherr zu sein und lebensnah im Gottesdienst zu predigen und zu verkündigen.
Auch das Musizieren ist gern gesehen, es warten schon einige gute Stimmen.
Zur Dienstgemeinschaft gehören eine Gemeindepädagogin (zurzeit nicht besetzt), eine Gemeindesekretärin und Pfarramtsassistentin, zwei Friedhofsangestellte sowie zwei Gemeindearbeiter. Darüber hinaus wirken in beiden Kirchengemeinden zurzeit sieben Kirchenälteste und weitere Ehrenamtliche mit, die in vielfältiger Weise mit Küsterdiensten, mit liturgischen Diensten sowie mit praktischen Arbeiten in den Liegenschaften die Hauptamtlichen unterstützen.
Herzlich willkommen!
Sie möchten mehr wissen? Uns kennenlernen? Gern! Auch das geht!
Auskunft über Ihren vielleicht zukünftigen Wirkungsbereich erteilen gern Pastor Udo Wollenberg (Tel.: 039 778 204 22, E-Mail: ferdinandshof@pek.de), Herr Michael Rahn, Mitglied im Kirchengemeinderat (Tel.: 039 771 812 510, E-Mail: mikelwr@gmx.de), Frau Splittgerber, Gemeindesekretärin (Tel.: 039 772 202 90, E-Mail: ferdinandshof-buero@pek.de) und Propst Andreas Haerter (Pasewalk, Tel.: 03973 210 283).
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Ihre Bewerbung richten sie bitte über die Propstei Pasewalk, Baustraße 5, 17309 Pasewalk, E-Mail: pw-propstei@pek.de an den Kirchengemeinderat Ferdinandshof/Rothemühl, Pfarrbüro Rothemühl, Dorfstraße 38 in 17379 Rothemühl.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Ferdinandshof Rothemühl – P Sc
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In der Ev. Kirchengemeinde Strasburg/Blumenhagen im Pommerschen Ev. Kirchenkreis ist nach Eintritt des jetzigen Pastors in den Ruhestand zum 1. Dezember 2021 die Pfarrstelle (100 Prozent) durch bischöfliche Ernennung neu zu besetzen.
In der Kirchengemeinde sind ein B-Kantor, eine Gemeindesekretärin und eine Katechetin hauptamtlich beschäftigt. Mehrere ehrenamtliche Mitarbeitende kümmern sich um Küsterdienst, Gemeindebesuche und weitere anfallende Aufgaben in der Gemeinde.
Der Pfarrsitz ist in Strasburg. Die geräumige Pfarrwohnung befindet sich im Dachgeschoß des Pfarr- und Gemeindehauses. Im unteren Bereich dieses Hauses befinden sich Gemeinde- und Amtsräume. Strasburg hat eine nach der Wende sanierte gotische Hallenkirche mit einer Kaltschmidtorgel. In den Dörfern stehen alte Feldsteinkirchen.
Auf dem Gelände der Kirchengemeinde befindet sich eine Evangelische Kindertagesstätte. In Trägerschaft der Diakonie sind in Strasburg ein Altenhilfezentrum, ein ambulanter Pflegedienst und eine Behinderteneinrichtung.
Strasburg ist eine Kleinstadt mit etwa 4500 Einwohnern. Die Verkehrsanbindung ist sehr gut (Bahnhof, Autobahnanschluss A 20), Grund- und Realschule sind im Ort, es gibt weiterführende Schulen in Pasewalk und Neubrandenburg. Auch die medizinische Versorgung ist sehr gut, es gibt mehrere Hausärzte und verschiedene Fachärzte. Krankenhäuser sind in Neubrandenburg und Pasewalk schnell erreichbar und auch Berlin ist über die Autobahn nur eine Stunde entfernt.
Der Gemeinde sind eine lebendige Verkündigung des Evangeliums und ein gutes Miteinander sowohl in der Gemeinde, als auch mit den Menschen vor Ort sehr wichtig. Die bestehenden Gemeindekreise (Seniorenkreis, Gebetskreis, Bibelinteressierte) wünschen sich neue Impulse und seelsorgerische Begleitung. Dies gilt ebenfalls für diejenigen, die sich intensiv in der vielfältigen Gemeindearbeit einbringen. Wichtig ist, dass besonders auch die Jugend- und Konfirmandenarbeit neu in der Gemeinde aktiviert wird.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pastor Manfred Hojczyk (Tel.: 039 753 202 58) bzw. an die Vorsitzende des Kirchengemeinderats, Frau Dr. Hoffmann (mobil: 0172 6717 848) und an Propst Andreas Haerter (Tel.: 03973 210 283).
Die Bewerbungen richten Sie bitte an den Bischof im Sprengel Mecklenburg und Pommern: Bischof Tilman Jeremias, Bischofskanzlei Greifswald, Karl-Marx-Platz 15, 17489 Greifswald, E-Mail: bischofskanzlei@bkgw.nordkirche.de.
Auf diese Pfarrstelle können sich Pastorinnen und Pastoren bewerben, die in einem Dienstverhältnis zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) stehen.
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli 2021. Entscheidend ist nicht der Poststempel, sondern der rechtzeitige Zugang bei der angegebenen Adresse.
Az.: 20 Strasburg/Blumenhagen – P Sc

