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Satzung
über die Übertragung von Aufgabenbereichen
an die Pröpstinnen und Pröpste
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf

Vom 7. Juni 2021

(KABl. S. 267)

Vollzitat:
Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf vom 7. Juni 2021 (KABl. S. 267), die durch Satzung vom 21. September 2023 (KABl. A Nr. 76 S. 187) geändert worden ist
Änderungen
Lfd. Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Geänderte
Gliederungs-einheiten
Art der
Änderung
1
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
21. September 2023
§ 1 Abs. 2
neu gefasst
Abs. 3
neu gefasst
Die Kirchenkreissynode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf hat am 20. März 2021 aufgrund des Artikels 45 Absatz 3 Nummer 1 auf der Grundlage von Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Aufgabenbereiche

( 1 ) Nach § 12 der Kirchenkreissatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf bestehen im Kirchenkreis die Propsteien Nord und Süd. Den Pröpstinnen und Pröpsten werden folgende Aufgabenbereiche im gesamten Kirchenkreis übertragen:
  1. die Pflege der Kirchenkreisidentität nach innen,
  2. die Koordination profilbildender Prozesse,
  3. die Leitung der Runde der vorsitzenden Mitglieder der Kirchengemeinderäte,
  4. die Pflege der Kirchenkreisidentität nach außen,
  5. Stellungnahmen zu gesellschaftspolitisch relevanten Ereignissen und kirchenkreisweiten Themen,
  6. die Repräsentanz auf Landkreisebene (Vereine, Verbände, Institutionen),
  7. der Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
( 2 ) Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Nord werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
  1. Verbindung zum Kirchlichen Verwaltungszentrum Itzehoe (KVZ),
  2. Küster- und Büromitarbeitendenkonvent,
  3. Digitalisierung,
  4. Gemeinde- und Personalentwicklung,
  5. Dialogorientierung, Innovation, Mission,
  6. Notfallseelsorge,
  7. Krankenhausseelsorge (inklusive Hospiz),
  8. Schulseelsorge,
  9. Feuerwehrseelsorge,
  10. Gefängnisseelsorge,
  11. Seelsorge in AHE Glückstadt, Flüchtlingsarbeit,
  12. Religionsunterricht an Schulen, schulkooperative Arbeit,
  13. Gewaltprävention, sexualisierte Gewalt,1#
  14. Kita-Fachberatung,
  15. Kirchenmusik,
  16. Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
  17. Friedhofswerk,
  18. Zuständigkeit für die Kirchenstr. 6, Itzehoe (Propstenhaus),
  19. Konvent der Pastorinnen und Pastoren.
( 3 ) Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Süd werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
  1. Mitarbeitervertretung (MAV),
  2. Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung,
  3. Medien und Kommunikation,
  4. Fundraising, Mitgliederkommunikation,
  5. Projektentwicklung (Immobilien),
  6. Umwelt- und Klimaschutz,
  7. Seelsorge im Alter,
  8. Jugendwerk,
  9. Frauenwerk,
  10. ökumenische Arbeitsstelle,
  11. Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
  12. Zuständigkeit für das Kirchliches Zentrum Elmshorn (KiZE),
  13. Konvent der Prädikantinnen und Prädikanten,
  14. Konvent der Mitarbeitenden,
  15. Konvent der Dienste und Werke.
( 4 ) Weitere Aufgaben und Veränderungen in den Aufgabenbereichen können den Pröpstinnen und Pröpsten mit deren Zustimmung durch Beschluss des Kirchenkreisrates übertragen werden. Hiervon ist die Synode unverzüglich zu unterrichten.
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§ 2
Änderung der Satzung

Änderungen dieser Satzung werden durch die Kirchenkreissynode mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschlossen.
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§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.2#

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1 ↑ Red. Anm.: Satzzeichen redaktionell eingefügt.
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2 ↑ Red. Anm.: Die Satzung trat am 1. Juli 2021 in Kraft.