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Hinweis Röselsche Stiftung Güstrow

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Die Röselsche Stiftung Güstrow ist eine nicht rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts.
Der 1795 verstorbene Johann Heinrich Gottfried Rösel zu Güstrow vermachte seinen gesamten Nachlass an das St. Jürgen (Georg)-Hospital. Die Einnahme der Stiftung besteht in Zinsen, die Ausgabe in Verwaltungskosten, der jährliche Überschuss fließt in die städtische Armenkasse. (Zum St. Georg-Stift vgl. 4.506-512 M).
Die Redaktion
September 2021