IV. Stellenausschreibungen

Kirchenmusik

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Büchen-Pötrau im Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg möchte zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 100 Prozent B-Kirchenmusikstelle (m/w/d; 100 Prozent) unbefristet besetzen.
Unsere Kirchengemeinde mit ihren ca. 3500 Gemeindegliedern ist eine sehr lebendige Gemeinde, in der Kirchenmusik mit ihrem breiten Spektrum eine wichtige Rolle spielt.
In Büchen kann man sich wohlfühlen. Der Ort ist von reizvoller Natur umgeben, die hier lebenden Menschen sind offen und aufgeschlossen. Es erwarten Sie gut besuchte Gottesdienste, gepflegte Orgeln und Instrumente und lebendige Chöre sowie begeisterungsfähige Gemeindeglieder.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
  • die Gesamtverantwortung für die Kirchenmusik in der Kirchengemeinde,
  • die musikalische Gestaltung der Gottesdienste und Amtshandlungen,
  • Weiterführung der vielseitigen Chorarbeit mit eigener Schwerpunktsetzung,
  • Unterstützung und Förderung der nebenamtlichen Chorleiter,
  • eine gute Zusammenarbeit mit den zwei Pastoren und den weiteren Mitarbeitern der Kirchengemeinde in den verschiedenen Arbeitszweigen.
Die Stelle enthält einen Anteil an regionaler Arbeit. Eine genaue Festlegung der Arbeitsaufgaben erfolgt in Absprache mit dem Bewerber bzw. der Bewerberin vor Dienstantritt.
Wir freuen uns auf Sie, die bzw. der:
  • eine einladende Persönlichkeit hat und Menschen für Kirchenmusik begeistern kann,
  • Kirchenmusik als Verkündigung und Teil der Gemeindearbeit versteht,
  • aufgeschlossen gegenüber unterschiedlichen Stilen der Kirchenmusik ist,
  • offen für eine Zusammenarbeit in unserer Region ist,
  • Organisationsgeschick beweist und den Umgang mit modernen Medien nicht scheut,
  • ein erfolgreich abgeschlossenes Kirchenmusikstudium mit B-Prüfung bzw. Bachelor hat.
Wir bieten Ihnen:
  • eine Festanstellung (Vollzeit) in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis,
  • eine Vergütung nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT),
  • ein motiviertes Team von hauptamtlichen Mitarbeitern und ehrenamtlich Engagierten,
  • die Möglichkeit, eigene Ideen und Konzepte einzubringen und zu verwirklichen,
  • einen Förderverein für Gemeindearbeit, der auch die Kirchenmusik finanziell unterstützt,
  • ein angenehmes Arbeitsklima.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Kirche, mit der die EKD in Kirchengemeinschaft verbunden ist.
Büchen mit seinen rund 6000 Einwohnern liegt am Rande des Naturpark Lauenburgische Seen im südlichen Schleswig-Holstein, im Kreis Herzogtum Lauenburg. Mehrere Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sowie Ärzte sind vor Ort. Die Städte Hamburg, Lübeck und Lüneburg sind sehr schnell per Bahn zu erreichen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie suchen eine neue Herausforderung?
Dann bewerben Sie sich schriftlich bis zum 30. September 2021 bei der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Büchen-Pötrau, Grüner Weg 17 B, 21514 Büchen. Wir freuen uns auf Sie.
Schwerbehinderte Bewerber bzw. Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne:
Pastor Dr. Jan Jackisch, Tel.: 04155 2330, Kreiskantorin Ulrike Borghardt-Sohns, Tel.: 0160 872 6614, Pastorin Frauke Stöckel, Tel.: 04155 6713, Landeskirchenmusikdirektor Hans-Jürgen Wulf, Tel.: 040 306 201 070.
Informieren Sie sich über unsere Kirchengemeinde unter www.kirche-in-buechen.de.
Az.: 6200-08 Büchen-Pötrau – T Jü

