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Kirchengesetz
zu dem Partnerschaftsvertrag
zwischen der Süd-Ohio Synode,
Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika,
und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland

Vom 1. Juni 2021

(KABl. S. 334)

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Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1

Dem Partnerschaftsvertrag zwischen der Süd-Ohio Synode, Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika, und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.1#
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Artikel 2

( 1 ) Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.2#
( 2 ) Der Tag, an dem die Vereinbarung in Kraft tritt, ist im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.3#

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1 ↑ Red. Anm.: Der Partnerschaftsvertrag ist als Ordnungsnummer 1.310-510 Bestandteil dieser Rechtssammlung.
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2 ↑ Red. Anm.: Das Kirchengesetz trat am 1. September 2021 in Kraft.
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3 ↑ Red. Anm.: Der Vertrag trat am 23. Oktober 2022 in Kraft (KABl. S. 581).