.

Hinweis
zu den Arbeitsrechtsregelungen der
Arbeitsrechtlichen Kommission und den Tarifverträgen

###
Aus Platzgründen können leider nicht alle Inhalte der digitalen Ausgaben der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) in dieser Loseblattsammlung abgedruckt werden. Bei der Auswahl der zu druckenden Texte wurden u. a. die Vorschriften der Nordkirche – und hier die Gesetze, Rechtsverordnungen und die Verwaltungsvorschriften der landeskirchlichen Ebene – vorrangig berücksichtigt.
Die Landessynode hat mit dem Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsbedingungen der privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Arbeitsrechtsregelungsgesetz – ARRG) vom 29. November 2022 (KABl. S. 544) eine vereinheitlichende Regelung gemäß Teil 1 § 56 Absatz 4 des Einführungsgesetzes beschlossen, die am 1. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Für den verfasst kirchlichen Bereich kommt nun flächendeckend der Tarifrechtsweg zur Anwendung. Im Bereich der Diakonie hat sich die Rechtslage nicht verändert.
Der Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte (TV KB) befindet sich in dieser Rechtssammlung unter der Ordnungsnummer 7.545, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, der Kirchengemeinden sowie kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts und deren rechtlich unselbstständigen Dienste, Werke und Einrichtungen im Gebiet der beiden Kirchenkreise in den Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TVÜ-TV KB) findet sich unter der Ordnungsnummer 7.544.
Die Arbeitsrechtsregelungen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Ev.-Luth. Kirchenkreises Mecklenburg und des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises sind in der Online-Fassung dieser Rechtssammlung unter der Ordnungsnummer 7.510-501 MP ff. enthalten.
Die Redaktion
Juli 2023