Soziale und bildende Berufe

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Curau im Ev.-Luth. Kirchenkreis Ostholstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Kinder- und Jugendarbeit in den Kirchengemeinden Curau und Gnissau eine Jugendmitarbeiterin bzw. einen Jugendmitarbeiter (m/w/d).
Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden).
Aufgaben:
  • Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen
  • Planung und Durchführung von Freizeiten
  • Begleitung von KonfirmandInnenjahrgängen in den beiden Kirchengemeinden
Wir erwarten:
  • einen Abschluss als Diakonin bzw. Diakon, Gemeindepädagogin bzw. Gemeindepädagoge oder einen vergleichbaren Abschluss oder die Bereitschaft, eine religionspädagogische Qualifikation zu erwerben
  • Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Bereitschaft, junge Menschen zum Glauben einzuladen und sie in ihrer geistlichen Entwicklung zu begleiten
  • Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland (bitte Nachweis beifügen)
Wir bieten Ihnen:
  • Freiraum, um eigene Schwerpunkte zu setzen
  • Gestaltungsmöglichkeiten in den Gemeinden
  • Zusammenarbeit mit aufgeschlossenen Pastoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • tarifliche Sonderzuwendungen
  • Zusatzversorgung (VBL)
  • betriebliche Altersversorgung
  • Entgelt nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
  • Jugendbus als Dienstfahrzeug
  • Büro und Dienstsitz in Curau
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 15. Juli 2021 an den Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Curau, Herrn Pastor Florian Gottschalk, Curauer Dorfstraße 6 in 23617 Curau.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Pastor Florian Gottschalk (Kirchengemeinde Curau) unter der Telefonnummer 04505 328 oder Herrn Pastor Volker Prahl (Kirchengemeinde Gnissau) unter der Telefonnummer 0176 8064 9938.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden.
Az.: 30 Curau – DAR Bk
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Die Kirchengemeinden der Arbeitsregion „Kirchen um Goldberg“ im Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg suchen zum 1. August 2021 eine Gemeindepädagogin bzw. einen Gemeindepädagogen oder eine Diakonin bzw. einen Diakon (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Die Stelle ist unbefristet und der Stellenumfang beträgt 75 Prozent.
Bei Vorliegen einer religionspädagogischen Qualifikation kann der Stellenumfang erweitert werden.
Die Dörfer der beteiligten Kirchengemeinden befinden sich im weiteren Umfeld der Kleinstadt Goldberg. Es gibt eine reizvolle Landschaft mit Wäldern und Seen, in der ein vielfältiges und buntes Leben stattfindet.
Die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erfolgt an verschiedenen Standorten. Mehrere Pfarrhäuser in der Region erfüllen die Funktion kirchlicher Zentren.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche gemeindepädagogische Angebote, die regelmäßig stattfinden. Darüber hinaus bieten sich vielfältige Möglichkeiten für die Zusammenarbeit mit freien Trägern, Kindergärten, Hort und Schulen.
Wir erwarten von Ihnen eine abgeschlossene gemeindepädagogische Ausbildung (FS oder FH).
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter, die bzw. der mit den Menschen vor Ort den christlichen Glauben leben will, sich durch Kommunikations- und Teamfähigkeit auszeichnet, sich gabenorientiert und situationsorientiert in die Arbeit der Kirchengemeinden einbringt, eigenständig arbeitet, konzeptionell mitdenkt, über einen Führerschein und einen PKW verfügt.
Die Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland wird vorausgesetzt.
Die Aufgabenschwerpunkte sind:
  • Weiterführung und Weiterentwicklung der regelmäßigen Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Durchführung von zeitlich befristeten Projekten und Freizeiten
  • Mitgestaltung von besonderen Gottesdiensten und Veranstaltungen
  • Unterstützung und Begleitung Ehrenamtlicher
  • Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und Schulen
  • Öffentlichkeitsarbeit auf den eigenen Aufgabenbereich bezogen
Von uns können Sie erwarten:
  • ein Team vor Ort (eine Gemeindepädagogin, ein Kantor, ein Koordinatorin, vier Pastoren) sowie Kolleginnen und Kollegen in der Kirchenregion, die sich auf die Zusammenarbeit freuen
  • erwartungsvolle Kinder und Familien, die in dieser ländlichen Gegend verwurzelt sind und Austausch und biblisch-kreativen Input wünschen
