.Entschließung der Generalsynode
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Entschließung der Generalsynode
der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche
Deutschlands zur Bestätigung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER) durch die
Gemeinsame Offizielle Feststellung (GOF)
mit Annex (Anhang)
(ABl. VELKD Bd. VII S. 108)
Die Generalsynode begrüßt die Bestätigung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre durch Unterzeichnung der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung als einen wichtigen Schritt ökumenischer Verständigung unserer Kirchen.
Die geplante feierliche Unterzeichnung der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung ist bisher ohne Beispiel im Verhältnis zwischen den beteiligten Kirchen. Die Generalsynode ist dankbar für den erreichten differenzierten Konsens im zentralen Artikel unseres Glaubens, nämlich der Lehre von der Rechtfertigung. An diesem Artikel ist im 16. Jahrhundert die Einheit der westlichen Kirche zerbrochen. Die Lehrverurteilungen in ihren kirchentrennenden Wirkungen treffen die in der Gemeinsamen Erklärung dargelegte und in der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung erläuterte Rechtfertigungslehre nicht mehr.
Die Generalsynode der VELKD legt Wert darauf, dass die Unterzeichnung der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung zur Bestätigung der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre „in ihrer Gesamtheit” bedeutet, dass die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre in jener differenzierten Weise aufgenommen wird, wie es dem Beschluss des Rates des LWB von 1998 entspricht. Zustimmend nimmt die Generalsynode die Auslegung im Bericht des Catholica-Beauftragten zur Kenntnis: ,,Das Corpus der Gemeinsamen Erklärung wird damit angenommen, wie es ist, ohne dass im einzelnen jede Aussage die volle und ungeteilte Zustimmung erhalten muss.”
Für die Deutung des Entstehungs- und Rezeptionsprozesses ist es wichtig herauszustellen, dass beide Seiten ihren Bekenntnisstand festhalten und sich gleichwohl im gegenseitigen Verständnis bis hin zu gemeinsamen Aussagen angenähert haben (vgl. den Beschluss der Generalsynode von 1994 zur Stellung der Bekenntnisse nach reformatorischem Verständnis).
Erfreulicherweise hat der Prozess der Entstehung der Dokumente in den reformatorischen Kirchen zu einer lebhaften und tiefgehenden Beschäftigung mit dem eigenen Verständnis der Rechtfertigung geführt. Dabei haben auch die zum Teil außerordentlich kritischen Stimmen zu einer genaueren Auslegung und Klärung der Rechtfertigungslehre beigetragen. Das gilt insbesondere für das Verständnis des ,,sola fide” (allein aus Glauben) und des ,,simul iustus et peccator” (gerecht und Sünder zugleich).
Die Generalsynode ruft die Gemeinden auf, sich weiterhin intensiv darum zu bemühen, ,,die Rechtfertigung allein aus Glauben” in das Zentrum evangelischer Verkündigung zu stellen und sich in Liturgie und Leben davon prägen zu lassen.
Für das gemeinsame Gespräch über die Rechtfertigung ergeben sich besondere Irritationen aus der Veröffentlichung der päpstlichen Bulle ,,Incarnationis mysterium” von 1998. Die Synode stellt mit dem Catholica-Beauftragten fest: „Für die lutherischen Kirchen erweisen sich die Ausführungen zum Ablass als ausgesprochen problematisch. ( ... ) Die Ausführungen sind völlig mit den traditionellen Formeln ausgeführt und im Dekret zur Bulle so geordnet ( ... ), dass sich bei bestem Willen nicht der Eindruck einstellen will, bei der Abfassung könne die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre im Blick gewesen sein.“
Die Generalsynode erwartet, dass die Gespräche über die noch ungelösten Fragen und Anliegen bald aufgenommen und in grosser Breite geführt werden. Die Generalsynode hofft, dass durch die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre und die Gemeinsamen Offiziellen Feststellung eine gemeinsame Basis gefunden ist, auf der mit Gottes Hilfe die gegenseitige Einladung zum heiligen Abendmahl möglich wird.
Braunschweig, den 19. Oktober 1999 | ||||
Der Präsident der Generalsynode (Veltrup) |