.Satzung
§ 1
§ 2
§ 3
Satzung
über die Übertragung von Aufgabenbereichen
an die Pröpstinnen und Pröpste
im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
Vom 7. Juni 2021
(KABl. S. 267)
Vollzitat:
Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf vom 7. Juni 2021 (KABl. S. 267), die durch Satzung vom 21. September 2023 (KABl. A Nr. 76 S. 187) geändert worden ist
Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf vom 7. Juni 2021 (KABl. S. 267), die durch Satzung vom 21. September 2023 (KABl. A Nr. 76 S. 187) geändert worden ist
Änderungen
Lfd. Nr. | Änderndes Recht | Datum | Fundstelle | Geänderte Gliederungs-einheiten | Art der Änderung |
1 | Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Übertragung von Aufgabenbereichen an die Pröpstinnen und Pröpste im Ev.-Luth. Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf | 21. September 2023 | § 1 Abs. 2 | neu gefasst | |
Abs. 3 | neu gefasst |
Die Kirchenkreissynode des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf hat am 20. März 2021 aufgrund des Artikels 45 Absatz 3 Nummer 1 auf der Grundlage von Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland die nachfolgende Satzung beschlossen:
####§ 1
Aufgabenbereiche
(
1
)
1 Nach § 12 der Kirchenkreissatzung des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rantzau-Münsterdorf bestehen im Kirchenkreis die Propsteien Nord und Süd. 2 Den Pröpstinnen und Pröpsten werden folgende Aufgabenbereiche im gesamten Kirchenkreis übertragen:
- die Pflege der Kirchenkreisidentität nach innen,
- die Koordination profilbildender Prozesse,
- die Leitung der Runde der vorsitzenden Mitglieder der Kirchengemeinderäte,
- die Pflege der Kirchenkreisidentität nach außen,
- Stellungnahmen zu gesellschaftspolitisch relevanten Ereignissen und kirchenkreisweiten Themen,
- die Repräsentanz auf Landkreisebene (Vereine, Verbände, Institutionen),
- der Bereich Umwelt- und Klimaschutz.
(
2
)
Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Nord werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
- Verbindung zum Kirchlichen Verwaltungszentrum Itzehoe (KVZ),
- Küster- und Büromitarbeitendenkonvent,
- Digitalisierung,
- Gemeinde- und Personalentwicklung,
- Dialogorientierung, Innovation, Mission,
- Notfallseelsorge,
- Krankenhausseelsorge (inklusive Hospiz),
- Schulseelsorge,
- Feuerwehrseelsorge,
- Gefängnisseelsorge,
- Seelsorge in AHE Glückstadt, Flüchtlingsarbeit,
- Religionsunterricht an Schulen, schulkooperative Arbeit,
- Kita-Fachberatung,
- Kirchenmusik,
- Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
- Friedhofswerk,
- Zuständigkeit für die Kirchenstr. 6, Itzehoe (Propstenhaus),
- Konvent der Pastorinnen und Pastoren.
(
3
)
Der Pröpstin bzw. dem Propst der Propstei Süd werden nach Artikel 65 Absatz 2 Satz 2 Verfassung folgende Aufgabenbereiche übertragen:
- Mitarbeitervertretung (MAV),
- Vertrauensperson für Menschen mit Behinderung,
- Medien und Kommunikation,
- Fundraising, Mitgliederkommunikation,
- Projektentwicklung (Immobilien),
- Umwelt- und Klimaschutz,
- Seelsorge im Alter,
- Jugendwerk,
- Frauenwerk,
- ökumenische Arbeitsstelle,
- Diakonisches Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH,
- Zuständigkeit für das Kirchliches Zentrum Elmshorn (KiZE),
- Konvent der Prädikantinnen und Prädikanten,
- Konvent der Mitarbeitenden,
- Konvent der Dienste und Werke.
(
4
)
1 Weitere Aufgaben und Veränderungen in den Aufgabenbereichen können den Pröpstinnen und Pröpsten mit deren Zustimmung durch Beschluss des Kirchenkreisrates übertragen werden. 2 Hiervon ist die Synode unverzüglich zu unterrichten.
#§ 2
Änderung der Satzung
Änderungen dieser Satzung werden durch die Kirchenkreissynode mit der Mehrheit ihrer Mitglieder beschlossen.
#§ 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kraft.2#