  • aufgeschlossene Kooperationsratsmitglieder, denen eine Vielfalt gemeindlichen Lebens am Herzen liegt
  • Pfarrhäuser und Schulen mit räumlichen Möglichkeiten
  • technische und pädagogische Arbeitsmittel
  • fachliche Begleitung und Unterstützung durch den zuständigen Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Gern sind wir bei Bedarf behilflich bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.
Die Entgeltzahlung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP). Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, können nicht erstattet werden. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Wir freuen uns auf Sie! Für ein direktes Gespräch nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 20. Juni 2021 per E-Mail an mestlin@elkm.de oder per Post an folgende Adresse:
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Mestlin, Regionalpastor Kornelius Taetow, Goldberger Straße 5, 19374 Mestlin.
Az.: 30 Mestlin – DAR Bk
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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rellingen im Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein sucht zum 1. August 2021 oder später unbefristet eine Verantwortliche bzw. einen Verantwortlichen (m/w/d) für die Jugendarbeit (75 Prozent bzw. 30 Wochenstunden).
Sie haben Erfahrung und eine Ausbildung in der Jugendarbeit und haben Lust, sich und Ihre Begabungen in einer Kirchengemeinde einzubringen? Dann lernen Sie uns kennen und bewerben Sie sich gern bei uns! Sie haben 30 Wochenstunden, in denen in unserer Gemeinde ein paar Dinge anfallen, und andere, die Sie gern so gestalten können, dass sie zu Ihnen passen.
Folgende Teile nehmen jeweils etwa ein Drittel der Arbeitszeit ein:
  • In der Rellinger Kirchengemeinde ist der Konfirmationsunterricht ganz selbstverständlich ein Teil der Jugendarbeit. Jährlich kommt dabei eine Zahl von 50 bis 100 Konfirmandinnen und Konfirmanden zusammen. Ein bis drei Gruppen liegen in Ihrer Verantwortung und Sie konfirmieren die Jugendlichen am Ende ihres Jahres. Dazu gehören auch weitere Aktionen wie z. B. Fahrten oder Konfitage.
  • Ein groß(artig)er Schatz unserer Gemeinde sind ca. 30 aktive Teamerinnen und Teamer aus fünf Generationen. Diese bringen sich – mit Ihrer Unterstützung – nicht nur in den Konfirmationsunterricht ein, sondern haben auch Lust zu vielen Aktionen in und für unsere Gemeinde. (Wenn Sie davon einen Eindruck bekommen möchten, schauen Sie gern einmal auf den Youtube-Kanal der Rellinger Kirche).
Darüber hinaus bieten wir als Gemeinde:
  • eine Gemeinde, die vielfältig ist, aber Sie braucht
  • einen hauptsächlich von Teamerinnen und Teamern besetzten Jugendausschuss
  • eine Bezahlung nach dem Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag (KAT)
  • bei Bedarf ein Haus in Fußreichweite der Kirche
  • ein Jugend-Café – einen Raum, den die Jugendlichen mit Ihnen frei gestalten können
Was wir uns wünschen:
  • Erfahrungen in der Jugendarbeit (ehren- oder hauptamtlich)
  • religionspädagogische Kenntnisse (und die Bereitschaft, diese gegebenenfalls zu ergänzen)
  • konkret heißt das: eine Ausbildung zur Gemeindepädagogin bzw. zum Gemeindepädagogen, zur Diakonin bzw. zum Diakon, zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen oder einen vergleichbaren Abschluss
  • Verwaltung des Budgets im Bereich Jugend
  • Teamfähigkeit, Motivation und Kreativität
  • Bereitschaft zu Arbeit am Abend und am Wochenende
  • Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer anderen Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland
  • Führerschein Klasse B
  • einen Platz im Terminkalender abends am 23. bzw. 24. Juni für ein Bewerbungsgespräch
Und nun noch gebündelt ein paar Fakten zu unserer Gemeinde: wir liegen im „Speckgürtel“ Hamburgs im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein. Die Gemeinde erstreckt sich über die ersten drei Ausfahrten der A23 und hat ebenso viele benachbarte Stationen der S-Bahn des HVV. Zur Kirchengemeinde gehört auch noch die benachbarte Gemeinde Tangstedt. Die Kirche ist 266 Jahre alt und als barockes Schmuckstück prägend bis ins Rellinger Wappen hinein. Gut 5500 Gemeindeglieder gehören zu uns ebenso wie ein zweites Gemeindezentrum im entferntesten Ortsteil von Rellingen.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, sind Sie bei uns richtig. Senden Sie bitte eine aussagekräftige Bewerbung bis zum 15. Juni 2021 an die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rellingen, Pastor Thorsten Pachnicke, E-Mail: pachnicke@rellingerkirche.de oder postalisch: Hauptstraße 27, 25462 Rellingen.
Auskünfte erteilen: Nadja Ristow (Vorsitzende des Jugendausschuss, Telefon kann gern per E-Mail erfragt werden: nadja.ristow@gmail.com) und Pastor Thorsten Pachnicke (Tel.: 04101 780 615).
Az.: 30 Rellingen – DAR Bk
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Für ihre neu zu errichtende Fachstelle zur Förderung von Vielfalt, Inklusion und Teilhabe sucht die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Hauptbereich Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog, zum 1. September 2021 zwei Diakoninnen bzw. Diakone, Gemeindepädagoginnen bzw. Gemeindepädagogen oder Sozialarbeiterinnen bzw. Sozialarbeiter (w/m/d), die dieses spannende Arbeitsfeld im Team mit einer im Sprengel Mecklenburg und Pommern bereits vorhandenen dritten Kraft aufbauen und entwickeln. Die Fachstelle soll vorwiegend Netzwerk- und Multiplikationsarbeit leisten. Sie soll Mitarbeitenden von Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und Einrichtungen der Nordkirche Fortbildung und Beratung im Bereich der Förderung von Vielfalt, Inklusion und Teilhabe anbieten.
Der Umfang der beiden Stellen beträgt jeweils 50 Prozent (dies entspricht 19,5 Wochenstunden). Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe K 10 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT), siehe www.vkda-nordkirche.de.
Wir bieten:
  • ein spannendes und zu entwickelndes Arbeitsfeld:
    zusammen mit einer erfahrenen Fachkraft soll die Fachstelle neu aufgebaut werden; bisher ist sie im Raum der EKD einmalig;
  • flexibel und eigenverantwortlich zu gestaltende Arbeitszeiten;
  • Arbeit im Team, in dem sich die drei Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber regelmäßig treffen;
  • einen sicheren Arbeitsplatz;
  • Supervisionsförderung durch Freistellung und hohe Kostenanteilsübernahmen.
Ein fester Dienstort ist nicht vorgegeben. Gearbeitet werden soll im „mobile office“; ein Büro steht nicht zur Verfügung.
Wir suchen zwei Persönlichkeiten mit
  • Hochschul- bzw. Bachelorabschluss in einer der o. a. Fachrichtungen;
  • Praxis in der Förderung von Vielfalt, Inklusion und Teilhabe oder zumindest ein gutes Verständnis für die entsprechenden Konzepte;
  • Feldkompetenz im Bereich der inklusiven Arbeit mit Menschen mit Seh-, Hör- und anderen körperlichen Beeinträchtigungen;
  • wahlweise Kompetenzen im Bereich der inklusiven Arbeit mit Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, geschlechtlichen Identitäten und sexuellen Orientierungen,
  • Kenntnissen im Bereich der barrierefreien Gestaltung von kirchlichen Bauten und Räumen sowie in der Akquisition von Fördermitteln hierfür;
  • pädagogische und beraterische Kompetenz, um andere in diesen Themen fortzubilden bzw. fachlich zu beraten;
  • Systemkompetenz für die Arbeitsfelder und für die Struktur und Kultur der evangelischen Kirche;
  • Teamfähigkeit und Fähigkeit zur selbstkritischen Reflexion der eigenen Arbeit.
Der Besitz eines Führerscheins und eines Fahrzeugs ist für die regionale Arbeit notwendig.
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Personen sind in besonderem Maße aufgefordert, sich zu bewerben. Wir fördern die berufliche Gleichstellung der Geschlechter und die Heterogenität unter unseren Mitarbeitenden.
Sie übernehmen in Ihrem Aufgabenbereich Mitverantwortung für die glaubwürdige Erfüllung kirchlicher Aufgaben. Wir setzen daher voraus, dass Sie sich gegenüber der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland loyal verhalten, die evangelische Identität des Hauptbereichs achten und in Ihrem beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 28. Juni 2021 an den Verwaltungsleiter des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog, Herrn Swen Rauh, Königstraße 54, 22767 Hamburg, oder per E-Mail an swen.rauh@hb2.nordkirche.de.
Auskünfte erteilen Ihnen der aktuelle Inhaber der Netzwerkstelle „Kirche inklusiv“, Jörg Stoffregen, Tel.: 016 090 604 375, E-Mail: joerg.stoffregen@seelsorge.nordkirche.de sowie die der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber künftig vorgesetzte Leitende Pastorin des Hauptbereichs Seelsorge und gesellschaftlicher Dialog, Prof. Dr. Kerstin Lammer, Tel.: 040 306 202 181, E-Mail: kerstin.lammer@hb2.nordkirche.de.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30-2.2.52 – DAR Bk (bitte angeben)

Verwaltung und sonstige Berufe

Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Leitung Medienabteilung und Organisation ((m/w/d), unbefristet, Vollzeit).
Der Ev.-Luth. Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg befindet sich auf allen organisatorischen Ebenen in einem umfassenden Veränderungsprozess. Unter der Überschrift „Zukunft Kirche 2030“ gilt es, diese Prozesse kommunikativ zu planen und zu gestalten. In diesem Kontext verantwortet der künftige Stelleninhaber (m/w/d) in Abstimmung mit den Entscheidungsgremien des Kirchenkreises die Entwicklung neuer Kommunikationsformate. Er (m/w/d) knüpft dabei an das Kommunikationskonzept „Salz und Licht“ an, das durch das Team der Medienabteilung seit 2020 erfolgreich umgesetzt wird.
Mit dieser Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:
  • Steuerung des Veränderungsmanagements im Rahmen der Prozesse im Kirchenkreis und dessen Kirchengemeinden und der damit einhergehenden Organisationsentwicklung in Abstimmung mit den Entscheidungsgremien
  • verantwortliche Umsetzung des Kommunikationskonzeptes. Die nächste Prozessphase gilt dem Auf- und Ausbau einer verbesserten internen Kommunikationsstruktur
  • Evaluation der Bedarfe digitaler Kommunikationsinstrumente (darunter auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der Website www.kirche-ll.de des Kirchenkreises)
  • Leitung der Medienabteilung inklusive Personalführung und Budgetverantwortung
Wir erwarten:
  • ein abgeschlossenes Studium in Kommunikationswissenschaften, Organisationskommunikation oder eine vergleichbare Qualifikation
  • Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Organisationsentwicklung und im Veränderungsmanagement
  • hohe Kompetenz im Bereich der digitalen Kommunikation
  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Verhandlungsgeschick
  • Leitungserfahrung und Führungskompetenz
  • Begeisterung für die Mitgestaltung kirchlicher Kommunikation im Austausch und in Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren
  • herausragendes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • ein feines Gespür in zwischenmenschlichen Beziehungen und Empathie
Wünschenswert sind zudem theologische Kompetenz und Kenntnisse der landeskirchlichen Strukturen. Die Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist Einstellungsvoraussetzung. Bitte nehmen Sie hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis auf.
Wir bieten Ihnen:
  • die Möglichkeit, an der Schnittstelle zwischen Kirche und Gesellschaft verantwortlich mitzuwirken und die ev.-luth. Kirche in Lübeck und im Herzogtum Lauenburg zukunftsfähig aufzustellen
  • ein motiviertes, gut vernetztes und leistungsstarkes Team
  • die Möglichkeit für eine gute Work-Leisure-Balance durch mobiles Arbeiten
  • eine gute technische Ausstattung
  • eine unbefristete Vollzeitstelle mit Entgelt nach Entgeltgruppe K 13 des Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrags (KAT)
  • laufende Fortbildungsmöglichkeiten
  • betriebliche Altersversorgung im Rahmen der VBL, Entgeltumwandlung, Fahrradleasing und Gesundheitsangebote
  • Leben und Arbeiten in einem schönen, kulturell diversen Sozialraum mit ländlichen (v. a. im Herzogtum Lauenburg) und städtischen Strukturen (Dienstsitz in der Hansestadt Lübeck)
Wer wir sind:
Der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ist einer von 13 Kirchenkreisen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Im Kirchenkreis arbeiten 23 Kirchengemeinden der Hansestadt Lübeck und die 34 Kirchengemeinden des Herzogtums Lauenburg, gemeinsam mit den Diensten und Werken. Wir verstehen uns als Kirche in Gesellschaft und arbeiten eng zusammen mit den Menschen und Institutionen in unseren sozialen Bezugsräumen. Wir leben eine aktive Vernetzung auf allen Ebenen der Nordkirche und in der Ökumene.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte an die Vorsitzende des Kirchenkreisrates des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg, Pröpstin Petra Kallies, Bäckerstraße 3–5, 23564 Lübeck oder per E-Mail an proepstinkallies@kirche-LL.de.
Nähere Auskünfte erteilt Pröpstin Petra Kallies, Tel.: 0451 7902104.
Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2021.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.
Schwerbehinderte und Gleichgestellte nach SGB IX werden in besonderem Maße aufgefordert, eine Bewerbung einzureichen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Fahrtkosten oder andere im Zusammenhang mit der Bewerbung stehende Auslagen nicht erstattet werden. Sollte anlässlich der Einstellung ein Umzug erforderlich werden, können keine Umzugskosten erstattet werden.
Az.: 30 Kkr. Lübeck-Lauenburg – DAR Bk

V. Personalnachrichten

Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums
Vom 3. Mai 2021

Verlängerung des Dienstauftrages zur Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Nordkirche
Für Frau Katja Gehrke wird der Dienstauftrag auf Grundlage ihrer Beauftragung mit der öffentlichen Verkündigung des Evangeliums nach Artikel 16 Absatz 6 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland für fünf Jahre, beginnend mit dem 23. August 2021, verlängert.
Kiel, 3. Mai 2021
Landeskirchenamt
Professor Dr. Haese
Az.: 6323-07 – KH Ha

Beauftragung von Prädikantinnen und Prädikanten
in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
Vom 7. Mai 2021

Die Beauftragung der folgenden Prädikantin mit der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung wird aufgrund von § 5 des Prädikantengesetzes vom 11. Dezember 2013 (KABl. 2014 S. 106) bekannt gemacht:
Im Sprengel Mecklenburg und Pommern am 25. April 2021
  • Ann Wenske-Radvan.
Kiel, 7. Mai 2021
Landeskirchenamt
Im Auftrag
Dr. Emersleben
Az.: NK 4092 – T Em/T Si

Ernannt wurde:

mit Wirkung vom 15. Juni 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Sara Burghoff, Lauenburg, zur Pastorin der 3. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Pfarrsprengels Adelby-Engelsby, Ev.-Luth. Kirchenkreis Schleswig-Flensburg.

Bestätigt wurde:

mit Wirkung vom 1. Juni 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Wahl der Pastorin Martina Lukesova, Eldetal, zur Pastorin der Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kieve-Wredenhagen, Ev.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg.

Berufen wurden:

mit Wirkung vom 1. September 2021 bis einschließlich 30. April 2022 der Pastor Andreas Hamann, in die 26. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag;
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2029 die Pastorin Mareike Hansen, Lübeck, in die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg für Hospiz- und Seniorenheimseelsorge;
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 31. Juli 2029 der Pastor Thorsten Pachnicke, Rellingen, in die 4. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Vakanzvertretungen und Strukturanpassungen;
mit Wirkung vom 1. August 2021 bis einschließlich 30. September 2026 der Pastor Hartmut Sölter, Hamburg, in die 11. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost für Diakonie und Bildung;
mit Wirkung vom 1. September 2021 bis einschließlich 31. August 2022 die Pastorin Heike Tamminga-Boyke in die 3. Pfarrstelle der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 1. Juni 2021 bis einschließlich 30. November 2021 die Pastorin Dr. Christina Urban in die 22. Pfarrstelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag (erneute Berufung);
mit Wirkung vom 15. Mai 2021 bis einschließlich 31. Juli 2021 bei gleichzeitiger Begründung des Pfarrdienstverhältnisses auf Lebenszeit die Pastorin Dr. Reingard Wollmann-Braun, Norderstedt, in die 4. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag.

Beauftragt wurde:

mit Wirkung vom 1. Mai 2021 im Rahmen ihres Pfarrdienstverhältnisses auf Probe die Pastorin Dr. Reingard Wollmann-Braun mit einem allgemein kirchlichen Dienst zur Verwaltung der 4. Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein zur Dienstleistung mit besonderem Auftrag, Ev.-Luth. Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein (Auftragsänderung).

Übertragen wurden:

mit Wirkung vom 1. Juni 2021 bis einschließlich 31. Oktober 2024 dem Propst Stefan Block auf Grund seiner von der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein erfolgten Wiederwahl das Amt des Propstes des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein für die Propstei Mitte mit dem Dienstsitz in Neumünster und gleichzeitig als Pastor im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein für das pröpstliche Amt – Propstei Mitte;
mit Wirkung vom 1. Juli 2021 bis einschließlich 30. Juni 2028 dem Propst Helgo Jacobs auf Grund seiner von der Synode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg am 8. April 2021 erfolgten Wiederwahl das Amt des Propstes des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für die Propstei Angeln und gleichzeitig als Pastor im Verbund mit dem Propstenamt die Pfarrstelle des Ev.-Luth. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg für das pröpstliche Amt in der Propstei Angeln.

Beurlaubt wurde:

mit Wirkung vom 1. Juni 2021 bis einschließlich 31. Mai 2029 die Pastorin Barbara Schnoor.

In den Ruhestand versetzt wurden:

mit Wirkung vom 1. November 2021 der Pastor Eckhard Berndt in Albersdorf;
mit Wirkung vom 1. November 2021 der Pastor Helmut Kirst in Hamburg.

Verstorben im Ruhestand:

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Bischof i. R.
Dr. Horst Gienke
geboren am 18. April 1930 in Schwerin
gestorben am 26. Februar 2021 in Demmin
Dr. Horst Gienke wurde 1954 ordiniert.
Danach war er bis einschließlich 30. April 1964 zunächst als Hilfsgeistlicher und dann als Pastor in den Kirchengemeinden Blankenhagen und Rostock tätig. Mit Wirkung vom 1. Mai 1964 wurde er zum Predigerseminardirektor in Schwerin berufen. Anschließend wurde er mit Wirkung vom 1. Januar 1972 zum Landessuperintendenten des Kirchenkreises Schwerin ernannt. Mit Wirkung vom 1. Juni 1972 wurde er zum Bischof der Ev. Landeskirche Greifswald gewählt. Am 1. Dezember 1989 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Bischof Dr. Horst Gienke.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor
Dr. Hartmut Clasen
geboren am 31. August 1929 in Hamburg
gestorben am 4. März 2021 in Hamburg
Dr. Hartmut Clasen wurde am 11. November 1956 in Hamburg ordiniert.
Anschließend war er Pfarrvikar und Hilfsprediger in den Ev.-Luth. Kirchengemeinden St. Martinus Hamburg-Horn, St. Andreas und Epiphanien. Mit Wirkung vom 15. November 1958 wurde er Pastor in der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Epiphanien. Die Pfarrstelle der Ev.-Luth. Anstaltskirchengemeinde St. Nicolaus zu Hamburg-Alsterdorf wurde ihm mit Wirkung vom 1. April 1965 übertragen. Mit Wirkung zum 1. Juni 1971 wurde ihm eine Pfarrstelle „Pastor mit besonderem Auftrag“ als Beauftragter für Ökumene) übertragen. Die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Poppenbüttel wurde ihm mit Wirkung zum 1. Februar 1979 übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Mai 1994 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Dr. Hartmut Clasen.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor
Christoph Seibt
geboren am 9. September 1934 in Zibelle/Kreis Görlitz
gestorben am 1. Februar 2021 in Stralsund
Christoph Seibt wurde am 8. Januar 1961 in Görlitz ordiniert.
Danach war er zunächst als Hilfsgeistlicher in der Kirchengemeinde Hähnichen tätig, bevor ihm diese Pfarrstelle mit Wirkung vom 1. Januar 1962 übertragen wurde. Mit Wirkung vom 1. Juli 1980 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Stralsund übertragen. Als Inhaber dieser Pfarrstelle wirkte er bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand mit Wirkung vom 1. September 1996.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Christoph Seibt.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor
Ehlert Bruhn
geboren am 9. Juni 1938 in Flensburg
gestorben am 14. April 2021 in Dannewerk
Ehlert Bruhn wurde am 31. Oktober 1965 in Waabs ordiniert.
Anschließend war er Hilfsgeistlicher und Pastor in der Kirchengemeinde Kosel. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurde ihm die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Sehestedt übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. August 1997 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Ehlert Bruhn.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor
Peter Lindner
geboren am 29. Oktober 1930 in Wandsbek/Hamburg
gestorben am 7. April 2021 in Hamburg
Peter Lindner wurde am 20. April 1958 in Kiel ordiniert.
Anschließend war er Hilfsgeistlicher in den Ev.-Luth. Kirchengemeinden Bramfeld und Sasel. Mit Wirkung vom 14. Juni 1959 wurde ihm die 2. Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Sasel übertragen. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. Juni 1994 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Peter Lindner.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
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Pastor
Hans-Georg Pust
geboren am 5. Juli 1943 in Klein Silber / Pommern
gestorben am 7. April 2021 in Jübek
Hans-Georg Pust wurde am 7. November 1971 in Meldorf ordiniert.
Anschließend wurde ihm zunächst im Rahmen seines pfarramtlichen Hilfsdienstes später dann als Pastor ein Dienstauftrag zur Dienstleistung im Landeskirchenamt Kiel erteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1974 wurde er für eine Tätigkeit als Pastor beim Diakonischen Werk der EKD in Stuttgart beurlaubt. Für die Übernahme des deutschen Pfarramtes der dänischen Volkskirche in Sonderborg wurde Pastor Pust antragsgemäß mit Wirkung vom 1. Juli 1980 aus dem Dienst der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche entlassen. Mit seiner Rückkehr in den Dienst der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche wurde ihm mit Wirkung vom 1. Februar 1987 die 1. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Holtenau übertragen. Die Übertragung der 2. Pfarrstelle der Bugenhagen-Kirchengemeinde Neumünster erfolgte mit Wirkung vom 1. Dezember 1995. Er blieb Inhaber dieser Pfarrstelle bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand, die mit Wirkung vom 1. August 2001 erfolgte.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland erinnert sich dankbar an den Dienst von Pastor Hans-Georg Pust.
Jesus Christus lasse ihn die ewige Herrlichkeit schauen.
Postvertriebsstück
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Herausgeberin und Verlag:
Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland,
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Redaktion:
Runa Rosenstiel (verantwortliche Redateurin), Tel.: 0431 9797 864,
Martin Ballhorn, Tel.: 0431 9797 867,
Annette Thiede.
Fax: 0431 9797 869, E-Mail: kabl@lka.nordkirche.de
Das Kirchliche Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich einmal.
Druckauflage 2000 Exemplare
Der Redaktionsschluss für die kommenden
Ausgaben
ist jeweils:
Erscheinungsdatum
für die 6. Ausgabe 2021:
Do., 10. Juni 2021,
30. Juni 2021,
für die 7. Ausgabe 2021:
Fr., 9. Juli 2021,
31. Juli 2021,
für die 8. Ausgabe 2021:
Di., 10. August 2021,
31. August 2021.
ACHTUNG: Wir bitten die externen Textlieferanten aus den Kirchenkreisen etc. um Beachtung der Postlaufzeiten und gegebenenfalls Bearbeitungszeiten im Landeskirchenamt; hierfür müssen die Texte jeweils etwa eine Woche vor den genannten Schlussterminen bei der zuständigen sachbearbeitenden Stelle vorliegen.
Bezugspreis: 16 Euro jährlich zuzüglich 3 Euro Zustellgebühr;
Einzelexemplar: 2 Euro
Der fortlaufende Bezug erfolgt über das Landeskirchenamt.
Vertrieb: Annette Thiede, Ines Horn
Tel.: 0431 9797 851 bzw. -769; E-Mail: recht@lka.nordkirche.de.
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